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des Königs von Polen gcthan, sondern vielmehr,
einzig von dem christlichen Bestrehen geleitet,
weitere Vergiessung des Blutes der Gläubigen zu
verhindern, sich freiwillig zum Vermittler ange-
boten und könne folglich auch nicht wissen,
welche Bedingungen der Gegner des Grossfiirsten
machen würde. Sie ihrerseits hätten den Befehl,
zu seiner Zeit als Vermittler aufzutreten, und
wären dazu auch mit der nöthigen Vollmacht
versehen. Was aber die vorläufige Abschliessung
eines Waffenstillstandes beträfe, so könnte diese
nur von den kriegführenden Mächten selbst be-
stimmt werden. In dieser Sitzung erfuhren die
Kaiserl. Bevollmächtigten auch, dass Frankreich
im vorigen Jahre, durch den Herzog Jakob von
Curland ebenfalls seine Vermittelung habe an-
bieten lassen, wozu sein Gesandter in Warschau,
jbo772$7'C?, bereits die Vollmacht be-
kommen; der Grossfürst habe bis jetzt nicht dar-
auf geantwortet, nun werde er aber dem Kö-
nige von Frankreich schreiben, dass Österreich
bereits diesen Beistand übernommen habe und
der seinige daher nicht mehr nöthig sey.

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