Stiftungszweck
Höhe der
Stipendien etc.
Vorbedingungen
für die Bewerber
§6
Grundsätze für
dieVerwendung
der Zinsenein-
nahmen
§7
Zuladung von
Frauen zur Be-
werbung
Die Stiftung hat den Zweck:
1. Studierenden der Meilterateliers und der Meisterkhulen für musikalikhe
Komposition bei der Königlichen Akademie der Künste in Berlin Stipendien
und sonstige Beihilfen zur Fortsetzung und Erleichterung ihrer Studien
zu gewähren,
2. jüngeren Künstlern, die ihre Studien vollendet haben, durch Barunter-
stützungen, Aufträge und auf ähnlichem Wege in der Begründung und
Festigung der Existenz zu helfen.
Der Mindestbetrag für Stipendien und Beihilfen (Unterstützungen) ist auf
1000 M, der für Ausführung von Studienreisen auf 1500 M für das Jahr
festgesetzt.
Voraussetzung für die Unterstützung der Studierenden und der sonstigen
Künstler ist, daß die Bewerber die deutkhe Staatsangehörigkeit besitzen.
Unterfchiede des religiösen Bekenntnisses sowie Alter und Art der Aus-
bildung dürfen für die Verleihung nicht ausschlaggebend sein.
Maßgebend für die Verleihung der Stipendien und sonstigen Unterltützungen
sind in erster Linie eine ausgesprodhen hohe Begabung, ein zielbewußtes
künstserikhes Streben und eine zweifellose Würdigkeit der Bewerber. Die
größere oder geringere Bedürftigkeit kommt weniger in Frage. Bei gleicher
Begabung der Bewerber sind solche, die in Berlin geboren sind, oder deren
Eltern in Berlin wohnen, beziehungsweise gewohnt haben, bei der Ver-
leihung zu berücksichtigen.
Sollte in Zukunft Frauen das Studium in den akademischen Meilterateliers
für die bildenden Künste gestattet werden, so sind auch diese für die Be-
werbung um Stipendien und sonstige Beihilfen zuzulalsen.
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Höhe der
Stipendien etc.
Vorbedingungen
für die Bewerber
§6
Grundsätze für
dieVerwendung
der Zinsenein-
nahmen
§7
Zuladung von
Frauen zur Be-
werbung
Die Stiftung hat den Zweck:
1. Studierenden der Meilterateliers und der Meisterkhulen für musikalikhe
Komposition bei der Königlichen Akademie der Künste in Berlin Stipendien
und sonstige Beihilfen zur Fortsetzung und Erleichterung ihrer Studien
zu gewähren,
2. jüngeren Künstlern, die ihre Studien vollendet haben, durch Barunter-
stützungen, Aufträge und auf ähnlichem Wege in der Begründung und
Festigung der Existenz zu helfen.
Der Mindestbetrag für Stipendien und Beihilfen (Unterstützungen) ist auf
1000 M, der für Ausführung von Studienreisen auf 1500 M für das Jahr
festgesetzt.
Voraussetzung für die Unterstützung der Studierenden und der sonstigen
Künstler ist, daß die Bewerber die deutkhe Staatsangehörigkeit besitzen.
Unterfchiede des religiösen Bekenntnisses sowie Alter und Art der Aus-
bildung dürfen für die Verleihung nicht ausschlaggebend sein.
Maßgebend für die Verleihung der Stipendien und sonstigen Unterltützungen
sind in erster Linie eine ausgesprodhen hohe Begabung, ein zielbewußtes
künstserikhes Streben und eine zweifellose Würdigkeit der Bewerber. Die
größere oder geringere Bedürftigkeit kommt weniger in Frage. Bei gleicher
Begabung der Bewerber sind solche, die in Berlin geboren sind, oder deren
Eltern in Berlin wohnen, beziehungsweise gewohnt haben, bei der Ver-
leihung zu berücksichtigen.
Sollte in Zukunft Frauen das Studium in den akademischen Meilterateliers
für die bildenden Künste gestattet werden, so sind auch diese für die Be-
werbung um Stipendien und sonstige Beihilfen zuzulalsen.
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