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Adler, Friedrich
Mittelalterliche Backsteinbauwerke des Preußischen Staates (Band 1): Die Mark Brandenburg: 1. Die Stadt Brandenburg. 2. Die Altmark — Berlin, 1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.31747#0048
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wohl minder erfolgreich gewesen, wenn nicht der thatkräftige
und rechtskundige Markgraf Albrecht der Bär bei der Koloni- |
sation des Landes stets hilfreiche Hand geleistet hätte. Schon
im Jahre 1143 hatte Markgraf Albrecht in Gemeinschaft mit
Iierzog Heinrich dem Löwen die Rechte der holländischen Ko-
lonisten, welche zu Santou bei Bremen angesiedelt wurden, fest-
setzen helfen und gleiche Aufforderung richtete der in Bremen
nunmehr zur erzbischöflichen Würde gelangte Hartwig von Stade
i. J. 1149 an ihn, um die durch ihn begründete Kolonie zu Stade
mit gleichen Rechten auszustatten ’). Wahrscheinlich waren nach
dem beendigten Kreuzzuge des J. 1147 und im Laufe der J.
1148 und 1149 die holländischen Kolonisten in gröfserer Zahl
eingewandert und hatten sich in der Umgegend von Seehausen
und Jerichow niedergelassen 2), so dafs Albreehts wie Anselms
Wirksamkeit in den genannten Jahren wesentlich von der sich
entfaltenden Kolonisation in Anspruch genommen wurde. Für
Bischof Anselm bot sich aber eine besondere Veranlassung, die
Kenntnisse und Erfahrungen der Niederländer in Anspruch zu
nehmen, nachdem der Konvent von Jerichow clen Wunsch zu
erkennen gegeben hatte, dafs das Kloster an eine andere pafs-
lichere Stelle verlegt werden möchte. Welche direkte Veranlas-
sung diesem Antrage zu Grunde lag, ist nirgends angegeben,
doch läfst sich vermuthen, dafs häufige Ueberschwemmungen
der damals noch nicht eingedeichten Elbe, so wie der Wunsch,
eine den reichen Mitteln des Stiftes entsprechende Klosterkirche
an Stelle der kleinen Pfarrkirche zu erbauen, als Motiv geltend
gemacht wurden. Ansehn war einverstanden und ermöglichte
die Verlegung des Klosters durch die Theilnahme zweier Edlen
von Jerichow, welche als Ministeriale des Erzbischofs von Mag-
deburg, mit Genehmigung dieses Kirchenfürsten, den Neubau des
Klosters auf ihrem Gebiet bewilligten und so hilfreiche Hand
leisteten, dafs ihnen Markgraf Otto I. zur Vergütigung eines
Theiles der zum Bau verwendeten Kosten die Schutzherrlichkeit
über das Kloster 1172 für immer abtrat. Dieser Neubau der
Klosterkirche, welcher spätestens im Jahre 1149 begann, erfolgte
nach einem für die damaligen Verhältnisse der Mark sehr grofs-
artigen Plane und wurde ganz in Backsteinen ausgeführt. Dafs
diese in den Marken zum ersten Male auftretende Technik nur
den eingewanderten Niederländern zugeschrieben werden kann
und nicht als eine Uebertragung aus Ober-Italien betrachtet
werden darf, dürfte aus der eben erfolgten Darlegung aller dabei
in Frage kommenden persönlichen wie sachlichen Beziehungen
überzeugend erwiesen sein. Ueberdies findet sich eine wesent-
liche Bestätigung dieser Ansicht in dem berühmten Schutzbriefe
König Conrads, welcher zu Wirzhurg 1150 ausgestellt, der bi-
schöflichen Kirche zu Havelberg grofse Vorrechte verlieh. Es
heifst in demselben, dafs der König die von Kaiser Otto ge-
gründete Havelberger Kirche in seinen Schutz nehmen und dem
treuen und standhaft frommen Diener Anselm, welcher an dem
Wiederaufbau und der Herstellung der christlichen Kirche zu
Iiavelberg mit grofsem Eifer arbeite, bei dieser Sorge für die
Herstellung des Bisthums möglichst unterstützen wolle.

„Aus diesem Grunde fühle er sich veranlafst, das gedachte
Bisthum durch eine königliche Bestätigung seiner Güter und Ein-
künfte zu versichern. Weil aber die Burgfesten und Dorfschaften,
welche dem Bisthume angehörig, durch häufige Einfälle der Wen-
den so verwüstet und verfallen, dafs sie fast ganz von Bewoh-
nern entblöfst seien, so solle der ßischof das Recht haben, ohne
irgend einen Widerstand zu leiden, Kolonisten darin einzu-
führen, aus welchem Volksstamme er wolle oder könne
und diese Kolonisten sollten ihm und seiner Kirche
ganz angehören, unterthänig und dienstbar sein und
von keinem Herzoge, Markgrafen, Grafen oder Vicegrafen oder

’) v. Wersebe a. a. 0. I, 58.

