trisch angeordneten und gegliederten Rückgebäuden. Der
Baukomplex erstreckt sich über die ganze Tiefe des Grund-
stücks bis hin zum Burggraben. Der Entwurffür dieses in sei-
ner architektonischen Grundform sehr anspruchsvolle Ge-
bäude ist erheblich realistischer, als der Entwurf im zeitlich
vorangehenden Plan B. Über den Bauherrn enthält der Plan
keine Aussage. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß das Ge-
bäude für die seit längerem planende Familie von Veltheim zu
Destedt gedacht ist. Für diese Familie spricht auch die für ein
Adelspalais dieser Zeit stets angestrebte Einzelstellung des
Gebäudes. Trotz dieser Einzelstellung ist das Gebäude je-
doch voll in die durch das Befensterungsmuster bestimmte
gestalterische Konzeption des Platzes eingebunden, wie die
östlich anschließenden neuen Bauten ebenfalls zeigen.
Die Straße Vor der Burg weicht vollständig von den histori-
schen Baufluchten ab und bildet mit ihrem Querschnitt von
ca. 18,25 m eine außerordentlich breite und repräsentative
Zuwegung zum Burgplatz. Die neue Straßenachse soll das
gleiche Befensterungsmuster erhalten, wie die Bauten am
Burgplatz. Mit dieser Konzeption soll die gestalterische Ein-
heit von Platz und Straße erreicht werden.
Bemerkenswert ist, daß bei der Anlage der neuen Straßen-
achse entgegen den sonstigen Gepflogenheiten Herzog Karl
Wilhelm Ferdinands auch Grundstücke außerhalb des Burg-
bereiches in die Umgestaltung mit einbezogen wurden, also
in das bürgerliche Hauseigentum planerisch eingegriffen
wurde. Diese Eingriffe mußten massiv ausfallen, da die neue
Straßenachse von ihrer gestalterischen Konzeption her eine
weit über die Plangrundlage hinausgehende Ausdehnung
erfordert, die mindestens bis zum Sack reichen müßte. Den
Blickpunkt der neuen Straßenachse bildete am Burgplatz
62 das Mosthaus mit Ferdinandsbau. Bei der städtebaulichen
64 Bedeutung, die diesem Gebäude in der Planung C zufiel,
kann davon ausgegangen werden, daß dieses Gebäude,
das sich nach Fertigstellung des Ferdinandsbaus im Jahr
1765 in einem Zustand darstellte, der den Herzog mit Sicher-
heit nicht befriedigen konnte, in die gestalterische Neuord-
nung des Burgplatzes hätte mit einbezogen werden sollen.
Bauliche Maßnahmen wären also erforderlich geworden, am
wahrscheinlichsten wohl die Ergänzung des Ferdinands-
baus, der aufgrund seiner strengen Gliederung und dem
gleichmäßigen Wechsel von Fensteröffnungen und schma-
len Wandscheiben durchaus in die architektonische Ge-
samtkonzeption des im Plan C frühklassizistisch umgeplan-
ten Burgplatzes gepaßt hätte. Wie bereits oben erwähnt,
deutet der architektonisch ungelöste nördliche Fassadenab-
schluß des Ferdinandsbaus auf eine Weiterführung dieses
an der Schwelle zum Klassizismus stehenden Gebäudes hin.
Von ihrer Bedeutung her ungeklärt sind die drei nördlich den
Burgplatz tangierenden Fluchtlinien, die den Verlauf neuer
Gewölbe darstellen.
Das vorliegende Planungskonzept, das sich einerseits mit
dem Bestand auseinandersetzt, andererseits jedoch völlig
darüber hinweggeht, hat eine weitaus höhere städtebauliche
Qualität als die ältere Planung. Durch das Abweichen von der
starren Dreiecksform wird dem Burgplatz die räumliche
Enge, die der Vorgängerplanung anhaftet, genommen. Die
beiden an der Westwand des Burgplatzes gelegenen fünf-
achsig dargestellten Fassaden sollen städtebaulich in den
Platz hineinwirken und ihm so nach Westen räumliche Fas-
sung geben. Durch den optischen Kunstgriff, die am ehema-
ligen Predigerhaus gelegene Platzwand hinter den Westbau
des Domes zu schieben, erhält der Platz vom Mosthaus aus
gesehen eine größere räumliche Weite, als ertatsächlich hat.
