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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1895 [1. Oktober 1894 - 1. Oktober 1895]

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1. Grosser akademischer Staatspreis.
(Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 M. zu einer einjährigen
Studienreise nebst 300 M. Reisekosten-Entschädigung für dem preussischen Unter-
thanenverbande angehörige Maler, Bildhauer und Architekten zur Verleihung.
Maler und Bildhauer haben Italien zu ihrem Reiseziele zu machen, Architekten
nur dann, wenn sie es noch nicht kennen. Der Preis wird verliehen vom Senat
und den sämtlichen in Preussen wohnenden Mitgliedern der Akademie der Künste,
Sektion für die bildenden Künste. Vergleiche Statut für die Konkurrenz um den
grossen Staatspreis auf dem Gebiete der bildenden Künste vom 10. Februar 1892.)
Für das Jahr 1895 waren laut Einladungen vom 11. Oktober 1894
zwei Preise zum 1. Mai ausgeschrieben worden, und zwar für
Maler und Architekten.
A. Auf dem Gebiete der Malerei hatten sich innerhalb der
festgesetzten Frist sechs Bewerber — gegen einen im
Jahre 1893 — gemeldet; unter ihnen ging als Sieger im
Wettbewerbe nach dem Urteil der zuständigen Preisrichter
vom 24. Mai 1895 der Maler Ernst Wilhelm Müller,
genannt Müller-Schönefeld, geboren am20.Februar 1867
zu Schönefeld bei Leipzig, hervor. Dieser ist Schüler
eines akademischen Meisterateliers für Malerei unter
Leitung des Direktors, Professors A. von Werner und
gegenwärtig in Berlin wohnhaft.
B. Zur Bewerbung um den für Architekten bestimmten
Preis hatten sich gleichfalls sechs Bewerber — gegen
sieben im Jahre 1894 — gemeldet. Den Preis trug in der-
selben Sitzung der akademischen Preisrichter der Architekt,
Regierungsbaumeister Otto Wilhelm Spalding davon.
Derselbe wurde am 24. Mai 1863 zu Jahnkow im Kreise
Grimmen geboren, er machte seine Studien auf der
Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin und ist
gegenwärtig in Südende bei Berlin wohnhaft.
2. von Rohrsche Stiftung.
(Die Stiftung rührt her von dem am 11. Februar 1869 in Berlin verstorbenen
Kammergerichts-Assessor a. D. Philipp von Rohr. Das für deutsche Maler
Bildhauer und Architekten bestimmte Stipendium im Betrage von 4500 M. zu
einer einjährigen Studienreise wird verliehen, sobald der Zinsbestand des ur-
sprünglich 45 000 M. betragenden Stiftungsvermögens es zulässt. Das Preisgericht
bilden die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mit-
glieder, Sektion für die bildenden Künste. Die Vertretung der Stiftung und die
Verwaltung des der Akademie der Künste gehörigen Vermögens untersteht einem
Kuratorium, dem äusser dem bisherigen Präsidenten der Akademie C. Becker
noch zwei Senatoren, H. Ende und Dr. Hans Müller, angehörten. Vergleiche
Statut der Stiftung vom 22. Februar 1871.)
 
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