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Zinseneinnahmen enthalten, die die Genossenschaft der Ordent-
ichen Mitglieder durch Anlegung ihrer Anteile an den Grofsen
Berliner Kunstausstellungen bisher erzielt hatte, und welche
sie mit Genehmigung des vorgeordneten Ministeriums dem
sehr stark in Anspruch genommenen Kunstaustellungsgelder-
fonds zur Verwendung überwies.
Bewilligt wurden:
I. auf Grund der Beschlüsse der Unterstützungskommission
des Senats:
a) laufende, in vierteljährlichen Raten zahlbare
Unterstützungen von jährlich 120 bis4OoMk.
an 37 Personen.i2 6ioMk.
b) einmalige oder gelegentlich wiederkehrende
Unterstützungen von 50 bis 500 Mk. an
33 Personen.5 9§5Mk.
II. durch Verfügung des Präsidenten:
a) an 3 Personen laufende Unterstützungen
vierteljährlich je 25 Mk.300 Mk.
b) kleinere, zum Teil sich wieder-
holende Unterstützungen (von 10
bis zu 30 Mk. in jedem Einzelfalle)
an 26 Personen.725 Mk. I 025 Mk.
Im ganzen: i9 62oMk.
2. Die Professor Buchhorn-Stiftung.
(Buchhorn-Fonds.)
Die Stiftung ist ein Vermächtnis des im November 1856 zu Berlin
verstorbenen früheren akademischen Lehrers und Vorstehers der Kupfer-
stecherschule, Professors Karl Ludwig Bernhard Christian Buchhorn
in Höhe von 30 000 Mk. an die Akademie der Künste laut Testament
vom 14. Juni 1853. Durch Allerhöchste Ordre vom 21. Januar 1857 ist der
Akademie der Künste die landesherrliche Genehmigung zur Annahme des
Legates erteilt worden. Von in früheren Jahren nicht verwendeten Zinsein-
nahmen wurden im Laufe der Jahre im ganzen 2000 Mk. konsolidierter
Staatsanleihe angekauft, so dafs das Kapital der Stiftung sich gegenwärtig
auf 32 000 Mk. beläuft. Die Zinsen sind für hilfsbedürftige Künstler
bestimmt.
Während der Berichtszeit wurden bewilligt:
a) eine laufende, in vierteljährlichen Raten
zahlbare Unterstützung in Höhe von . . 400 Mk.
Zinseneinnahmen enthalten, die die Genossenschaft der Ordent-
ichen Mitglieder durch Anlegung ihrer Anteile an den Grofsen
Berliner Kunstausstellungen bisher erzielt hatte, und welche
sie mit Genehmigung des vorgeordneten Ministeriums dem
sehr stark in Anspruch genommenen Kunstaustellungsgelder-
fonds zur Verwendung überwies.
Bewilligt wurden:
I. auf Grund der Beschlüsse der Unterstützungskommission
des Senats:
a) laufende, in vierteljährlichen Raten zahlbare
Unterstützungen von jährlich 120 bis4OoMk.
an 37 Personen.i2 6ioMk.
b) einmalige oder gelegentlich wiederkehrende
Unterstützungen von 50 bis 500 Mk. an
33 Personen.5 9§5Mk.
II. durch Verfügung des Präsidenten:
a) an 3 Personen laufende Unterstützungen
vierteljährlich je 25 Mk.300 Mk.
b) kleinere, zum Teil sich wieder-
holende Unterstützungen (von 10
bis zu 30 Mk. in jedem Einzelfalle)
an 26 Personen.725 Mk. I 025 Mk.
Im ganzen: i9 62oMk.
2. Die Professor Buchhorn-Stiftung.
(Buchhorn-Fonds.)
Die Stiftung ist ein Vermächtnis des im November 1856 zu Berlin
verstorbenen früheren akademischen Lehrers und Vorstehers der Kupfer-
stecherschule, Professors Karl Ludwig Bernhard Christian Buchhorn
in Höhe von 30 000 Mk. an die Akademie der Künste laut Testament
vom 14. Juni 1853. Durch Allerhöchste Ordre vom 21. Januar 1857 ist der
Akademie der Künste die landesherrliche Genehmigung zur Annahme des
Legates erteilt worden. Von in früheren Jahren nicht verwendeten Zinsein-
nahmen wurden im Laufe der Jahre im ganzen 2000 Mk. konsolidierter
Staatsanleihe angekauft, so dafs das Kapital der Stiftung sich gegenwärtig
auf 32 000 Mk. beläuft. Die Zinsen sind für hilfsbedürftige Künstler
bestimmt.
Während der Berichtszeit wurden bewilligt:
a) eine laufende, in vierteljährlichen Raten
zahlbare Unterstützung in Höhe von . . 400 Mk.