Mit der vorliegenden Planung ist der Entwerfer zu einem
städtebaulichen Ergebnis gelangt, das von frühklassizisti-
scher Architekturauffassung durchdrungen ist. Das Gestal-
tungsideal von einförmigen, gleichen, das Einzelgebäude
überspielenden Straßen- und Platzfronten, die Aneinander-
reihung gleicher Elemente, wobei sich sogar das Adelspalais
unterzuordnen hat, ist erreicht. Doch auch diese Planung
fand keine Realisierung. Über die Gründe, die den Herzog
veranlaßten, diese nicht konsequent zu verfolgen, können
allenfalls Vermutungen angestellt werden. Die entschei-
dende Rolle werden sicherlich die begrenzten finanziellen
Möglichkeiten gespielt haben. Die großen Eingriffe in die pri-
vate Grundstücksstruktur hätten erhebliche Mittel erfordert.
Der Herzog mußte auf Bauherren warten, die ihre Neubauten
selbst finanzierten, konnte gegenüber diesen dann aber
durch gezielte Einflußnahme seine gestalterischen Vorstel-
lungen zumindest teilweise durchsetzen.
Daß Karl Wilhelm Ferdinand auch die Jahre nach der Erstel-
lung des letzten Planungskonzeptes stets beabsichtigte,
den Burgplatz neu zu gestalten und dabei durchaus kon-
krete Vorstellungen gehabt hat, die diesem Planungskon-
zept durchaus nahe kamen, wird im Genehmigungsverfah-
ren für den Neubau des Dompredigerhauses erstmals akten-
kundig und kann - nicht zuletzt anhand der tatsächlich aus-
73 Der Südflügel des Vieweg-
Hauses 1985.
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Baukomplex erstreckt sich über die ganze Tiefe des Grund-
stücks bis hin zum Burggraben. Der Entwurffür dieses in sei-
ner architektonischen Grundform sehr anspruchsvolle Ge-
bäude ist erheblich realistischer, als der Entwurf im zeitlich
vorangehenden Plan B. Über den Bauherrn enthält der Plan
keine Aussage. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß das Ge-
bäude für die seit längerem planende Familie von Veltheim zu
Destedt gedacht ist. Für diese Familie spricht auch die für ein
Adelspalais dieser Zeit stets angestrebte Einzelstellung des
Gebäudes. Trotz dieser Einzelstellung ist das Gebäude je-
doch voll in die durch das Befensterungsmuster bestimmte
gestalterische Konzeption des Platzes eingebunden, wie die
östlich anschließenden neuen Bauten ebenfalls zeigen.
Die Straße Vor der Burg weicht vollständig von den histori-
schen Baufluchten ab und bildet mit ihrem Querschnitt von
ca. 18,25 m eine außerordentlich breite und repräsentative
Zuwegung zum Burgplatz. Die neue Straßenachse soll das
gleiche Befensterungsmuster erhalten, wie die Bauten am
Burgplatz. Mit dieser Konzeption soll die gestalterische Ein-
heit von Platz und Straße erreicht werden.
Bemerkenswert ist, daß bei der Anlage der neuen Straßen-
achse entgegen den sonstigen Gepflogenheiten Herzog Karl
Wilhelm Ferdinands auch Grundstücke außerhalb des Burg-
bereiches in die Umgestaltung mit einbezogen wurden, also
in das bürgerliche Hauseigentum planerisch eingegriffen
wurde. Diese Eingriffe mußten massiv ausfallen, da die neue
Straßenachse von ihrer gestalterischen Konzeption her eine
weit über die Plangrundlage hinausgehende Ausdehnung
erfordert, die mindestens bis zum Sack reichen müßte. Den
Blickpunkt der neuen Straßenachse bildete am Burgplatz
62 das Mosthaus mit Ferdinandsbau. Bei der städtebaulichen
64 Bedeutung, die diesem Gebäude in der Planung C zufiel,
kann davon ausgegangen werden, daß dieses Gebäude,
das sich nach Fertigstellung des Ferdinandsbaus im Jahr
1765 in einem Zustand darstellte, der den Herzog mit Sicher-
heit nicht befriedigen konnte, in die gestalterische Neuord-
nung des Burgplatzes hätte mit einbezogen werden sollen.
