Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dr August Specht Stiftung
Statut der Dr. August Specht-Stiftung — Berlin, 1909

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.70948#0010
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
4 —

Zur Durchführung dieses meines lebten Willens
bestimme ich, daß mein gesamtes Vermögen nach
Abzug der segate zur Begründung einer
Dr. Augusf Specht-Stiftung,
die ich hiermit zum Erben einseße, verwendet wird,
und für diese die erforderliche Genehmigung nach-
gesucht wird.
Der 5i^ der Stiftung ist Gotha.
Alle Einzelheiten dieser Stiftung im Übrigen zu
regeln, überlasse ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Gut-
mann in Gotha, den ich hiermit für alle sälle zu
meinem Testamentsoollstrecker ernenne."
§ 2.
Das Vermögen der Stiftung besteht aus dem ge-
tarnten nachlaß des Schriftstellers Dr. August Specht nach
Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten und aller
etwa hinzukommenden Einnahmen aus Zinsen, Urheber-
rechten, Zuwendungen usw.
§ 3.
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt
a) durch den Vorhand,
b) durch das Kuratorium.
§ 4.
Der Vorstand nertritt die Stiftung gerichtlich und
außergerichtlich. Er sargt für die Verwaltung des Stif-
tungsuermögens und erledigt alle Geschäfte, soweit sie
 
Annotationen