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3. Das Legat der Frau Philippine Emilie Bertha Toepfter
vom Jahre 1889.
Von der am 14. August 1888 zu Berlin verstorbenen Witwe Philippine
EmilieBertha Toepffer, geborenen Mey erhoff, ist der Akademie der Künste
mittels Testamentes vom 27./28. September 1885 ein Legat von 9000 Mark zur
Verwendung für hülfsbedürftige Künstler, namentlich Maler, vermacht worden,
zu dessen Annahme durch den Allerhöchsten Erlass vom 18. April 1889 der
Akademie die landesherrliche Genehmigung erteilt worden ist.
Das Stiftungsvermögen besteht zur Zeit aus 9000 Mark 3V2 prozentiger
konsolidierter Staatsanleihe.
Bewilligt wurde eine laufende, in Monatsraten zahlbare Unter-
stützung in Höhe von 300 Mark an einen Maler.
4. Die Louis Theodor Gouvy-Stiftung.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Louis Theodor
Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat von 10 000 Mark mit der
Bestimmung vermacht, dass aus den Einkünften desselben alljährlich einem
würdigen und bedürftigen Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede, eine
Pension gewährt werden möge. Nach Bezahlung einer Erbschaftssteuer von
900 Mark konnten 9300 Mark konsolidierter Staatsanleihe angekauft werden. Die
Verwendung der Zinsen erfolgt nach Massgabe des Statuts der Akademie der
Künste auf Vorschlag des Senates, bezw. der Senatssektion für Musik.
Von den im Vorjahre aufgekommenen Zinsen wurden 300 M.
aus den laufenden Zinsen ebenfalls. 300 M.
mithin zusammen. 600 M.
als zwei Pensionen an bedürftige Orchestermusiker bewilligt.
5. Das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat.
Der am 20. August 1861 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der Akademie
der Künste, Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl, hat der Akademie der
Künste durch Testament vom 21. März 1869 ein Legat von 18 000 Mark mit der
Bestimmung vermacht, dass die Zinsen desselben nach dem Ableben gewisser
beim Tode des Erblassers vorhanden gewesener Verwandten desselben zur Unter-
stützung hülfsbedürftiger Künstler oder deren Hinterbliebenen zu verwenden sind.
Das ursprünglich in Hypotheken vorhanden gewesene Stiftungskapital von
18 000 Mark ist gegenwärtig in pommerschen 31/2%igen neulandschaftlichen Pfand-
briefen angelegt.
In den Verhältnissen dieser Stiftung ist gegen das Vorjahr
eine Änderung nicht eingetreten; die Stiftung ist noch nicht in Kraft.
Preis- Das Ergebnis der während der Berichtszeit von der Akademie
Dewerbungen. auSgeschriebenen Wettbewerbe ist folgendes gewesen:
1. Grosser akademischer Staatspreis.
Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 M. zu einer einjährigen
Studienreise nebst 300 M. Reisekosten-Entschädigung für dem preussischen Unter-
tanenverbande angehörige Maler, Bildhauer und Architekten zur Ausschreibung.
3. Das Legat der Frau Philippine Emilie Bertha Toepfter
vom Jahre 1889.
Von der am 14. August 1888 zu Berlin verstorbenen Witwe Philippine
EmilieBertha Toepffer, geborenen Mey erhoff, ist der Akademie der Künste
mittels Testamentes vom 27./28. September 1885 ein Legat von 9000 Mark zur
Verwendung für hülfsbedürftige Künstler, namentlich Maler, vermacht worden,
zu dessen Annahme durch den Allerhöchsten Erlass vom 18. April 1889 der
Akademie die landesherrliche Genehmigung erteilt worden ist.
Das Stiftungsvermögen besteht zur Zeit aus 9000 Mark 3V2 prozentiger
konsolidierter Staatsanleihe.
Bewilligt wurde eine laufende, in Monatsraten zahlbare Unter-
stützung in Höhe von 300 Mark an einen Maler.
4. Die Louis Theodor Gouvy-Stiftung.
Der am 21. April 1898 zu Leipzig verstorbene Musiker Louis Theodor
Gouvy in Oberhomburg hat der Akademie ein Legat von 10 000 Mark mit der
Bestimmung vermacht, dass aus den Einkünften desselben alljährlich einem
würdigen und bedürftigen Musiker, vornehmlich einem Orchestermitgliede, eine
Pension gewährt werden möge. Nach Bezahlung einer Erbschaftssteuer von
900 Mark konnten 9300 Mark konsolidierter Staatsanleihe angekauft werden. Die
Verwendung der Zinsen erfolgt nach Massgabe des Statuts der Akademie der
Künste auf Vorschlag des Senates, bezw. der Senatssektion für Musik.
Von den im Vorjahre aufgekommenen Zinsen wurden 300 M.
aus den laufenden Zinsen ebenfalls. 300 M.
mithin zusammen. 600 M.
als zwei Pensionen an bedürftige Orchestermusiker bewilligt.
5. Das Professor Dr. Ernst Guhlsche Legat.
Der am 20. August 1861 zu Berlin verstorbene Ständige Sekretär der Akademie
der Künste, Professor Dr. Ernst Karl Wilhelm Guhl, hat der Akademie der
Künste durch Testament vom 21. März 1869 ein Legat von 18 000 Mark mit der
Bestimmung vermacht, dass die Zinsen desselben nach dem Ableben gewisser
beim Tode des Erblassers vorhanden gewesener Verwandten desselben zur Unter-
stützung hülfsbedürftiger Künstler oder deren Hinterbliebenen zu verwenden sind.
Das ursprünglich in Hypotheken vorhanden gewesene Stiftungskapital von
18 000 Mark ist gegenwärtig in pommerschen 31/2%igen neulandschaftlichen Pfand-
briefen angelegt.
In den Verhältnissen dieser Stiftung ist gegen das Vorjahr
eine Änderung nicht eingetreten; die Stiftung ist noch nicht in Kraft.
Preis- Das Ergebnis der während der Berichtszeit von der Akademie
Dewerbungen. auSgeschriebenen Wettbewerbe ist folgendes gewesen:
1. Grosser akademischer Staatspreis.
Alljährlich gelangen zwei Preise in Höhe von je 3000 M. zu einer einjährigen
Studienreise nebst 300 M. Reisekosten-Entschädigung für dem preussischen Unter-
tanenverbande angehörige Maler, Bildhauer und Architekten zur Ausschreibung.