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lassen und zwar derart, dass die Akademie 1/3, die Technische Hochschule 2/s des
Gesamtvermögens erhält- Das Stiftungsvermögen wird zur Zeit noch von beiden
Stiftungen in idealer Gemeinschaft besessen. Die lebenslängliche Nutzniessung
desselben verbleibt der Wittwe des Testators, Frau Rentner Louise Wentzel,
geb. Bock, in Baden-Baden.
Der Zweck der Stiftung ist, Studierenden der Königlichen Akademie der
Künste in Berlin Studienstipendien und solchen, welche ihre Studien beendet haben,
Reisestipendien zu gewähren. Die Studienstipendien sollen auf höchstens vier, die
Reisestipendien in der Regel auf ein Jahr verliehen werden. Das Stipendium ist
nur als eine Beihülfe zum Studium anzusehen, ist daher nicht an durchaus
Bedürftige als eine Art Armenunterstütznng zu vergeben. — Das, Statut der
Stiftung ist am 22. Oktober 1892 festgesetzt worden. Durch Allerhöchsten Erlass vom
5. Dezember 1892 erhielt die Stiftung auf Grund ihres Statuts die Rechte juristischer
Personen und die Akademie der Künste die Genehmigung zur Annahme.
Die Verwaltung der Stiftung untersteht einem Kuratorium von fünf Mit-
gliedern, dessen Vorsitz der jedesmalige Präsident der Akademie führt. Die Amts-
dauer der übrigen vier Mitglieder beträgt fünf Jahre.
Das gegenwärtige Kuratorium, vom vorgeordneten Minister
bis März 1903 berufen, setzt sich folgendermassen zusammen:
H. Ende, Präsident der Akademie, Vorsitzender, Professor Karl
Becker, Ehrenpräsident der Akademie, Professor Dr. Wolfgang
von Oettingen, Erster Ständiger Sekretär der Akademie,
Professor An ton von Werner, Direktor der Königlichen aka-
demischen Hochschule für die bildenden Künste, Hermann Wever,
Geheimer Oberregierungs- und vortragender Rat, Rechtsverständiger
der Akademie.
In der Lage der Stiftungen ist insofern eine Aenderung ein-
getreten, als nunmehr das gesamte bare Vermögen bis auf ge-
ringe, unter Verwaltung des Kaiserlich Deutschen Konsuls in Adelaide
befindliche und erst im Jahre 1901 realisierbare Bestände bei der
Kasse des vorgeordneten Ministeriums niedergelegt worden ist.
3. Das Professor Julius Helfftsche Vermächtnis.
Der am 28. März 1894 zu Berlin verstorbene Landschaftsmaler Professor
Julius Eduard Wilhelm Helfft hat durch testamentarische Bestimmungen
vom 26. Juni 1875 der Akademie der Künste ein Vermächtnis im Werte von rund
100000 M. und eine grosse Anzahl von Studien in Del, Aquarell und Zeichnungen
bestimmt.
Die Zinsen des Vermögens zu einem Reisestipendium für einen deutschen
Landschaftsmaler nach den Bestimmungen des Stifters sind alljährlich zu ver-
wenden, das nach öffentlichem Wettbewerb durch die Königliche Akademie der
Künste als der ,Julius Helfftsche Preis“ zur Verleihung kommen soll. Die lebens-
längliche Nutzniessung des Vermächtnisses verbleibt der Schwester des Erblassers,
Frau Elise Rosalie Brauer, geborenen Helfft, in Berlin.
Die Annahme der Stiftung ist durch Allerhöchsten Erlass vom 15. August 1894
genehmigt worden.
Ein Statut der Stiftung ist zur Zeit noch nicht vorhanden.
lassen und zwar derart, dass die Akademie 1/3, die Technische Hochschule 2/s des
Gesamtvermögens erhält- Das Stiftungsvermögen wird zur Zeit noch von beiden
Stiftungen in idealer Gemeinschaft besessen. Die lebenslängliche Nutzniessung
desselben verbleibt der Wittwe des Testators, Frau Rentner Louise Wentzel,
geb. Bock, in Baden-Baden.
Der Zweck der Stiftung ist, Studierenden der Königlichen Akademie der
Künste in Berlin Studienstipendien und solchen, welche ihre Studien beendet haben,
Reisestipendien zu gewähren. Die Studienstipendien sollen auf höchstens vier, die
Reisestipendien in der Regel auf ein Jahr verliehen werden. Das Stipendium ist
nur als eine Beihülfe zum Studium anzusehen, ist daher nicht an durchaus
Bedürftige als eine Art Armenunterstütznng zu vergeben. — Das, Statut der
Stiftung ist am 22. Oktober 1892 festgesetzt worden. Durch Allerhöchsten Erlass vom
5. Dezember 1892 erhielt die Stiftung auf Grund ihres Statuts die Rechte juristischer
Personen und die Akademie der Künste die Genehmigung zur Annahme.
Die Verwaltung der Stiftung untersteht einem Kuratorium von fünf Mit-
gliedern, dessen Vorsitz der jedesmalige Präsident der Akademie führt. Die Amts-
dauer der übrigen vier Mitglieder beträgt fünf Jahre.
Das gegenwärtige Kuratorium, vom vorgeordneten Minister
bis März 1903 berufen, setzt sich folgendermassen zusammen:
H. Ende, Präsident der Akademie, Vorsitzender, Professor Karl
Becker, Ehrenpräsident der Akademie, Professor Dr. Wolfgang
von Oettingen, Erster Ständiger Sekretär der Akademie,
Professor An ton von Werner, Direktor der Königlichen aka-
demischen Hochschule für die bildenden Künste, Hermann Wever,
Geheimer Oberregierungs- und vortragender Rat, Rechtsverständiger
der Akademie.
In der Lage der Stiftungen ist insofern eine Aenderung ein-
getreten, als nunmehr das gesamte bare Vermögen bis auf ge-
ringe, unter Verwaltung des Kaiserlich Deutschen Konsuls in Adelaide
befindliche und erst im Jahre 1901 realisierbare Bestände bei der
Kasse des vorgeordneten Ministeriums niedergelegt worden ist.
3. Das Professor Julius Helfftsche Vermächtnis.
Der am 28. März 1894 zu Berlin verstorbene Landschaftsmaler Professor
Julius Eduard Wilhelm Helfft hat durch testamentarische Bestimmungen
vom 26. Juni 1875 der Akademie der Künste ein Vermächtnis im Werte von rund
100000 M. und eine grosse Anzahl von Studien in Del, Aquarell und Zeichnungen
bestimmt.
Die Zinsen des Vermögens zu einem Reisestipendium für einen deutschen
Landschaftsmaler nach den Bestimmungen des Stifters sind alljährlich zu ver-
wenden, das nach öffentlichem Wettbewerb durch die Königliche Akademie der
Künste als der ,Julius Helfftsche Preis“ zur Verleihung kommen soll. Die lebens-
längliche Nutzniessung des Vermächtnisses verbleibt der Schwester des Erblassers,
Frau Elise Rosalie Brauer, geborenen Helfft, in Berlin.
Die Annahme der Stiftung ist durch Allerhöchsten Erlass vom 15. August 1894
genehmigt worden.
Ein Statut der Stiftung ist zur Zeit noch nicht vorhanden.