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§• 7D.
Beide sind verpflichtet in der gewöhnli-
chen Sitzung, welche zu diesem Geschäfte
des Sonnabends Nachmittag, und in de#
außerordentlichen des Sonntags, wenn sie
Statt hat, zu erscheinen, und das klinische
Protokoll zu redigiren,
§. 71-
Sie sind daher ermächtigt, jedem der
praktizirenden Mitglieder ihre Krankenbü-
cher abzufordern, imd verpflichtet, -wenn
sie hier Lücken und Regelwidrigkeiten
entdecken, dieses sogleich dem Direktor
anzuzeigen,
§• 7*.
In dem Monate Merz und September wer-
den die Sekretäre mit dem Direktor auf
dessen Einladiing zusammentreten, um die
wichtichsten Fälle auszusuchen und für
die klinischen Annalen zu redi<jiren.
§• 7D.
Beide sind verpflichtet in der gewöhnli-
chen Sitzung, welche zu diesem Geschäfte
des Sonnabends Nachmittag, und in de#
außerordentlichen des Sonntags, wenn sie
Statt hat, zu erscheinen, und das klinische
Protokoll zu redigiren,
§. 71-
Sie sind daher ermächtigt, jedem der
praktizirenden Mitglieder ihre Krankenbü-
cher abzufordern, imd verpflichtet, -wenn
sie hier Lücken und Regelwidrigkeiten
entdecken, dieses sogleich dem Direktor
anzuzeigen,
§• 7*.
In dem Monate Merz und September wer-
den die Sekretäre mit dem Direktor auf
dessen Einladiing zusammentreten, um die
wichtichsten Fälle auszusuchen und für
die klinischen Annalen zu redi<jiren.