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4- die Abgabe von Vorschlägen für die Ernennung der aus-
ländischen Ritter des Ordens pour le merite für Wissen-
schaften und Künste nach Mafsgabe des Allerhöchsten
Erlasses vom 24. Januar 1846,
5. die Erstattung der vom Minister sonst noch erforderten
Berichte.
Der Senatssektion für die bildenden Künste liegt
insbesondere ob:
1. die Erstattung der vom Minister erforderten oder sonst
notwendigen, die bildenden Künste betreffenden Gut-
achten,
2. Vorschläge für die Ernennung der Vorsteher der aka-
demischen Meisterateliers und des Direktors der Hoch-
schule für die bildenden Künste,
3. Anträge und Vorschläge in Bezug auf den Lehrgang und
Lehrplan der Hochschule für die bildenden Künste,
4. die Prüfung und Begutachtung aller die akademischen
Meisterateliers und die Hochschule für die bildenden
Künste gemeinsam betreffenden Angelegenheiten,
5. die Ausschreibung der von dieser Sektion abhängigen
Konkurrenzen und die Entscheidung derselben unter Mit-
wirkung der in Berlin wohnhaften Ordentlichen Mitglieder
der Akademie nach den bestehenden Reglements sowie
erforderlichenfalls Vorschläge zur Revision der geltenden
Konkurrenz-Ordnung,
6. die Ausschreibung der akademischen Kunstausstellungen
mit Genehmigung des Ministers und die Leitung derselben
nach den von demselben genehmigten reglementarischen
Bestimmungen,
7. die Vorschläge zur Verleihung der goldenen Medaille
für Kunst bei Gelegenheit der Kunstausstellungen nach
Mafsgabe der Allerhöchsten Erlasse vom 3. Mai 1845
und vom 22. Oktober 1855, unter Zuziehung von Ordent-
lichen Mitgliedern der Akademie,
8. die Bewilligung von Unterstützungen innerhalb der im
Etat vorgeschriebenen Grenzen,
9. Vorschläge zur Bewilligung von Auszeichnungen an bil
dende Künstler,
4- die Abgabe von Vorschlägen für die Ernennung der aus-
ländischen Ritter des Ordens pour le merite für Wissen-
schaften und Künste nach Mafsgabe des Allerhöchsten
Erlasses vom 24. Januar 1846,
5. die Erstattung der vom Minister sonst noch erforderten
Berichte.
Der Senatssektion für die bildenden Künste liegt
insbesondere ob:
1. die Erstattung der vom Minister erforderten oder sonst
notwendigen, die bildenden Künste betreffenden Gut-
achten,
2. Vorschläge für die Ernennung der Vorsteher der aka-
demischen Meisterateliers und des Direktors der Hoch-
schule für die bildenden Künste,
3. Anträge und Vorschläge in Bezug auf den Lehrgang und
Lehrplan der Hochschule für die bildenden Künste,
4. die Prüfung und Begutachtung aller die akademischen
Meisterateliers und die Hochschule für die bildenden
Künste gemeinsam betreffenden Angelegenheiten,
5. die Ausschreibung der von dieser Sektion abhängigen
Konkurrenzen und die Entscheidung derselben unter Mit-
wirkung der in Berlin wohnhaften Ordentlichen Mitglieder
der Akademie nach den bestehenden Reglements sowie
erforderlichenfalls Vorschläge zur Revision der geltenden
Konkurrenz-Ordnung,
6. die Ausschreibung der akademischen Kunstausstellungen
mit Genehmigung des Ministers und die Leitung derselben
nach den von demselben genehmigten reglementarischen
Bestimmungen,
7. die Vorschläge zur Verleihung der goldenen Medaille
für Kunst bei Gelegenheit der Kunstausstellungen nach
Mafsgabe der Allerhöchsten Erlasse vom 3. Mai 1845
und vom 22. Oktober 1855, unter Zuziehung von Ordent-
lichen Mitgliedern der Akademie,
8. die Bewilligung von Unterstützungen innerhalb der im
Etat vorgeschriebenen Grenzen,
9. Vorschläge zur Bewilligung von Auszeichnungen an bil
dende Künstler,