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Winghart, Stefan; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Die Restaurierung des Plenarsaals: 300 Jahre Oberlandesgericht Celle — Hameln: Niemeyer, Heft 38.2011

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Gruß aus Celle! - Das Gerichtsgebäude als Postkartenmotiv
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Baubeschreiung des Plenarsaals
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https://doi.org/10.11588/diglit.51158#0037
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Baubeschreibung des Plenarsaales

33

ten Sitzungszimmer Klappmarkisen angeschafft. Auf
den meisten Postkarten scheinen die fünf in der Mit-
telachse des ersten Obergeschosses gelegenen Fens-
ter des Plenarsaales raumseits über die gesamte Fens-
terfläche (Oberlicht und Fensterflügel) behängt zu
sein. Auf der Postkarte von um 1901 sind die mittle-
ren drei Fensteröffnungen bis auf deren Oberlichter
nicht verhängt. Die Bekleidungen bestehen hier aus
vertikal verlaufenden, hellen und dunklen Streifen.
Diese lineare Gliederung zieht sich auch in den Ober-
lichtern fort, wo sich die Stoffbahn um den Mittel-
punkt der Fensterachse bogenförmig bewegt. Durch
die nicht behängten Fenster sind darüber hinaus ge-
raffte Vorhänge zu erkennen, welche der 1979 nach-
empfundenen Fensterdekoration ähneln.
36 Vorschlag zur Fensterdekoration von 1979.
Zur Renovierung des Plenarsaales im Jahr 1979 lieferte das
Institut für Denkmalpflege (heute Niedersächsisches Landes-
amt für Denkmalpflege) einen aufwändig ausgearbeiteten
Gestaltungsvorschlag zur Fensterdekoration. Die Umsetzung
erfolgte in einer etwas vereinfachten Form. So wurde auf
Quasten und Bordüren verzichtet und die Raffung fiel etwas
weicher aus. Darüber hinaus wurden die Vorhangschienen
jeweils bündig entlang der Fensterbögen eingepasst. Die
flankierenden Kapitelle blieben somit unverdeckt und den
Vorschlägen der Denkmalpflege konnte damit voll entspro-
chen werden.


Baubeschreibung des Plenarsaales
Wenn es einen Ort im Geller Oberlandesgerichtsge-
bäude gibt, der seit 1842 weder architektonisch noch
funktional entscheidend verändert wurde, ist wohl
nur der Plenarsaal zu nennen. Schon immer wurde
dieser Raum als repräsentative Versammlungsstätte
des Gerichts genutzt. Er bildet scheinbar das unver-
rückbare Prunkstück einer sich kontinuierlich wan-
delnden Justizverwaltung.
Seit nunmehr fast 300 Jahren treibt die anhaltende
Raumnot den Ausbau des Gerichtsgebäudes voran.
Nicht wenige Versammlungsräume und Gerichtssäle
wurden in dieser Zeit errichtet, später geteilt und/oder
umgenutzt. Die Raumbelegung vom 1842er Gerichts-
neubau hat sich demnach - bis auf den Plenarsaal -
komplett geändert.
Die Bedeutung des Plenarsaales liegt in seiner Historie
begründet. Schon zur Gerichtsgründung im Jahre
1711 trafen sich hier die Richter und entschieden im
Plenum. Später wurden Gerichtssäle erforderlich, in
denen Angeklagte, Anwälte und Zeugen ebenfalls
Platz finden mussten. Der Plenarsaal blieb jedoch
immer die „gute Stube" des Gerichts, so dass auch
für den Neubau von 1842 nicht auf diesen repräsen-
tativen Raum verzichtet werden durfte.

Seither befindet sich der Saal im ersten Obergeschoss
oberhalb des zentralen Haupteingangs und belegt
fünf von neun Fensterachsen der repräsentativen
Fassade, die zum Schlossplatz ausgerichtet ist. Darü-
ber hinaus ist der Raum mit circa 5,90 m höher als
jeder andere Raum und durchstößt damit die Ebene
zum zweiten Obergeschoss. Der dortige niedrige Bo-
denraum mit seiner aufwändigen Holzträgerkonstruk-
tion steht damit nur eingeschränkt einer vollwertigen
Nutzung zur Verfügung.
Überlieferte Bauzeichnungen von März 1840 geben
einen ersten Aufschluss über die Bauweise der Wände
und Decken und liefern zudem Detaillösungen zur
Erstellung der Fenster und Türen.
Der rechteckige Saal ist circa 14 m lang und circa 7 m
breit und hat somit eine Grundfläche von knapp
100 m2. Die südliche Raumseite ist zum Schlossplatz
mit fünf Fenstern ausgestattet. Im zentralen Wand-
feld der nördlichen Raumseite liegt eine Flügeltür, die
als Hauptzugang benutzt wird. Von hier aus ist das
Haupttreppenhaus unmittelbar zu erreichen. Die bei-
den Wandfelder, die jeweils rechts und links des Ein-
gangs angeordnet wurden, übernehmen die Maßver-
hältnisse der Südwand und spiegeln damit die gegen-
überliegenden Wandflächen, in denen die Fenster ein-
gelassen sind.
 
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