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Musik- und Gesangskunst bei der Königlichen Akademie der Künste zu
Berlin mit einem Kapitalvermögen von
io ooo Mk.
buchstäblich: Zehntausend Reichsmark,
eine Stiftung.
Für diese Stiftung gelten folgende besondere Bestimmungen.
I.
Die Stiftung führt den Namen
Nathalie Hirsch, geborene WoIff, - Stiftung.
Ihr Kapitalvermögen ist Eigentum der Königlichen Akademie der Künste zu
Berlin und darf in seinem Bestände nicht verringert werden.
II.
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt namens der Akademie der Künste
durch ihren Senat nach Mafsgabe des Statuts der Akademie und der nach-
folgenden besonderen Bestimmungen.
III.
Die Stiftung hat den Zweck, jüngere anerkannt talentvolle, fleifsige und
strebsame Personen weiblichen Geschlechts und jüdischer Religion, die sich
in der Notlage befinden, zu ihrer Ausbildung zu unterstützen.
IV.
Zur Erreichung des Zweckes der Stiftung sind jährlich die Zinsen nach
Abrechnung der Verwaltungskosten zu verwenden. Die Unterstützung soll
nur einer Person zugute kommen, und zwar zunächst einer sich in der
Königlichen akademischen Hochschule für Musik der Ausbildung in der
Gesangskunst widmenden Schülerin. Sollte keine würdige Bewerberin unter
den Gesangsschülerinnen sich finden, so soll die Unterstützung einer Studierenden
der akademischen Meisterschulen für musikalische Komposition zufallen. Sollte
sich auch unter den Kompositionsstudierenden der Meisterschulen keine
geeignete Bewerberin finden, so kämen an dritter Stelle in Betracht Schülerinnen
der akademischen Hochschule, die sich auf dem Klavier oder einem anderen
Instrument ausbilden wollen.
Sollte keine würdige Reflektantin vorhanden sein, so ist der Zinsbetrag
dem Kapitalvermögen einzuverleiben.
V.
Die Bewerbung geschieht nach öffentlicher Ausschreibung, die stets mit
dem Datum des 2. Dezember zu erfolgen hat.
Die Gesuche um das Stipendium sind vor der Entscheidung, die durch
den Senat, Sektion für Musik, zu erfolgen hat, mir, und nach meinem Ab-
leben, meinem Sohne August Robert Hirsch für seine Lebensdauer zur
Äufserung vorzulegen. Daneben behalte ich mir und meinem Sohne das Recht
vor, Personen dem Senate der Akademie für die Bewilligung der Unterstützung
in Vorschlag zu bringen.
VI.
Die Auszahlung des Unterstützungsbetrages soll stets am 5- Mai, dem
Todestage meiner Gattin, erfolgen.
VII.
Sobald durch mögliche Zuwendungen das Kapitalvermögen auf 20 ooo Mk.
angewachsen ist, soll der Zinsertrag an zwei geeignete Bewerberinnen verteilt
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Musik- und Gesangskunst bei der Königlichen Akademie der Künste zu
Berlin mit einem Kapitalvermögen von
io ooo Mk.
buchstäblich: Zehntausend Reichsmark,
eine Stiftung.
Für diese Stiftung gelten folgende besondere Bestimmungen.
I.
Die Stiftung führt den Namen
Nathalie Hirsch, geborene WoIff, - Stiftung.
Ihr Kapitalvermögen ist Eigentum der Königlichen Akademie der Künste zu
Berlin und darf in seinem Bestände nicht verringert werden.
II.
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt namens der Akademie der Künste
durch ihren Senat nach Mafsgabe des Statuts der Akademie und der nach-
folgenden besonderen Bestimmungen.
III.
Die Stiftung hat den Zweck, jüngere anerkannt talentvolle, fleifsige und
strebsame Personen weiblichen Geschlechts und jüdischer Religion, die sich
in der Notlage befinden, zu ihrer Ausbildung zu unterstützen.
IV.
Zur Erreichung des Zweckes der Stiftung sind jährlich die Zinsen nach
Abrechnung der Verwaltungskosten zu verwenden. Die Unterstützung soll
nur einer Person zugute kommen, und zwar zunächst einer sich in der
Königlichen akademischen Hochschule für Musik der Ausbildung in der
Gesangskunst widmenden Schülerin. Sollte keine würdige Bewerberin unter
den Gesangsschülerinnen sich finden, so soll die Unterstützung einer Studierenden
der akademischen Meisterschulen für musikalische Komposition zufallen. Sollte
sich auch unter den Kompositionsstudierenden der Meisterschulen keine
geeignete Bewerberin finden, so kämen an dritter Stelle in Betracht Schülerinnen
der akademischen Hochschule, die sich auf dem Klavier oder einem anderen
Instrument ausbilden wollen.
Sollte keine würdige Reflektantin vorhanden sein, so ist der Zinsbetrag
dem Kapitalvermögen einzuverleiben.
V.
Die Bewerbung geschieht nach öffentlicher Ausschreibung, die stets mit
dem Datum des 2. Dezember zu erfolgen hat.
Die Gesuche um das Stipendium sind vor der Entscheidung, die durch
den Senat, Sektion für Musik, zu erfolgen hat, mir, und nach meinem Ab-
leben, meinem Sohne August Robert Hirsch für seine Lebensdauer zur
Äufserung vorzulegen. Daneben behalte ich mir und meinem Sohne das Recht
vor, Personen dem Senate der Akademie für die Bewilligung der Unterstützung
in Vorschlag zu bringen.
VI.
Die Auszahlung des Unterstützungsbetrages soll stets am 5- Mai, dem
Todestage meiner Gattin, erfolgen.
VII.
Sobald durch mögliche Zuwendungen das Kapitalvermögen auf 20 ooo Mk.
angewachsen ist, soll der Zinsertrag an zwei geeignete Bewerberinnen verteilt
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