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Werner, Anton von
Ansprachen und Reden des Direktors A. von Werner an die Studirenden der Königlichen Akademischen Hochschule für die Bildenden Künste zu Berlin und Verzeichniss der Lehrer, Beamten und Schüler derselben seit 1875 — 1896

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.70876#0143

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Reichsregierung' und Reichstag haben gemeinsam — oft
unter heftigen Kämpfen, wie das ja nicht anders möglich ist
— dahin gearbeitet, durch den Ausbau unserer Gesetzgebung,
durch die Arbeiterschutz- und Versicherungsgesetze, einen
Ausgleich zwischen den Mehr- und Minderbegünstigten her-
beizuführen und sind dadurch anderen Nationen zum Muster
geworden. Ist vielleicht auch noch nicht Alles in dieser
schwierigen Frage erreicht, so dürfen wir doch wohl be-
haupten: ohne die Existenz des Deutschen Reiches wäre
vermuthlich bis heute darin gar nichts erreicht worden, und
in ehrlicher Arbeit und mit uneigennützigem Zusammen-
fassen aller Kräfte werden wir auch auf diesem Gebiete, wie
auf vielen anderen, weiterkommen. Auch meines verewigten
Freundes J. V. v. Scheffel’s Frage:
„Sind verdammt wir immerdar, den
Grossen Knochen zu benagen,
Den als Abfall ihres Mahles
Uns die Römer hingeworfen?
Soll nicht auch der deutschen Erde
Eignen Rechtes Blum’ entsprossen
Waldesduftig, schlicht, kein üppig
Wuchernd Schlinggewächs des Südens?
Traurig Loos der Epigonen!
Müssen sitzen, müssen schwitzen,
Elin und her die Fäden zerren
Eines wüstverschlungenen Knäuels,
Giebts kein Schwert und andre Lösung?“
auch diese melancholische Frage hat ihre Lösung gefunden
durch die Schaffung eines bürgerlichen deutschen Gesetzbuchs,
in langjähriger mühevoller Thätigkeit, welche der Sanktion
durch den Reichstag entgegensieht. Ein Kaiser, ein Reich,
ein Recht, meine Herren, das ist eine wichtige und ganz
moderne Errungenschaft. Durch die Schaffung des Dreibundes
ist es dem grossen Staatsmanne, welcher fast 30 Jahre lang
unser Staatsschiff lenkte, gelungen, im Herzen Europas eine
Macht zu etabliren, welche ungefähr dem Umfange des alten
heiligen Römischen Reiches deutscher Nation entspricht und

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