2) Es mufs hervorgelioben werden, dafs der Ort, welcher 1142 bei Bremen kolonisirt
wird, Santou heifst und die erste dort gestiftete Kirche im Dorfe Seehausen erbaut wird.
Beide Ortsnamen finden sieh in der Altmark, Seehanscn an der Wische auf dem linken,
und Sandow auf dem rechten Elbufer — und beide Orte verdanken, der erstere sicher,
der letztere höchst wahrscheinlich den Niederl'andern ihre erste Begründung.

von andern weltlichen Gewalthabern zu Abgaben und sonstigen
| Leistungen gezwungen werden“ J). Aus dieser Urkunde gehen
unzweifelhaft die beiden Thatsachen hervor, dafs einmal die Ko-
lonisation bereits eingeleitet war und andrerseits der Bischof
Anselm als der Hauptveranlasser und Beförderer dieses Unter-
nehmens, so weit dasselbe das Bisthum Havelberg betrifft, zu
betrachten ist.

Einen ähnlichen Schutzbrief empfing die bischöfliche Kirche
Anselms im darauf folgenden Jahre 1151 durch den Markgrafen
Aibrecht den Bären und dessen Sohn Otto I., worin diese Für-
sten unter Anerkennung der vom König Conrad ertheilten Vor-
rechte ihrer eigenen Rechte entsagten und aufserdem die Be-
sitzungen des Bisthums durch neue Schenkungen vermehrten.
Anselms Thätigkeit war in den näclisten Jahren ganz der Ent-
wickelung der kirchlichen Verhältnisse seiner Diöces gewidmet,
wovon seine höchst interessante Korrespondenz mit Abt Wibald
von Corvey mannigfaches Zeugnifs ablegt 2) Doch ist von einer
besonderen Einwirkung auf den Neubau oder Förderung des Klo-
sters Jerichow weder in chronistischen Aufzeichnungen, noch
Urkunden, noch jenen eigenen Briefen specielleres erwähnt. Auch
führte König Conrads Tod 1152 den Bischof sofort wieder an
den Hof, wo es ihm in kurzer Zeit gelang sich des neuen Kö-
nigs (Friedrich Barbarossa) Gunst zu erwerben und mit kirch-
lichen wie diplomatischen Sendungen beauftragt, bald eine treue
Stütze dieses Königs zu werden. So ging Anselm 1153 nach
Constantinopel, 1154 nach Rom, und wurde endlich durch Fried-
richs Einflufs 1155 zum Erzbischof von Ravenna erhoben, in
welcher Würde er 1158 starb. Obschon mit der Abreise An-
selms im J. 1152 von Havelberg seine direkte Wirksamkeit auf-
hörte, so blieb die erneute, kräftige und segensreiche Einführung
des Christenthums in die überelbische Mark sein unvergängli-
ches Denkmal, dem sich die beförderte Kolonisation und die
übertragene Kultur in bescheidener, aber nicht zu übersehender
Weise anreiht.

Inzwischen war der Bau des Klosters Jerichow so fortge-
schritten, dafs Papst Adrian IV. 1159 dasselbe in seinen Schutz
nehmen und in allen Rechten und Gütern bestätigen konnte 3)-
Wahrscheinlich ist diese Urkunde nachgesucht und bewilligt wor-
den, nachdem der Kirchenbau zum Abschlufs gekommen war.
Auch ist dieselbe insofern wichtig, als daraus hervorgeht, dafs
in den Dörfern, welche zum Kloster gehörten wie Nizekendorp
(auch Gardekin, jetzt Redekin genannt) Wnlkow, Klietz etc. noch
keine Kirche erwähnt wird, so dafs in jenem Jahr nur die neue
Klosterkirche und die ältere Pfarrkirche zu Jerichow dem Got-
tesdienste übergeben waren.

Die weitere Entwickelung der kirchlichen, politischen und
ökonomischen Verhältnisse des Klosters Jerichow specieller zu
verfolgen, sind wir nicht im Stande, da der gröfste Theil der
Stifts-Urkunden verloren gegangen ist. Nur aus dem Jahre 1172
ist noch die wichtige Urkunde ') vorhanden, in welcher Erzbi-
schof Wichmann v. Magdeburg das Stift nochmals bestätigt, die
Besitzungen desselben mit ihren Grenzen bezeichnet und in einer
kurzen Rekapitulation die eigenthümlichen Verhältnisse des Klo-
sters von seiner Gründung an darstellt. Unter den hinzugekom-
menen Besitzungen wird darin auch die Pfarrkirche des Dorfes
Wulkow genannt, welche also bereits von Seiten des Konvents
zwischen 1159 u. 72 erbaut worden war. Die fernere Thätig-
keit des Stiftes zur Cultivirung seines Landbesitzes, zur Orga-
nisirung von Pfarreien, Erbauung von Kirchen läfst sich nicbt
urkundlich belegen, sondern darf nur aus dem baugeschichtlichen
Zusammenhange der Baudenkmale in der Altmark mit grofsei'
Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, wobei die wichtigste

') Wörtlich nach Riedel’s vortrefnicher Einleitung zum Bisthum Havelberg in Cod■
diplom. II. 382 ff., die Urkunde daselbst S. 438 — 439

2) In diese Zeit fällt der bei Riedel a. a. 0. III, S. 82 abgedruckte Brief, welchoi'
die I.age des Bisthums und Anselms Aufenthalt zu Havelberg so trefflich schildert, und auä
welchem auf S.4 unter Baugeschichte der Stadt Brandenburg ein Excerpt gegeben ist.

3) Riedel, a. a. 0. III. S. 83.

4) Riedel, a. a. 0. III. S. 336 ff.
 
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