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der hiesigen akademischen Hochschule für die bildenden Künste
war, wurde auf Grund der vorgelegten Arbeiten und Zeugnisse
über seine künstlerische Vorbildung zur Bewerbung zugelassen.
Er erhielt auf Grund des von den zuständigen Preisrichtern in
der Sitzung vom 7. Juni erstatteten Gutachtens durch das Kuratorium
der Michael Beerschen Stiftungen den Preis verliehen.
B. Um den durch Bekanntmachung vom 18. Juni 1900 für
Musiker ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses aus-
geschriebenen Preis der Zweiten Michael Beerschen Stiftung
bewarben sich bis zum 1. Dezember 1900, dem festgesetzten Ein-
lieferungstermin für die Konkurrenzarbeiten:
„Eine viersätzige Symphonie in klassischer Form“,
sieben Bewerber, gegen drei im Jahre 1897. Ihrer Zulassung zum
Wettbewerb standen formelle Bedenken nicht entgegen. Auf Grund
des von den zuständigen Preisrichtern am 23. Februar abgegebenen
Gutachtens wurde das Stipendium
dem Musiker Siegfried Fall,
am 30. November 1877 zu Ollmütz geboren und z. Z. in Schöneberg
bei Berlin wohnhaft, durch das Kuratorium verliehen.
Fall hat seine Musikstudien nach voraufgegangener Vorbildung
auf der akademischen Hochschule für Musik hierselbst fortgesetzt
und nahm seit dem Winter 1900/1901 als Studierender am Unter-
richt in der akademischen Meisterschule für musikalische Komposition
unter Leitung des Professors Dr. Max Bruch teil.
Für das Jahr 1902 ist mit Genehmigung des Kuratoriums der
Michael Beerschen Stiftungen die Ausschreibung der beiden Stipendien
für Michaelis 1902/1903 auf Grund der Statuten und der Bekannt-
machungen vom 20. September zum 1. März erfolgt.
Es haben zu konkurrieren:
a) bei der Ersten Stiftung: jüdische Maler aller Fächer,
b) bei der Zweiten Stiftung: Kupferstecher ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses.
6. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
Der zu Paris am 2. Mai 1864 verstorbene General-Musikdirektor und Hof-
kapellmeister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 errichteten
und am 13. Mai 1864 eröffneten Testamente ein Kapital von 30 000 M. ausgesetzt,
welches von seinem Vermögen abgesondert, auf den Namen „Meyerbeersche
Stiftung für Tonkünstler“ festgestellt und von dessen Erben mit fünf Prozent
der hiesigen akademischen Hochschule für die bildenden Künste
war, wurde auf Grund der vorgelegten Arbeiten und Zeugnisse
über seine künstlerische Vorbildung zur Bewerbung zugelassen.
Er erhielt auf Grund des von den zuständigen Preisrichtern in
der Sitzung vom 7. Juni erstatteten Gutachtens durch das Kuratorium
der Michael Beerschen Stiftungen den Preis verliehen.
B. Um den durch Bekanntmachung vom 18. Juni 1900 für
Musiker ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses aus-
geschriebenen Preis der Zweiten Michael Beerschen Stiftung
bewarben sich bis zum 1. Dezember 1900, dem festgesetzten Ein-
lieferungstermin für die Konkurrenzarbeiten:
„Eine viersätzige Symphonie in klassischer Form“,
sieben Bewerber, gegen drei im Jahre 1897. Ihrer Zulassung zum
Wettbewerb standen formelle Bedenken nicht entgegen. Auf Grund
des von den zuständigen Preisrichtern am 23. Februar abgegebenen
Gutachtens wurde das Stipendium
dem Musiker Siegfried Fall,
am 30. November 1877 zu Ollmütz geboren und z. Z. in Schöneberg
bei Berlin wohnhaft, durch das Kuratorium verliehen.
Fall hat seine Musikstudien nach voraufgegangener Vorbildung
auf der akademischen Hochschule für Musik hierselbst fortgesetzt
und nahm seit dem Winter 1900/1901 als Studierender am Unter-
richt in der akademischen Meisterschule für musikalische Komposition
unter Leitung des Professors Dr. Max Bruch teil.
Für das Jahr 1902 ist mit Genehmigung des Kuratoriums der
Michael Beerschen Stiftungen die Ausschreibung der beiden Stipendien
für Michaelis 1902/1903 auf Grund der Statuten und der Bekannt-
machungen vom 20. September zum 1. März erfolgt.
Es haben zu konkurrieren:
a) bei der Ersten Stiftung: jüdische Maler aller Fächer,
b) bei der Zweiten Stiftung: Kupferstecher ohne Unterschied des
religiösen Bekenntnisses.
6. Die Meyerbeersche Stiftung für Tonkünstler.
Der zu Paris am 2. Mai 1864 verstorbene General-Musikdirektor und Hof-
kapellmeister Giacomo Meyerbeer hat in seinem am 30. Mai 1863 errichteten
und am 13. Mai 1864 eröffneten Testamente ein Kapital von 30 000 M. ausgesetzt,
welches von seinem Vermögen abgesondert, auf den Namen „Meyerbeersche
Stiftung für Tonkünstler“ festgestellt und von dessen Erben mit fünf Prozent