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Akademie der Künste
Chronik der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin — 1899 [1. Oktober 1898 - 1. Oktober 1899]

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Maler und Bildhauer haben in erster Linie Italien zu ihrem Reiseziele zu machen,
Architekten nur dann, wenn sie es studienhalber noch nicht besucht haben. Der
Preis wird verliehen vom Senat und den sämtlichen in Preussen wohnenden Mit-
gliedern der Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. Vergl. das
Statut für die Konkurrenz um den Grossen Staatspreis auf dem Gebiete der
bildenden Künste vom 10. Februar 1892.
Für das Jahr 1899 waren statutengemäss die Wettbewerbe um
den Grossen Staatspreis für Maler und Bildhauer auszuschreiben.
Die Bedingungen für die Wettbewerbe vom 7. November bestimmten
den 14- März 1899 als Termin der Einlieferung, doch musste dieser
aus Verwaltungsrücksichten auf den 13. April verlegt werden.
Auf dem Gebiete der Malerei hatten sich nur zwei jüngere
Künstler gemeldet, gegen neun im Vorjahre; unter ihnen erhielt der
Maler Franz Triebsch, am 14. März 1870 zu Berlin geboren,
Schüler der akademischen Hochschule für die bildenden Künste und
hierselbst wohnhaft, auf Grund des von den berufenen Preisrichtern
in der Sitzung vom 26. April 1899 abgegebenen Urteils den Preis.
Auf dem Gebiete der Bildhauerei hatten sich vier Bewerber
— gegen fünf im Jahre 1897 — gemeldet, welche sämtlich den
Bedingungen für die Zulassung entsprachen. Von ihnen hielt ein
Bewerber, der inzwischen im Wettbewerb um den Dr. Paul Schultze-
Preis Sieger geblieben war, seine Bewerbung nicht aufrecht. Von
den übrigen drei Bewerbern ging nach dem Urteil der zuständigen
Preisrichter vom 26. April 1899 der Bildhauer Hans Everding, am
17. Oktober 1876 zu Gelsenkirchen (Westfalen) geboren, Schüler der
Kunstakademie in Kassel und ebenda wohnhaft, als Sieger hervor.
Infolge Senatsbeschlusses vom 30. Juni wurden die Wett-
bewerbe um den Grossen Staatspreis für das Jahr 1900 nach Mass-
gabe der Bedingungen vom 2. September
für Bildhauer und Architekten
eröffnet, und als Einlieferungstermin der Bewerbungen wurde der
1. März bestimmt.
2. Die von Rohrsche Stiftung.
Die Stiftung wurde von dem am 11. Februar 1869 in Berlin verstorbenen Kammer-
gerichts-Assessor a. D. Philipp von Rohr errichtet. Das für deutsche Maler,
Bildhauer und Architekten bestimmte Stipendium im Betrage von 4500 M. zu einer
einjährigen Studienreise wird verliehen, sobald der Zinsbestand des ursprünglich
45 000 M. betragenden Stiftungsvermögens es zulässt. Das Preisgericht bilden die
Mitglieder des Senats und der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder, Sektion
für die bildenden Künste. Die Vertretung der Stiftung und die Verwaltung des
der Akademie der Künste gehörigen Vermögens geschieht durch ein Kura-
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