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kann. Einige Räthe des Oberschulkollegiums sollten für Aus-
kunft über Inschriften an öffentlichen Gebäuden, auf Denk-
mälern, Medaillen etc. zur Hand sein; Bauräthe, Chemiker,
der Operndekorateur, einer der Kunstdirektoren der König-
lichen Porzellanfabrik, der Hofmedailleur und Andere wurden
ebenfalls herangezogen.
So bildete der Senat, an dessen Spitze äusser dem Kurator
und einem Justitiar noch der jährlich wechselnde, oder nach
Belieben des Königs auf Lebenszeit ernannte Direktor, ein
Vicedirektor und der Sekretär standen, eine festgegliederte,
zu bestimmten Arbeiten verpflichtete kunsttechnische Behörde
von wesentlicher Bedeutung. Neben ihm stand die Gruppe
der ordentlichen und der ausserordentlichen Mitglieder der
Akademie ohne nennenswerthe Pflichten, dafür aber mit dem
Recht der Befreiung vom Zunftzwange. Nur vorzüglich
geschickte Künstler, mit denen zu wetteifern lohnend ist,
wurden auf ihr Gesuch und nach Annahme eines eingesandten
Probestückes als ordentliche Mitglieder aufgenommen. Sie
hatten monatlich Sitzungen abzuhalten, und wer in diesen
Sitzungen »etwas zum Besten der Akademie vortrug, sollte
zum Zeichen seiner Bemühung für die Aufnahme der schönen
Künste jedesmal einen Jetton erhalten«; auswärtige mussten die
Akademie mit Nachrichten von den Fortschritten der Kunst
und des guten Geschmacks in ihren Gegenden durch Korre-
spondenz versorgen. Ausserordentliche Mitglieder wurden
Künstler, von denen man in der Zukunft Gutes hoffte und
die man durch ihre Wahl und einige Vorrechte zur Einsendung
immer vollkommenerer Probestücke ermuntern wollte. Endlich
konnten auch Kunsthandwerker, die sich besonders auszeich-
neten, als akademische Künstler immatrikulirt werden, für
kann. Einige Räthe des Oberschulkollegiums sollten für Aus-
kunft über Inschriften an öffentlichen Gebäuden, auf Denk-
mälern, Medaillen etc. zur Hand sein; Bauräthe, Chemiker,
der Operndekorateur, einer der Kunstdirektoren der König-
lichen Porzellanfabrik, der Hofmedailleur und Andere wurden
ebenfalls herangezogen.
So bildete der Senat, an dessen Spitze äusser dem Kurator
und einem Justitiar noch der jährlich wechselnde, oder nach
Belieben des Königs auf Lebenszeit ernannte Direktor, ein
Vicedirektor und der Sekretär standen, eine festgegliederte,
zu bestimmten Arbeiten verpflichtete kunsttechnische Behörde
von wesentlicher Bedeutung. Neben ihm stand die Gruppe
der ordentlichen und der ausserordentlichen Mitglieder der
Akademie ohne nennenswerthe Pflichten, dafür aber mit dem
Recht der Befreiung vom Zunftzwange. Nur vorzüglich
geschickte Künstler, mit denen zu wetteifern lohnend ist,
wurden auf ihr Gesuch und nach Annahme eines eingesandten
Probestückes als ordentliche Mitglieder aufgenommen. Sie
hatten monatlich Sitzungen abzuhalten, und wer in diesen
Sitzungen »etwas zum Besten der Akademie vortrug, sollte
zum Zeichen seiner Bemühung für die Aufnahme der schönen
Künste jedesmal einen Jetton erhalten«; auswärtige mussten die
Akademie mit Nachrichten von den Fortschritten der Kunst
und des guten Geschmacks in ihren Gegenden durch Korre-
spondenz versorgen. Ausserordentliche Mitglieder wurden
Künstler, von denen man in der Zukunft Gutes hoffte und
die man durch ihre Wahl und einige Vorrechte zur Einsendung
immer vollkommenerer Probestücke ermuntern wollte. Endlich
konnten auch Kunsthandwerker, die sich besonders auszeich-
neten, als akademische Künstler immatrikulirt werden, für