Für die Ausschreibung und Verleihung des vorläufigen Stipendiums gelten
die vom Senate beschlossenen Satzungen vom 30. Juni 1899, genehmigt vom
vorgeordneten Ministerium am 9. August 1899.
Für das Jahr 1903 war der Wettbewerb um das vor-
läufige Stipendium laut Ausschreibung vom 22. September 1902
zum 28. Februar erfolgt.
Innerhalb der für die Bewerbung festgesetzten Frist hatten
sich zwölf jüngere Künstler, gegen neun im Jahre 1900, ge-
meldet. Von ihnen war ein Bewerber selbständig tätig,
während die verbleibenden elf ihren Studien auf den Unterrichts-
anstalten der Akademie noch obliegen.
Auf Grund der in der Preisrichtersitzung vom 11. März
getroffenen Entscheidung wurde der Preis
dem Landschaftsmaler Franz Türcke in Charlottenburg
zuerkannt.
Türcke, am 12. Mai 1877 zu Dresden geboren, war zu-
nächst Malerlehrling der Porzellan-Manufaktur in Charlotten-
burg und daneben Schüler der Unterrichtsanstalt des Kunst-
gewerbemuseums in Berlin und ist seit seiner im Oktober 1900
erfolgten Immatrikulation Studierender unserer Hochschule.
5. Die Dr. Hugo Raussendorff-Stiftung.
(Siehe auch Seite 73.)
Errichtet von dem Rentner Hugo Raussendorff in Charlottenburg
aus Anlafs der am 6. Februar 1902 erfolgten Vollendung seines 70. Lebensjahres
zum Andenken an sein einziges Kind, den verstorbenen Gerichtsassesor Dr.
Hugo Raussendorff mit einem unverkürzt zu erhaltenden Stamm vermögen
von 40000 Mk. der 3 1/2 prozentigen konsolidierten Staatsanleihe und mit der
^Bestimmung, dafs aus den Zinsen des Stiftungsvermögens abwechselnd Jahr
um Jahr
a) anerkannt tüchtige, aber unbemittelte deutsche Künstler und
Künstlerinnen christlicher Religion, die sich in Notlage befinden,
unterstützt,
b) jüngeren, talentvollen deutschen Malern und Bildhauern christlicher
Religion, welche die preufsischen höheren Kunstunterrichts-Institute
besuchen oder zur Zeit der Ausschreibung des Stipendiums nicht
länger als ein Jahr verlassen haben, durch ein Stipendium die
Mittel zu weiteren Studien gewährt werden sollen.
Soweit Frauen zum Studium der Malerei und Bildhauerei auf den vor-
bezeichneten Kunstunterrichts-Instituten zugelassen werden, sind auch diese
zur Bewerbung um das Stipendium berechtigt.
die vom Senate beschlossenen Satzungen vom 30. Juni 1899, genehmigt vom
vorgeordneten Ministerium am 9. August 1899.
Für das Jahr 1903 war der Wettbewerb um das vor-
läufige Stipendium laut Ausschreibung vom 22. September 1902
zum 28. Februar erfolgt.
Innerhalb der für die Bewerbung festgesetzten Frist hatten
sich zwölf jüngere Künstler, gegen neun im Jahre 1900, ge-
meldet. Von ihnen war ein Bewerber selbständig tätig,
während die verbleibenden elf ihren Studien auf den Unterrichts-
anstalten der Akademie noch obliegen.
Auf Grund der in der Preisrichtersitzung vom 11. März
getroffenen Entscheidung wurde der Preis
dem Landschaftsmaler Franz Türcke in Charlottenburg
zuerkannt.
Türcke, am 12. Mai 1877 zu Dresden geboren, war zu-
nächst Malerlehrling der Porzellan-Manufaktur in Charlotten-
burg und daneben Schüler der Unterrichtsanstalt des Kunst-
gewerbemuseums in Berlin und ist seit seiner im Oktober 1900
erfolgten Immatrikulation Studierender unserer Hochschule.
5. Die Dr. Hugo Raussendorff-Stiftung.
(Siehe auch Seite 73.)
Errichtet von dem Rentner Hugo Raussendorff in Charlottenburg
aus Anlafs der am 6. Februar 1902 erfolgten Vollendung seines 70. Lebensjahres
zum Andenken an sein einziges Kind, den verstorbenen Gerichtsassesor Dr.
Hugo Raussendorff mit einem unverkürzt zu erhaltenden Stamm vermögen
von 40000 Mk. der 3 1/2 prozentigen konsolidierten Staatsanleihe und mit der
^Bestimmung, dafs aus den Zinsen des Stiftungsvermögens abwechselnd Jahr
um Jahr
a) anerkannt tüchtige, aber unbemittelte deutsche Künstler und
Künstlerinnen christlicher Religion, die sich in Notlage befinden,
unterstützt,
b) jüngeren, talentvollen deutschen Malern und Bildhauern christlicher
Religion, welche die preufsischen höheren Kunstunterrichts-Institute
besuchen oder zur Zeit der Ausschreibung des Stipendiums nicht
länger als ein Jahr verlassen haben, durch ein Stipendium die
Mittel zu weiteren Studien gewährt werden sollen.
Soweit Frauen zum Studium der Malerei und Bildhauerei auf den vor-
bezeichneten Kunstunterrichts-Instituten zugelassen werden, sind auch diese
zur Bewerbung um das Stipendium berechtigt.