Bauliche Maßnahmen wären also erforderlich geworden, am
wahrscheinlichsten wohl die Ergänzung des Ferdinands-
baus, der aufgrund seiner strengen Gliederung und dem
gleichmäßigen Wechsel von Fensteröffnungen und schma-
len Wandscheiben durchaus in die architektonische Ge-
samtkonzeption des im Plan C frühklassizistisch umgeplan-
ten Burgplatzes gepaßt hätte. Wie bereits oben erwähnt,
deutet der architektonisch ungelöste nördliche Fassadenab-
schluß des Ferdinandsbaus auf eine Weiterführung dieses
an der Schwelle zum Klassizismus stehenden Gebäudes hin.
Von ihrer Bedeutung her ungeklärt sind die drei nördlich den
Burgplatz tangierenden Fluchtlinien, die den Verlauf neuer
Gewölbe darstellen.
Das vorliegende Planungskonzept, das sich einerseits mit
dem Bestand auseinandersetzt, andererseits jedoch völlig
darüber hinweggeht, hat eine weitaus höhere städtebauliche
Qualität als die ältere Planung. Durch das Abweichen von der
starren Dreiecksform wird dem Burgplatz die räumliche
Enge, die der Vorgängerplanung anhaftet, genommen. Die
beiden an der Westwand des Burgplatzes gelegenen fünf-
achsig dargestellten Fassaden sollen städtebaulich in den
Platz hineinwirken und ihm so nach Westen räumliche Fas-
sung geben. Durch den optischen Kunstgriff, die am ehema-
ligen Predigerhaus gelegene Platzwand hinter den Westbau
des Domes zu schieben, erhält der Platz vom Mosthaus aus
gesehen eine größere räumliche Weite, als ertatsächlich hat.
Mit der vorliegenden Planung ist der Entwerfer zu einem
städtebaulichen Ergebnis gelangt, das von frühklassizisti-
scher Architekturauffassung durchdrungen ist. Das Gestal-
tungsideal von einförmigen, gleichen, das Einzelgebäude
überspielenden Straßen- und Platzfronten, die Aneinander-
reihung gleicher Elemente, wobei sich sogar das Adelspalais
unterzuordnen hat, ist erreicht. Doch auch diese Planung
fand keine Realisierung. Über die Gründe, die den Herzog
veranlaßten, diese nicht konsequent zu verfolgen, können
allenfalls Vermutungen angestellt werden. Die entschei-
dende Rolle werden sicherlich die begrenzten finanziellen
Möglichkeiten gespielt haben. Die großen Eingriffe in die pri-
vate Grundstücksstruktur hätten erhebliche Mittel erfordert.
Der Herzog mußte auf Bauherren warten, die ihre Neubauten
selbst finanzierten, konnte gegenüber diesen dann aber
durch gezielte Einflußnahme seine gestalterischen Vorstel-
lungen zumindest teilweise durchsetzen.
Daß Karl Wilhelm Ferdinand auch die Jahre nach der Erstel-
lung des letzten Planungskonzeptes stets beabsichtigte,
den Burgplatz neu zu gestalten und dabei durchaus kon-
krete Vorstellungen gehabt hat, die diesem Planungskon-
zept durchaus nahe kamen, wird im Genehmigungsverfah-
ren für den Neubau des Dompredigerhauses erstmals akten-
kundig und kann - nicht zuletzt anhand der tatsächlich aus-
73 Der Südflügel des Vieweg-
Hauses 1985.
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