Archäologische digitale Daten: Authentizität und Funktionalität
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Hier findet man den ersten Ansatz - es geht um
überprüfbare Echtheit und das Zutreffen behaup-
teter Eigenschaften.
- The National Archives (UK) meinen: „... ein
authentisches Dokument ist, was es vorgibt zu sein
und frei ... von Abänderungen oder Verfälschun-
gen" (TNA, S. 16). An anderer Stelle wird Authen-
tizität durch Identität (Attribute, die die Einzig-
artigkeit dokumentieren, zum Beispiel Autor,
Erstellungsdatum, Thema und anderes) und
Integrität beschrieben. Bezüglich Integrität wird
ausgeführt: „Ein Dokument besitzt Integrität,
wenn es über den gesamten Zeitraum seiner Le-
bensdauer hinweg in allen seinen wesentlichen
Merkmalen vollständig und unverfälscht ist. Dies
bedeutet nicht, dass ein Dokument genau dassel-
be sein muss wie das ursprüngliche Erstdokument,
um seine Integrität zu demonstrieren. Ein Doku-
ment kann als im Wesentlichen vollständig und
unverfälscht betrachtet werden, wenn die für des-
sen Zweckbestimmung zu kommunizierende Bot-
schaft unverändert ist." (TNA, S. 9).
- In der DIN „Information und Dokumentation -
Leitfaden zur Informationsübernahme in digitale
Langzeitarchive" finden wir: „Authentizität bein-
haltet, dass nur beabsichtigte, dokumentierte Ver-
änderungen im Sinne der Erhaltungsmaßnahmen
am Objekt durchgeführt wurden. Maßstab für die
Authentizität sind die signifikanten Eigenschaften
des Informationsobjekts." (DIN 31645, S. 6).
Der Vollständigkeit halber wollen wir erwähnen, dass
Authentizität im IT-Bereich oft auf (personelle) Iden-
tität reduziert wird: „Mit dem Begriff Authentizität
wird die Eigenschaft bezeichnet, die gewährleistet,
dass ein Kommunikationspartnertatsächlich derjenige
ist, der er vorgibt zu sein". (BSI). Dabei wird Authen-
tifizierung (als Prozess der Überprüfung von Authen-
tizität) im Sinne von Identifizierung (einer Person) ver-
standen, zum Beispiel, um Zugang zu einem Compu-
tersystem zu bekommen. Wir wollen - insbesondere
für unsere archäologischen Daten - diese Reduzie-
rung hier nicht aufnehmen und uns auf eine „allge-
meine" Authentizität beziehen.
Bei Authentizität geht es also um behauptete Eigen-
schaften, um zweckbestimmte wesentliche Merkma-
le! Es geht nicht um absolut alles. Wir haben die
Wahl, welche Eigenschaften wir zur Feststellung von
Authentizität ansetzen. Dateigröße, Testsumme, digi-
tales Zertifikat, Schriftgröße und -färbe, Inhalt, Form,
Bedeutung, Funktion usw. Welches sind die Echtheits-
merkmale, die langfristig unverändert bleiben müs-
sen? Wie unterscheiden sich Kriterien und Gewich-
tungen bei verschiedenen Datengattungen? Und wie
kann man den Erhalt dieser Merkmale bei Migratio-
nen nachweisen? Diese Fragen bleiben bei der her-
kömmlichen Archivierung im Hintergrund, für die Ar-
chivierung digitaler Daten sind sie jedoch wesentlich.
Beispielsweise Funktionalität
Zum Schutz digitaler Daten verwendet man beispiels-
weise Hashwerte (Prüfsummen) oder digitale Wasser-
zeichen. Am gebräuchlichsten sind jedoch digitale
Signaturen (zum Beispiel das RSA-Verfahren). Mit die-
sen Verfahren kann man bei Erfordernis die binäre
Unversehrtheit eines Datensatzes nachweisen. Für
einfache Textdaten und digitale Fotografien erscheint
dies ausreichend. Möglicherweise ist es aber doch nicht
so einfach, schauen wir uns dazu einige Beispiele an.
Beispiel 1:
Wenn ein Textdokument mit dem Font Courier New
10 erstellt wurde, wäre eine Ausgabe (zum Beispiel
Ausdruck) mit exakt gleichem Wortlaut, aber mit dem
Font Times New Roman 12, noch authentisch?
Dieser Satz wurde mit der Schriftart
Courier New 10 geschrieben.
Dieser Satz wurde mit der Schriftart
Courier New 10 geschrieben.
