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Ackermann und Sauerwein <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Heinrich Staadt, Buchhandlung, Antiquariat, Graphisches Kabinett <Wiesbaden> [Hrsg.]
Moderne Graphik, XIX./XX. Jahrhundert: [Versteigerung, den 1. und 2. Oktober 1926 in der Kunsthandlung Ackermann und Sauerwein, Frankfurt am Main] (Katalog Nr. 3) — Frankfurt a. M., 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.21693#0010
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Nur den mit Katalog versehenen Personen ist der Zutritt zur Besichtigung und
die Teilnahme an der Versteigerung gestattet.

Die Versteigerung geschieht in Goldmark (1 Dollar = 4.20 Mk.) unter Leitung
der Unterzeichneten ausschliesslich gegen Barzahlung.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das geringste zulässige Gebot ist i Mark, bis 100 Mark wird um wenigstens
1 Mark, über 100 Mark um wenigstens 5 Mark, über 250 Mark um wenigstens
20 Mark gesteigert.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern ausserhalb der Reihen»
folge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Num»
mern zu trennen.

Kann eine entstehende Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer noch»
mals ausgeboten.

Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft
und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, so können nach
erfolgtem Zuschläge Beanstandungen in keinerlei Weise mehr berücksichtigt
werden. Im übrigen wird bemerkt, dass der Katalog mit denkbar grösster Sorg»
falt bearbeitet und etwaige Mängel gewissenhaft angegeben sind.

Die Vorteile des § 23, Abs. I, Nr. 2 des Umsatjsteuergesehes können nur
dann eingeräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wiederverlcäufer»
bescheinigung in der vorgeschriebenen Form erbringt.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten. Das Eigentum geht erst nach voller
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr jedoch mit dem Zuschlag auf den Käufer
über. Die Aufbewahrung der verkauften Nummern und deren Versendung
erfolgen mit aller Aufmerksamkeit, jedoch ausschliesslich auf Kosten und Ge«
fahr des Käufers. Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der
Käufer und als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.

Ausser an die mit uns in regelmässiger Verbindung stehenden Kunden erfolgt
die Zusendung des Ersteigerten nur gegen Nachnahme.

AUFTRÄGE

übernehmen die bekannten Antiquariate, Buch» und Kunsthandlungen sowie die
Unterzeichneten, die auch über alle die Versteigerung betreffenden
Angelegenheiten Auskunft erteilen.



ACKERMANN & SAUERWEIN, FRANKFURT A. M.
Q q , GOETHESTRASSE 3

FERNRUF HANSA 3558

HEINRICH STAADT, WIESBADEN
BAHNHOFSTRASSE 6

FERNRUF 8673
 
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