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Preis-
bewerbungen.
3. Stiftung der Frau Philippine Emilie Bertha Toepffer
vom Jahre 1889.
Das der Akademie der Künste eigentümlich gehörige Stiftungskapital betrug
9289 M., für welchen Betrag 8800 M. konsolidierter Staatsanleihe angekauft wurden.
Von in früheren Jahren nicht zur Verwendung gekommenen kleineren Zinsbeträgen
wurden während der Berichtszeit 200 M. konsolidierter Staatsanleihe angekauft,
sodass das Kapitalvermögen sich gegenwärtig auf 9000 M. Nennwert stellt. Nach
der Bestimmung der Stifterin sind die Zinsen zur Unterstützung armer Künstler,
namentlich Maler, zu verwenden.
Während der Berichtszeit wurden die verfügbaren Mittel zwei
bedürftigen Malern verliehen.
4. Die Louis Theodor G ouvy-Stiftung.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Louis Theodor
Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat von 10 000 Mark mit der Be-
stimmung vermacht, dass aus den Revenüen desselben alljährlich einem würdigen
und bedürftigen Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede, eine Pension
gewährt werden möge. Nach Bezahlung einer Erbschaftssteuer von 900 Mark
konnten 9300 Mark konsolidierter Staatsanleihe angekauft werden. Die Ver-
wendung der Zinsen erfolgt nach Massgabe des Statuts der Akademie der Künste
auf Vorschlag des Senates, bezw. der Senatssektion für Musik.
In diesem Jahre ist die Stiftung zum erstenmale in Kraft getreten.
Ein Orchestermitglied erhielt die verfügbaren Mittel.
Von den der Akademie der Künste bereits anheimgefallenen,
aber noch nicht in Kraft getretenen Stiftungen ist hier eine zu Unter-
stützungen würdiger und bedürftiger Künstler bestimmte, nämlich
das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat,
zu erwähnen:
Der am 20. August 1861 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der Akademie
der Künste, Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl, hat der Akademie
der Künste durch Testament vom 21. März 1869 ein Legat von 18 000 Mark mit
der Bestimmung vermacht, dass die Zinsen desselben nach dem Ableben gewisser
beim Tode des Erblassers vorhanden gewesener Verwandten desselben zur Unter-
stützung hülfsbedürftiger Künstler oder deren Hinterbliebenen zu verwenden sind.
Das ursprünglich in Hypotheken vorhanden gewesene Stiftungskapital von
18000 Mark ist gegenwärtig in pommerschen 31/2°/oig'en neulandschaftlichen Pfand-
briefen bei der Kasse des vorgeordneten Ministeriums niedergelegt.
Ueber das Ergebnis der während des Geschäftsjahres 1898/99
von der Akademie ausgeschriebenen Wettbewerbe ist folgendes zu
berichten:
1. Grosser akademischer Staatspreis.
Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 M. zu einer einjährigen
Studienreise nebst 300 M. Reisekosten-Entschädigung für dem preussischen Unter-
tanenverbande angehörige Maler, Bildhauer und Architekten zur Verleihung.
Preis-
bewerbungen.
3. Stiftung der Frau Philippine Emilie Bertha Toepffer
vom Jahre 1889.
Das der Akademie der Künste eigentümlich gehörige Stiftungskapital betrug
9289 M., für welchen Betrag 8800 M. konsolidierter Staatsanleihe angekauft wurden.
Von in früheren Jahren nicht zur Verwendung gekommenen kleineren Zinsbeträgen
wurden während der Berichtszeit 200 M. konsolidierter Staatsanleihe angekauft,
sodass das Kapitalvermögen sich gegenwärtig auf 9000 M. Nennwert stellt. Nach
der Bestimmung der Stifterin sind die Zinsen zur Unterstützung armer Künstler,
namentlich Maler, zu verwenden.
Während der Berichtszeit wurden die verfügbaren Mittel zwei
bedürftigen Malern verliehen.
4. Die Louis Theodor G ouvy-Stiftung.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Louis Theodor
Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat von 10 000 Mark mit der Be-
stimmung vermacht, dass aus den Revenüen desselben alljährlich einem würdigen
und bedürftigen Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede, eine Pension
gewährt werden möge. Nach Bezahlung einer Erbschaftssteuer von 900 Mark
konnten 9300 Mark konsolidierter Staatsanleihe angekauft werden. Die Ver-
wendung der Zinsen erfolgt nach Massgabe des Statuts der Akademie der Künste
auf Vorschlag des Senates, bezw. der Senatssektion für Musik.
In diesem Jahre ist die Stiftung zum erstenmale in Kraft getreten.
Ein Orchestermitglied erhielt die verfügbaren Mittel.
Von den der Akademie der Künste bereits anheimgefallenen,
aber noch nicht in Kraft getretenen Stiftungen ist hier eine zu Unter-
stützungen würdiger und bedürftiger Künstler bestimmte, nämlich
das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat,
zu erwähnen:
Der am 20. August 1861 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der Akademie
der Künste, Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl, hat der Akademie
der Künste durch Testament vom 21. März 1869 ein Legat von 18 000 Mark mit
der Bestimmung vermacht, dass die Zinsen desselben nach dem Ableben gewisser
beim Tode des Erblassers vorhanden gewesener Verwandten desselben zur Unter-
stützung hülfsbedürftiger Künstler oder deren Hinterbliebenen zu verwenden sind.
Das ursprünglich in Hypotheken vorhanden gewesene Stiftungskapital von
18000 Mark ist gegenwärtig in pommerschen 31/2°/oig'en neulandschaftlichen Pfand-
briefen bei der Kasse des vorgeordneten Ministeriums niedergelegt.
Ueber das Ergebnis der während des Geschäftsjahres 1898/99
von der Akademie ausgeschriebenen Wettbewerbe ist folgendes zu
berichten:
1. Grosser akademischer Staatspreis.
Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 M. zu einer einjährigen
Studienreise nebst 300 M. Reisekosten-Entschädigung für dem preussischen Unter-
tanenverbande angehörige Maler, Bildhauer und Architekten zur Verleihung.