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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1899 [1. Oktober 1898 - 1. Oktober 1899]

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an geeigneten Fonds und wegen Fehlens der stiftungsmässigen
Voraussetzungen zur Bewilligung von Unterstützungen mussten ver-
schiedene Gesuche unberücksichtigt bleiben.
Die Abrechnung der einzelnen Stiftungsfonds erfolgt bestimmungs-
gemäss mit Ablauf jedes Etatsjahres, während in nachstehendem die
bewilligten Unterstützungen Ende September berechnet erscheinen.
Die scheinbaren Reste sind bei Schluss des Rechnungsjahres in der
Regel wieder verteilt.

1. Kunstausstellungsgelder-Fonds.

Das Kapital ist aufgesammelt aus den Ueberschüssen der von der Akademie
veranstalteten Kunstausstellungen. Der Zinsertrag ist vornehmlich bestimmt zur
Unterstützung solcher hülfsbedürftiger Künstler, die sich an den Grossen Kunst-
ausstellungen der Akademie beteiligt haben, und von Witwen und Waisen der-
artiger Künstler.
Es wurden bewilligt:
I. auf Grund der Beschlüsse der Unterstützungskommission des Senats:
a) laufende Unterstützungen von jährlich 200 bis
500 M. an 29 Personen. 9 700 M.

b) einmalige oder gelegentlich wiederkehrende Unter-
stützungen von 50 bis 400 M. an 38 Personen .
II. auf Bewilligung des Präsidenten:
a) an 3 Personen laufende Unterstützungen viertel-
jährlich 30 M. 360 M.
b) an 2 Personen desgl. vierteljährlich 25 M. 200 M.
c) kleinere, zum Teil sich wiederholende
Unterstützungen (von 10 bis zu 30 M.
in jedem Einzelfalle) an 20 Personen . 440 M.

6 450 M.

1 000 M.

Im Ganzen: 17 150 M.

2. Buchhorn-Fonds.
Derselbe ist ein Vermächtnis des früheren akademischen Lehrers und Vor-
stehers der Kupferstecherschule, Professors KarlLudwig BernhardChristian
Buchhorn, an die-Akademie der Künste, laut Testament vom 14. Juni 1853, in
Höhe von 30000 M. Von in früheren Jahren nicht verwendeten Zinseinnahmen
wurden im Laufe der Jahre im Ganzen 1500 M. konsolidierter Staatsanleihe an-
gekauft, sodass das Kapital der Stiftung sich gegenwärtig auf 31500 M. beläuft.
Die Zinsen sind für hülfsbedürftige Künstler bestimmt.
Es wurden gezahlt
an 1 Person laufend monatlich 15 M 180 M.
an 10 Personen je 55—300 M. rd. . . . . . 1 370 M.

1 550 M.
 
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