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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1896 [1. Oktober 1895 - 1. Oktober 1896]

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I. WESEN UND EINRICHTUNG.
Die Königliche Akademie der Künste zu Berlin, eine der
Förderung der bildenden Künste und der Musik gewidmete Staats-
anstalt, an deren Spitze der Präsident der Akademie der
Künste steht, umfasst infolge des durch Allerhöchste Ordre vom
19. Juni 1882 genehmigten Statuts
den Senat,
die Genossenschaft der Mitglieder
und eine Reihe von Unterrichtsanstalten.
Die Akademie besitzt die Rechte einer juristischen Person
und steht unmittelbar unter dem Minister der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinal-Angelegenheiten, als ihrem Kurator.
Der Senat ist technische Kunstbehörde und künstlerischer
Beirat des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-
Angelegenheiten. Er gliedert sich in eine Sektion für die bildenden
Künste und eine Sektion für Musik. Seine Mitglieder werden vom
Minister berufen; diese Berufung erfolgt teils auf Grund von
Wahlen der Genossenschaft der Mitglieder, teils auf Grund amt-
licher Stellungen der Betreffenden. Der Senat besteht nicht aus-
schliesslich aus Künstlern, sondern auch aus Angehörigen der
Kunst-Wissenschaft, der Verwaltungs- und Lehrfächer.
Die Mitglieder der Akademie zerfallen in „Ordentliche
Mitglieder“ und in „Ehrenmitglieder“. Als Ordentliche Mitglieder
sind nur ausübende Künstler wählbar, als Ehrenmitglieder Personen,
die, ohne Künstler zu sein, sich um die Akademie oder die Kunst
im Allgemeinen Verdienste erworben haben, sowie hervorragende
Künstlerinnen.
Die mit der Akademie der Künste verbundenen Unterrichts-
Anstalten gliedern sich folgendermassen:
 
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