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eben genannten Städten, meistens nur Kopeken,
die grösstentheils länglich waren und deren hun-
dert einen Rubel machten, welcher den Werth
eines holländischen Ducatens hatte 76). Hundert
Kopeken mussten also einem Dukaten gleich
scyn, und in der Voraussetzung, dass dieses Ver-
hältniss genau beobachtet würde, war es im gan-
zen 15 ten Jahrhunderte und noch im Anfänge
des r6^n^ Jedermann, besonders aher den Gold-
schmieden erlaubt, Kopeken zu prägen, auf de-
ren eine Seite der Münzer gewöhnlich das Wap-
pen des Fürstenthums, und auf die andre den
Namen und Titel des Grossfürsten setzte. Häufig
nannte er auch den Münzort darauf; bisweilen
fügte er auch noch seinen eigenen Namen hin-
zu 77). In diesem Zustande hlicb das Münzwe-
sen bis zu den Zeiten des Grossfürsten
ja das Verhältniss zum Golde
war oft noch vortheilhafter, so dass man, nach
p. 92, nur gf Kopeken für einen Du-
katen gab. Unter ihm aher erfuhr es plötzlich
eine grosse Veränderung. Da dieser Fürst näm-
lich, seiner grossen Schätze ungeachtet, durch
die immer erneuerten Kriege mit Schweden und
 
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