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Dr. Hermann Günther-Stiftung
Statut der Dr. Hermann Günther-Stiftung — Berlin, [1898]

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https://doi.org/10.11588/diglit.71343#0009
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Mein Testament.

pp.

§ 7.
uf Grund des Testaments meines Bruders Hermann habe ich darin gewilligt, daß von seinem
§ca. 114 000 Mark betragenden Nachlaß die Summe von 100 000 Mark zu einer Dr. Hermann
Günther-Stiftung der Röniglichen akademischen Hochschule für die bildenden Rünste zu Berlin Über-
laßen wurde. Derselben Hochschule vermache ich zu dem von meinem Bruder Hermann in seinem
Testament ausgesprochenen, derselben seiner Zeit mitgetheilten Zwecke hierdurch ferner 35 000 Mark
unter der Bedingung, daß sie sich verpflichtet, der im 8 l genannten Louise Gleichfeldt bis an deren
Lebensende jährlich in monatlichen Raten prsenumsrsnäo die Summe von 1200 Mark zu zahlen.
Sollte wider Erwarten die akademische Hochschule die Annahme dieses Legats resp. die ausdrückliche
Uebernahme der Verpflichtung zur Zahlung der Rente an Louise Gleichfeldt ablehnen, so sind meine
Testamentsvollstrecker verpflichtet, für anderweite Unterbringung und Sicherstellung der 35 000 Mark
und insbesondere dafür zu sorgen, daß Louise Gleichfeldt jährlich in Monatsraten 1200 Mark bis zu
ihrem Ableben erhält. Nach dem Ableben der Louise Gleichfeldt haben die Testaments-Vollstrecker das
alsdann von jeder darauf ruhenden Verpflichtung befreite Rapital der 35 000 Mark wiederholt der
Röniglichen akademischen Hochschule für die bildenden Rünste zu Berlin zu dem angegebenen Stiftungs-
zwecke anzubieten, und wenn auch alsdann die Annahme abgelehnt wird, für die Armen Tharlottenburgs
zu verwenden.
Die Form und Art der Verwendung bleibt in diesem Falle den Testaments-Vollstreckern
überlassen.
pp.
Charlottenburg, den z. November 189l.

Antonie (Aünther.
 
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