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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1895 [1. Oktober 1894 - 1. Oktober 1895]

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Die andauernde Fürsorge der Staatsregierung hat dem
Akademie-Etat für 1894/97 vom 1. April 1895 ab einen weitern
Zuschuss von 5400 Mark zugeführt, so dass die gesamten Zuschüsse
des Staates für die Akademie der Künste und die mit ihr ver-
bundenen Unterrichtsanstalten sich auf nahezu eine halbe Million
Mark belaufen.
Durch die Munificenz des vorgeordneten Ministeriums wurden
auf befürwortende Anträge des akademischen Senates ausseretats-
mässige Mittel bewilligt, um versuchsweise praktische Uebungen
in den verschiedensten Techniken der Malerei (Öl-, Wachs-,
Fresco-, Kasein-, Temperafarben u. s. w.), in der Zubereitung der
Farben, Malmittel und Malgründe vornehmen zu können. Mit
diesen praktischen Versuchen wurde die Hochschule für die
bildenden Künste betraut, welche diese Versuche in den Lehrplan
für das Wintersemester 1895/96 aufgenommen hat.
Ein nicht unwesentlicher Teil der Beratungen sämtlicher
akademischer Körperschaften war den Vorarbeiten gewidmet, die
für die im Jahre 1896 zu begehende Feier des zweihundertjährigen
Bestehens der Akademie unternommen wurden, um dieses seltene
Ereignis der Würde und der Bedeutung der Akademie sowie der
Reichshauptstadt entsprechend möglichst festlich zu gestalten.
Die an den Kurator der Akademie, Staatsminister D. Dr. Bosse,
in dieser Hinsicht bereits zu Anfang des Jahres 1894 gestellten
Anträge fanden die wohlwollendste Aufnahme. Der Gesamtsenat
hatte in seiner Sitzung vom 19. Dezember 1894 einstimmig be-
schlossen:
1. den Stiftungstag der Akademie auf den 1. bez. 11. Juli 1696
festzusetzen;
2. dass die Gesamtakademie, vertreten durch den Senat, die
Veranstaltung der Feierlichkeit in breitem Rahmen, ins-
besondere auch durch eine internationale Kunst-Ausstellung,
in die V/ege leite;
3. dass eine Kommission von Angehörigen der Akademie
nach Massgabe von Vorschlägen des Präsidiums die
Feststellung des den Festlichkeiten zu gründe zu legenden
Programms übernehme.
Hierauf wurde die Akademie durch ministeriellen Erlass vom
25. Dezember 1894 ermächtigt, die Vorarbeiten für die Jubelfeier
in Angriff zu nehmen. In die engere Kommission wurden entsandt:
 
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