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und für die ausübende Tonkunst, sowie das Königliche Institut
für Kirchenmusik vollenden dann den Organismus der König-
lichen Akademie der Künste, die in dem jährlich zu wählenden
Präsidenten ihr repräsentirendes Oberhaupt, in dem jeweiligen
Kultusminister ihren Kurator, ihren allerhöchsten Schutzherrn
aber in Seiner Majestät dem Kaiser erblickt.
Wichtiges, ohne Zweifel, von den früheren Bestandtheilen
der Akademie ist mit dieser Neuordnung aufgegeben worden;
von dem schon Erwähnten abgesehen, sei nur daran erinnert,.
dass aus der Abtheilung der mechanischen Wissenschaften 1799
die Königliche Bauakademie, 1821 die Gewerbeakademie, und,
mittelbar, die Königliche Technische Hochschule zu Berlin-
Charlottenburg hervorgegangen sind. Dennoch, meine ich, hat
die Akademie sich nicht zu beklagen. Ihr geltendes Statut
ist auf eine Voraussetzung gegründet, die länger zutreffen
wird als die idealistische vom Jahre 1790. Indem es die Theile
in beträchtliche Unabhängigkeit gegenüber dem Ganzen bringt,
lässt es jedem Einzelnen derselben alle Freiheit zu schönster
Entfaltung und verlangt also von ihren Leitern, mit der Ueber-
nahme der Verantwortung, die höchste Anspannung und die
gewissenhafteste Leistung; und ebenso, indem es dem Senat
und der Mitgliedschaft die Pflichten nur im Umriss auferlegt,
setzt es, gewiss mit Recht, voraus, dass jeder Akademiker,
seiner Stellung zu entsprechen, dem allgemeinen Besten durch
sein persönliches, hochgesteigertes Wirken freiwillig dienen
werde, wo und wie es auch sei.
So hat denn der Staat die Pflege der Kunst, was die
Akademie betrifft, der sittlichen Reife der Künstlerschaft
überlassen. Zur Ausführung dieser Mission bedarf es jedoch,
wie wir wissen, auch einer friedlichen Zeit und eines Vater-
und für die ausübende Tonkunst, sowie das Königliche Institut
für Kirchenmusik vollenden dann den Organismus der König-
lichen Akademie der Künste, die in dem jährlich zu wählenden
Präsidenten ihr repräsentirendes Oberhaupt, in dem jeweiligen
Kultusminister ihren Kurator, ihren allerhöchsten Schutzherrn
aber in Seiner Majestät dem Kaiser erblickt.
Wichtiges, ohne Zweifel, von den früheren Bestandtheilen
der Akademie ist mit dieser Neuordnung aufgegeben worden;
von dem schon Erwähnten abgesehen, sei nur daran erinnert,.
dass aus der Abtheilung der mechanischen Wissenschaften 1799
die Königliche Bauakademie, 1821 die Gewerbeakademie, und,
mittelbar, die Königliche Technische Hochschule zu Berlin-
Charlottenburg hervorgegangen sind. Dennoch, meine ich, hat
die Akademie sich nicht zu beklagen. Ihr geltendes Statut
ist auf eine Voraussetzung gegründet, die länger zutreffen
wird als die idealistische vom Jahre 1790. Indem es die Theile
in beträchtliche Unabhängigkeit gegenüber dem Ganzen bringt,
lässt es jedem Einzelnen derselben alle Freiheit zu schönster
Entfaltung und verlangt also von ihren Leitern, mit der Ueber-
nahme der Verantwortung, die höchste Anspannung und die
gewissenhafteste Leistung; und ebenso, indem es dem Senat
und der Mitgliedschaft die Pflichten nur im Umriss auferlegt,
setzt es, gewiss mit Recht, voraus, dass jeder Akademiker,
seiner Stellung zu entsprechen, dem allgemeinen Besten durch
sein persönliches, hochgesteigertes Wirken freiwillig dienen
werde, wo und wie es auch sei.
So hat denn der Staat die Pflege der Kunst, was die
Akademie betrifft, der sittlichen Reife der Künstlerschaft
überlassen. Zur Ausführung dieser Mission bedarf es jedoch,
wie wir wissen, auch einer friedlichen Zeit und eines Vater-