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Diesem von Heinitz angeregten grofsartigen Plan, über den ich
schon bei einer anderen Gelegenheit zu reden Anlafs hatte, der indefs
auch hier erwähnt werden mufs, gab der scheidende Monarch durch
eine zweite Anordnung, welche seinen freisinnigen Geist im rein-
sten Glanze erscheinen läfst, einen unmittelbaren praktischen Werth.
Noch bestand in ganz Europa der Innungszwang, noch hatte man
nicht die leiseste Vorahnung von dem, was wenige Jahre nachher
die französische Revolution unter Flammen wüster Zerstörung ins
Leben rief, als Friedrich durch eine Verordnung vom 29ste" April
1786 die von der Akademie patentirten Gewerbtreibenden unter
dem Namen „akademische Künstler" von allen Innungs- und
Zunftbanden, „was immer für Namen sie haben möchten",
frei sprach und sie zugleich gegen die Nachahmung ihrer Erfin-
dungen durch dawider angedrohte namhafte Strafe sicher stellte ()
Es ist dies jenes oft misverstandene Institut der akademischen
Künstler, wodurch diese Akademie sich von allen ähnlichen An-
stalten unterscheidet, indem sie erfindende Gewerbtreibende der
des Schönen empfänglichen und der Schönheit bedürfenden hö-
heren Handwerks - und Fabrikbetriebe, nicht als Mitglieder,
was nur ausübende Künstler werden können, sondern
als von der Kunst anerkannte Meister ihres Gewerkes durch er-
(') M. s. Allgemeine Verordnung, dafs in den sämmtlichen Königlichen Staaten die akade-
mischen Künstler, welche sich wirklich bei der Akademie der Künste immatriculiren lassen,
gegen jedermanns Eingriffe geschützet, und niemand ein von ihnen verfertigtes und von
der Akademie anerkanntes Kunststück, ohne ihr Vorwissen, nachmachen soll.
Berlin, den 29. April 1786. (gez.) Friderich.
Frh. v. Heinitz.
Diesem von Heinitz angeregten grofsartigen Plan, über den ich
schon bei einer anderen Gelegenheit zu reden Anlafs hatte, der indefs
auch hier erwähnt werden mufs, gab der scheidende Monarch durch
eine zweite Anordnung, welche seinen freisinnigen Geist im rein-
sten Glanze erscheinen läfst, einen unmittelbaren praktischen Werth.
Noch bestand in ganz Europa der Innungszwang, noch hatte man
nicht die leiseste Vorahnung von dem, was wenige Jahre nachher
die französische Revolution unter Flammen wüster Zerstörung ins
Leben rief, als Friedrich durch eine Verordnung vom 29ste" April
1786 die von der Akademie patentirten Gewerbtreibenden unter
dem Namen „akademische Künstler" von allen Innungs- und
Zunftbanden, „was immer für Namen sie haben möchten",
frei sprach und sie zugleich gegen die Nachahmung ihrer Erfin-
dungen durch dawider angedrohte namhafte Strafe sicher stellte ()
Es ist dies jenes oft misverstandene Institut der akademischen
Künstler, wodurch diese Akademie sich von allen ähnlichen An-
stalten unterscheidet, indem sie erfindende Gewerbtreibende der
des Schönen empfänglichen und der Schönheit bedürfenden hö-
heren Handwerks - und Fabrikbetriebe, nicht als Mitglieder,
was nur ausübende Künstler werden können, sondern
als von der Kunst anerkannte Meister ihres Gewerkes durch er-
(') M. s. Allgemeine Verordnung, dafs in den sämmtlichen Königlichen Staaten die akade-
mischen Künstler, welche sich wirklich bei der Akademie der Künste immatriculiren lassen,
gegen jedermanns Eingriffe geschützet, und niemand ein von ihnen verfertigtes und von
der Akademie anerkanntes Kunststück, ohne ihr Vorwissen, nachmachen soll.
Berlin, den 29. April 1786. (gez.) Friderich.
Frh. v. Heinitz.