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Archäologie und Informationssysteme
2.3 Schutzfläche
Definition „Schutzfläche":
Die Schutzfläche ist eine Fläche, die nach dem
jeweiligen Landesgesetz unter Schutz steht oder
für die ein Antrag auf Unterschutzstellung er-
folgt ist. Eventuell ist dieser jedoch noch nicht
(vollständig) bearbeitet worden.
Die Schutzfläche selbst wird, ähnlich wie die
Untersuchungsfläche, archäologisch neutral betrach-
tet. Zu einer Schutzfläche gehört aber ein Verweis auf
eine (oder mehrere) Archäologiefläche(n) und Infor-
mationen zum Schutzstatus.
Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einer Archäo-
logiefläche mehrere Schutzflächen gibt. Dies ist zum
Beispiel im Rheinland bei gemeindeübergreifenden
Fundstellen erforderlich, da dort die Gemeinden für
die Unterschutzstellung zuständig sind.
Im Idealfall bezieht sich eine Schutzfläche nur auf eine
Archäologiefläche, aber gerade in Innenstadtberei-
chen kann es vorkommen, dass mehrere (Teil-)Ar-
chäologieflächen zu einer Schutzfläche zusammenge-
fasst werden. Die Ausdehnung einer Schutzfläche
kann sich von der Ausdehnung zugehöriger Archäo-
logieflächen unterscheiden (zum Beispiel bei Umge-
bungsschutz).
Die Denkmalschutzgesetze in den einzelnen Bundes-
ländern sind unterschiedlich. Deshalb kann es nicht
die Aufgabe unserer Arbeitsgruppe sein, Standards
für die Ausweisung von Schutzflächen zu erarbeiten.
Jede beteiligte Institution ist aufgerufen, selbst genau
zu definieren, welche Formen des Schutzstatus es in
dem Bundesland gibt und wie diese in der Praxis
angewendet werden.
Schutzflächen sind nicht zwingend identisch mit Gra-
bungsschutzgebieten.
2.4 Weitere Flächenarten und Beispiele
Eine weitere Flächenart, die ausgetauscht werden
kann, sind zum Beispiel die (externen) Planungs-
flächen. Primär sollte man sich jedoch auf die Flächen
beschränken, die von der gesetzlich zuständigen Insti-
tution erhoben werden. Die Flächen aus anderen
Quellen spielen eine untergeordnete Rolle.
Beispiele: Eine Gemeinde plant ein neues Gewerbe-
gebiet. Das Planungsareal (weitere Flächen) liegt dem
Landesamt vor, eine Stellungnahme soll erarbeitet
werden. Es wird festgestellt, dass aus diesem Bereich
ungenaue Altmeldungen (Archäologieflächen) be-
kannt sind. Um diese Altmeldungen zu überprüfen,
werden Prospektionsmaßnahmen (Untersuchungsflä-
chen) durchgeführt. Diese führen zu einer genaueren
Festlegung der Grenzen der Archäologieflächen. Eine
bedeutende Fundstelle in diesem Bereich ist bereits
teilweise durch eine Straße zerstört, aber der Rest soll
erhalten bleiben (Schutzfläche). An dieser Stelle wird
eine Umplanung des Gewerbegebietes angestrebt.
Die Gemeinde entscheidet sich jedoch für eine Zer-
störung des Bodendenkmals, daher wird eine Gra-
bung durchgeführt (Untersuchungsfläche stimmt hier
mit der Schutzfläche überein). Die nun vollständig
entsorgte Fundstelle bleibt in der Liste der Archäo-
logieflächen verzeichnet. Es wird nur vermerkt, dass
sie nicht mehr erhalten ist.
Archäologie und Informationssysteme
2.3 Schutzfläche
Definition „Schutzfläche":
Die Schutzfläche ist eine Fläche, die nach dem
jeweiligen Landesgesetz unter Schutz steht oder
für die ein Antrag auf Unterschutzstellung er-
folgt ist. Eventuell ist dieser jedoch noch nicht
(vollständig) bearbeitet worden.
Die Schutzfläche selbst wird, ähnlich wie die
Untersuchungsfläche, archäologisch neutral betrach-
tet. Zu einer Schutzfläche gehört aber ein Verweis auf
eine (oder mehrere) Archäologiefläche(n) und Infor-
mationen zum Schutzstatus.
Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einer Archäo-
logiefläche mehrere Schutzflächen gibt. Dies ist zum
Beispiel im Rheinland bei gemeindeübergreifenden
Fundstellen erforderlich, da dort die Gemeinden für
die Unterschutzstellung zuständig sind.
Im Idealfall bezieht sich eine Schutzfläche nur auf eine
Archäologiefläche, aber gerade in Innenstadtberei-
chen kann es vorkommen, dass mehrere (Teil-)Ar-
chäologieflächen zu einer Schutzfläche zusammenge-
fasst werden. Die Ausdehnung einer Schutzfläche
kann sich von der Ausdehnung zugehöriger Archäo-
logieflächen unterscheiden (zum Beispiel bei Umge-
bungsschutz).
Die Denkmalschutzgesetze in den einzelnen Bundes-
ländern sind unterschiedlich. Deshalb kann es nicht
die Aufgabe unserer Arbeitsgruppe sein, Standards
für die Ausweisung von Schutzflächen zu erarbeiten.
Jede beteiligte Institution ist aufgerufen, selbst genau
zu definieren, welche Formen des Schutzstatus es in
dem Bundesland gibt und wie diese in der Praxis
angewendet werden.
Schutzflächen sind nicht zwingend identisch mit Gra-
bungsschutzgebieten.
2.4 Weitere Flächenarten und Beispiele
Eine weitere Flächenart, die ausgetauscht werden
kann, sind zum Beispiel die (externen) Planungs-
flächen. Primär sollte man sich jedoch auf die Flächen
beschränken, die von der gesetzlich zuständigen Insti-
tution erhoben werden. Die Flächen aus anderen
Quellen spielen eine untergeordnete Rolle.
Beispiele: Eine Gemeinde plant ein neues Gewerbe-
gebiet. Das Planungsareal (weitere Flächen) liegt dem
Landesamt vor, eine Stellungnahme soll erarbeitet
werden. Es wird festgestellt, dass aus diesem Bereich
ungenaue Altmeldungen (Archäologieflächen) be-
kannt sind. Um diese Altmeldungen zu überprüfen,
werden Prospektionsmaßnahmen (Untersuchungsflä-
chen) durchgeführt. Diese führen zu einer genaueren
Festlegung der Grenzen der Archäologieflächen. Eine
bedeutende Fundstelle in diesem Bereich ist bereits
teilweise durch eine Straße zerstört, aber der Rest soll
erhalten bleiben (Schutzfläche). An dieser Stelle wird
eine Umplanung des Gewerbegebietes angestrebt.
Die Gemeinde entscheidet sich jedoch für eine Zer-
störung des Bodendenkmals, daher wird eine Gra-
bung durchgeführt (Untersuchungsfläche stimmt hier
mit der Schutzfläche überein). Die nun vollständig
entsorgte Fundstelle bleibt in der Liste der Archäo-
logieflächen verzeichnet. Es wird nur vermerkt, dass
sie nicht mehr erhalten ist.