1 Textpassage in Schriftart Courier (oben) und Times (unten).
2 Präsentation eines Textes: RTF in WordPad (links), PDF in Acrobat Reader (rechts).
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Hier findet man den ersten Ansatz - es geht um
überprüfbare Echtheit und das Zutreffen behaup-
teter Eigenschaften.
- The National Archives (UK) meinen: „... ein
authentisches Dokument ist, was es vorgibt zu sein
und frei ... von Abänderungen oder Verfälschun-
gen" (TNA, S. 16). An anderer Stelle wird Authen-
tizität durch Identität (Attribute, die die Einzig-
artigkeit dokumentieren, zum Beispiel Autor,
Erstellungsdatum, Thema und anderes) und
Integrität beschrieben. Bezüglich Integrität wird
ausgeführt: „Ein Dokument besitzt Integrität,
wenn es über den gesamten Zeitraum seiner Le-
bensdauer hinweg in allen seinen wesentlichen
Merkmalen vollständig und unverfälscht ist. Dies
bedeutet nicht, dass ein Dokument genau dassel-
be sein muss wie das ursprüngliche Erstdokument,
um seine Integrität zu demonstrieren. Ein Doku-
ment kann als im Wesentlichen vollständig und
unverfälscht betrachtet werden, wenn die für des-
sen Zweckbestimmung zu kommunizierende Bot-
schaft unverändert ist." (TNA, S. 9).
- In der DIN „Information und Dokumentation -
Leitfaden zur Informationsübernahme in digitale
Langzeitarchive" finden wir: „Authentizität bein-
haltet, dass nur beabsichtigte, dokumentierte Ver-
änderungen im Sinne der Erhaltungsmaßnahmen
am Objekt durchgeführt wurden. Maßstab für die
Authentizität sind die signifikanten Eigenschaften
des Informationsobjekts." (DIN 31645, S. 6).
Der Vollständigkeit halber wollen wir erwähnen, dass
Authentizität im IT-Bereich oft auf (personelle) Iden-
tität reduziert wird: „Mit dem Begriff Authentizität
wird die Eigenschaft bezeichnet, die gewährleistet,
dass ein Kommunikationspartnertatsächlich derjenige
ist, der er vorgibt zu sein". (BSI). Dabei wird Authen-
tifizierung (als Prozess der Überprüfung von Authen-
tizität) im Sinne von Identifizierung (einer Person) ver-
standen, zum Beispiel, um Zugang zu einem Compu-
tersystem zu bekommen. Wir wollen - insbesondere
für unsere archäologischen Daten - diese Reduzie-
rung hier nicht aufnehmen und uns auf eine „allge-
meine" Authentizität beziehen.
Bei Authentizität geht es also um behauptete Eigen-
schaften, um zweckbestimmte wesentliche Merkma-
le! Es geht nicht um absolut alles. Wir haben die
Wahl, welche Eigenschaften wir zur Feststellung von
Authentizität ansetzen. Dateigröße, Testsumme, digi-
tales Zertifikat, Schriftgröße und -färbe, Inhalt, Form,
Bedeutung, Funktion usw. Welches sind die Echtheits-
merkmale, die langfristig unverändert bleiben müs-
sen? Wie unterscheiden sich Kriterien und Gewich-
tungen bei verschiedenen Datengattungen? Und wie
kann man den Erhalt dieser Merkmale bei Migratio-
nen nachweisen? Diese Fragen bleiben bei der her-
kömmlichen Archivierung im Hintergrund, für die Ar-
chivierung digitaler Daten sind sie jedoch wesentlich.
Beispielsweise Funktionalität
Zum Schutz digitaler Daten verwendet man beispiels-
weise Hashwerte (Prüfsummen) oder digitale Wasser-
zeichen. Am gebräuchlichsten sind jedoch digitale
Signaturen (zum Beispiel das RSA-Verfahren). Mit die-
sen Verfahren kann man bei Erfordernis die binäre
Unversehrtheit eines Datensatzes nachweisen. Für
einfache Textdaten und digitale Fotografien erscheint
dies ausreichend. Möglicherweise ist es aber doch nicht
so einfach, schauen wir uns dazu einige Beispiele an.
Beispiel 1:
Wenn ein Textdokument mit dem Font Courier New
10 erstellt wurde, wäre eine Ausgabe (zum Beispiel
Ausdruck) mit exakt gleichem Wortlaut, aber mit dem
Font Times New Roman 12, noch authentisch?
Dieser Satz wurde mit der Schriftart
Courier New 10 geschrieben.
Dieser Satz wurde mit der Schriftart
Courier New 10 geschrieben.
1 Textpassage in Schriftart Courier (oben) und Times (unten).
2 Präsentation eines Textes: RTF in WordPad (links), PDF in Acrobat Reader (rechts).



