_ 45 -
§. 83.
Jeder auswärtige Kranke, "der die Hülfe
und die Berathung des Clinici verlangt,
kann, so viel es ihm beliebt, in diese kli-
nische Kasse entrichten.
§• 84-
Jeder Menschenfreund, der die leidende
Armuth unterstützen will, kann nach sei-
nem Gefallen der Kasse des Klinikums
seine milden Beytiäge zuschicken.
§. 85.
Von diesen Beyträgen wird es abhän-
gen, was die klinische Anstalt, welche vor-
züglich den Zweck des Unterrichts ange-
hender Aerzte im Auge hat, nicht allein
für die äerztliche Behandlung, sondern
auch für die so nöthige Erhaltung und
Verpflegung der armen Kranken wird thun
können, welche sich ihrer Obsorge anver-
traut haben,
§. 86.
Die Direktion des klinischen Instituts
glaubt erwarten zu können, dafs die Herren
Seelsorger und Verwalter des Almosens
§. 83.
Jeder auswärtige Kranke, "der die Hülfe
und die Berathung des Clinici verlangt,
kann, so viel es ihm beliebt, in diese kli-
nische Kasse entrichten.
§• 84-
Jeder Menschenfreund, der die leidende
Armuth unterstützen will, kann nach sei-
nem Gefallen der Kasse des Klinikums
seine milden Beytiäge zuschicken.
§. 85.
Von diesen Beyträgen wird es abhän-
gen, was die klinische Anstalt, welche vor-
züglich den Zweck des Unterrichts ange-
hender Aerzte im Auge hat, nicht allein
für die äerztliche Behandlung, sondern
auch für die so nöthige Erhaltung und
Verpflegung der armen Kranken wird thun
können, welche sich ihrer Obsorge anver-
traut haben,
§. 86.
Die Direktion des klinischen Instituts
glaubt erwarten zu können, dafs die Herren
Seelsorger und Verwalter des Almosens