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4. Die Michael Beerschen Stiftungen.
(Gestiftet von dem zu München am 22. März 1833 verstorbenen dramatischen Schrift-
steller Michael Beer aus Berlin, um unbemittelten Künstlern die Ausbildung
in ihrer Kunst in Italien durch Gewährung einjähriger Stipendien zu erleichtern.
Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch ein Kuratorium, das aus einem Mitgliede
der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters oder aus vom
vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern besteht. Gegenwärtig
fungieren als Kuratoren, die lebenslänglich bestellt sind: der bisherige Präsident,
Professor Carl Becker, Rentier Georg Beer und der Senator der Akademie.
Geheimer Regierungsrat Fr. von Moltke. Aus den Mitteln dieser Stiftungen
gelangen zur Zeit alljährlich zwei Preise in Höhe von 2250 M. zu einjähriger
Studienreise nach Italien mit achtmonatigem Aufenthalt in Rom zur Ausschreibung.
Der Preis der ersten Stiftung ist ausschliesslich für Maler und Bildhauer jüdischer
Religion, der Preis der zweiten Stiftung für Maler, Bildhauer, Musiker und Kupfer-
stecher ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses bestimmt, die ihre Studien
auf einer deutschen Akademie gemacht und das 32. Lebensjahr noch nicht über-
schritten haben. Preisrichter: die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft
der Ordentlichen Mitglieder.)
Die Statuten der Stiftungen sind durch die ministeriellen Ver-
fügungen vom 16. Juli 1835 bez. vom 26. November 1861 genehmigt.
Das Stipendium der Ersten Stiftung war nach Maassgabe
der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1894 für jüdische Bildhauer
auf den 4. Mai 1895 zur Ausschreibung gelangt. Es sind — wie
im Jahre 1893 — Arbeiten von drei Bewerbern eingegangen,
unter denen der Bildhauer Henryk Glicenstein, geboren am
12./24. Mai 1870 zu Turek (Russisch-Polen), Schüler der Königlich
Bayerischen Akademie der bildenden Künste in München und
gegenwärtig ebenda wohnhaft, nach dem in der Sitzung der zu-
ständigen Preisrichter vom 17. Mai 1895 gefällten Urteile den Preis
davontrug. Als Aufgabe war eine in Relief ausgeführte Skizze:
„Nach gethaner Arbeit ist gut ruhn“ gestellt worden.
Der Preis der Zweiten Michael Beerschen Stiftung war
laut Ausschreibung vom 11. Oktober 1894 für Maler aller Fächer
und gleichfalls zum 4. Mai 1895 ausgeschrieben worden. Ihn errang
nach dem Urteil des zuständigen Preisgerichts vom 24. Mai 1895
unter sechs Bewerbern — gegen sieben im Jahre 1891 — der Maler
Franz Lugan, geboren am 21. September 1864 zu Nimkau, Kreis
Neumarkt (Schlesien), ehemaliger Schüler der akademischen Hoch-
schule und in Charlottenburg wohnhaft.
5. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
(Der zu Paris am 2. Mai 1864 verstorbene General-Musik-Direktor und Hof-
Kapellmeister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 errichteten und
am 13. Mai 1861 eröffneten Testamente ein Kapital von 30 000 M. ausgesetzt, welches,
von' seinem Vermögen abgesondert, auf den Namen „Meyerbeer’sche Stiftung für
4. Die Michael Beerschen Stiftungen.
(Gestiftet von dem zu München am 22. März 1833 verstorbenen dramatischen Schrift-
steller Michael Beer aus Berlin, um unbemittelten Künstlern die Ausbildung
in ihrer Kunst in Italien durch Gewährung einjähriger Stipendien zu erleichtern.
Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch ein Kuratorium, das aus einem Mitgliede
der Akademie und aus zwei Mitgliedern der Familie des Stifters oder aus vom
vorgeordneten Ministerium zu bestellenden Stellvertretern besteht. Gegenwärtig
fungieren als Kuratoren, die lebenslänglich bestellt sind: der bisherige Präsident,
Professor Carl Becker, Rentier Georg Beer und der Senator der Akademie.
Geheimer Regierungsrat Fr. von Moltke. Aus den Mitteln dieser Stiftungen
gelangen zur Zeit alljährlich zwei Preise in Höhe von 2250 M. zu einjähriger
Studienreise nach Italien mit achtmonatigem Aufenthalt in Rom zur Ausschreibung.
Der Preis der ersten Stiftung ist ausschliesslich für Maler und Bildhauer jüdischer
Religion, der Preis der zweiten Stiftung für Maler, Bildhauer, Musiker und Kupfer-
stecher ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses bestimmt, die ihre Studien
auf einer deutschen Akademie gemacht und das 32. Lebensjahr noch nicht über-
schritten haben. Preisrichter: die Mitglieder des Senats und der Genossenschaft
der Ordentlichen Mitglieder.)
Die Statuten der Stiftungen sind durch die ministeriellen Ver-
fügungen vom 16. Juli 1835 bez. vom 26. November 1861 genehmigt.
Das Stipendium der Ersten Stiftung war nach Maassgabe
der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1894 für jüdische Bildhauer
auf den 4. Mai 1895 zur Ausschreibung gelangt. Es sind — wie
im Jahre 1893 — Arbeiten von drei Bewerbern eingegangen,
unter denen der Bildhauer Henryk Glicenstein, geboren am
12./24. Mai 1870 zu Turek (Russisch-Polen), Schüler der Königlich
Bayerischen Akademie der bildenden Künste in München und
gegenwärtig ebenda wohnhaft, nach dem in der Sitzung der zu-
ständigen Preisrichter vom 17. Mai 1895 gefällten Urteile den Preis
davontrug. Als Aufgabe war eine in Relief ausgeführte Skizze:
„Nach gethaner Arbeit ist gut ruhn“ gestellt worden.
Der Preis der Zweiten Michael Beerschen Stiftung war
laut Ausschreibung vom 11. Oktober 1894 für Maler aller Fächer
und gleichfalls zum 4. Mai 1895 ausgeschrieben worden. Ihn errang
nach dem Urteil des zuständigen Preisgerichts vom 24. Mai 1895
unter sechs Bewerbern — gegen sieben im Jahre 1891 — der Maler
Franz Lugan, geboren am 21. September 1864 zu Nimkau, Kreis
Neumarkt (Schlesien), ehemaliger Schüler der akademischen Hoch-
schule und in Charlottenburg wohnhaft.
5. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
(Der zu Paris am 2. Mai 1864 verstorbene General-Musik-Direktor und Hof-
Kapellmeister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 errichteten und
am 13. Mai 1861 eröffneten Testamente ein Kapital von 30 000 M. ausgesetzt, welches,
von' seinem Vermögen abgesondert, auf den Namen „Meyerbeer’sche Stiftung für