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Schwerin i. M. und studierte zu Berlin, Bonn und Rostock die
Rechte. Sein Doktorexamen bestand er bei der juristischen
Fakultät der Universität Jena im Jahre 1850. Am 18. Juni 1851
trat er in den preussischen Justizdienst, wurde nach Ablegung der
letzten grossen Staatsprüfung unter dem 7. Februar 1857 zum
Königlichen Gerichtsassessor ernannt und arbeitete als Staats-
an waltsgehülfe an dem Königlichen Stadtgericht zu Berlin, beim
Königlichen Kreisgericht zu Potsdam und darauf wieder in Berlin.
Am 25. März 1865 wurde ihm der Charakter als Staatsanwalt ver-
liehen, doch trat er am 25. Februar 1867 als Stadtgerichtsrat beim
Königlichen Stadtgericht in Berlin in die richterliche Laufbahn
zurück. Seine lebhafte Neigung zu den Künsten und seine mannig-
faltigen Beziehungen zu den Künstlern liessen ihn für die Stelle
eines Ersten Ständigen Sekretärs der Akademie der Künste geeignet
erscheinen, und so wurde ihm dieses Amt am 1. November 1876
kommissarisch und durch Allerhöchste Ordre vom 26. März 1877,
verbunden mit dem Titel eines Geheimen Regierungsrats endgiltig
übertragen. Er hat es bis zu seiner Erkrankung und bis zu der
infolge derselben am 1. Januar 1892 gewährten Pensionierung
mit grösster Umsicht, Thätigkeit und Pflichttreue bekleidet. Mehrere
grundlegende Veränderungen in der Organisation der Akademie hat
er durchgeführt und überall die verschiedenen Interessen der
akademischen Körperschaften zu schützen und zu befriedigen ge-
wusst. Seine Verdienste um die Akademie fanden denn auch so
warme und dankbare Anerkennung, dass ihm am 1. November 1891
die seltene Ehre eines Ehrenmitgliedes der Akademie der Künste
einstimmig zugesprochen wurde. Mit mehreren Orden ausgezeichnet,
lebte Zöllner dann noch einige Jahre im Ruhestande, bis am 14. Juni 1897
ein Schlaganfall seinem Leben ein Ende machte. Auf Wunsch der
Hinterbliebenen wurde von einer feierlichen Beisetzung von der
Akademie aus abgesehen, aber das Gedächtnis des Verstorbenen
bleibt mit der Geschichte der Akademie unlöslich und auf das
Ehrenvollste verbunden.
Schwerin i. M. und studierte zu Berlin, Bonn und Rostock die
Rechte. Sein Doktorexamen bestand er bei der juristischen
Fakultät der Universität Jena im Jahre 1850. Am 18. Juni 1851
trat er in den preussischen Justizdienst, wurde nach Ablegung der
letzten grossen Staatsprüfung unter dem 7. Februar 1857 zum
Königlichen Gerichtsassessor ernannt und arbeitete als Staats-
an waltsgehülfe an dem Königlichen Stadtgericht zu Berlin, beim
Königlichen Kreisgericht zu Potsdam und darauf wieder in Berlin.
Am 25. März 1865 wurde ihm der Charakter als Staatsanwalt ver-
liehen, doch trat er am 25. Februar 1867 als Stadtgerichtsrat beim
Königlichen Stadtgericht in Berlin in die richterliche Laufbahn
zurück. Seine lebhafte Neigung zu den Künsten und seine mannig-
faltigen Beziehungen zu den Künstlern liessen ihn für die Stelle
eines Ersten Ständigen Sekretärs der Akademie der Künste geeignet
erscheinen, und so wurde ihm dieses Amt am 1. November 1876
kommissarisch und durch Allerhöchste Ordre vom 26. März 1877,
verbunden mit dem Titel eines Geheimen Regierungsrats endgiltig
übertragen. Er hat es bis zu seiner Erkrankung und bis zu der
infolge derselben am 1. Januar 1892 gewährten Pensionierung
mit grösster Umsicht, Thätigkeit und Pflichttreue bekleidet. Mehrere
grundlegende Veränderungen in der Organisation der Akademie hat
er durchgeführt und überall die verschiedenen Interessen der
akademischen Körperschaften zu schützen und zu befriedigen ge-
wusst. Seine Verdienste um die Akademie fanden denn auch so
warme und dankbare Anerkennung, dass ihm am 1. November 1891
die seltene Ehre eines Ehrenmitgliedes der Akademie der Künste
einstimmig zugesprochen wurde. Mit mehreren Orden ausgezeichnet,
lebte Zöllner dann noch einige Jahre im Ruhestande, bis am 14. Juni 1897
ein Schlaganfall seinem Leben ein Ende machte. Auf Wunsch der
Hinterbliebenen wurde von einer feierlichen Beisetzung von der
Akademie aus abgesehen, aber das Gedächtnis des Verstorbenen
bleibt mit der Geschichte der Akademie unlöslich und auf das
Ehrenvollste verbunden.