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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Umgang mit dem Original — Hannover: Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Heft 7.1988

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Glätzner, Volker; Koch, Fred; Wilkening, Friedrich; Löbert, Horst W.: Arbeitsgespräch: Fachhallenhaus
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https://doi.org/10.11588/diglit.51140#0081
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begriff besonders deutlich werden. Drei Problemkreise
möchte ich herausheben.
II.
Das Hallenhaus ist ein Innengerüstbau. In ganz besonderem
Maße erschließt sich deshalb seine kulturhistorische Bedeu-
tung erst dann, wenn neben die Betrachtung der äußeren
Hülle auch die Analyse des inneren Gefüges tritt. Entscheiden-
des bauliches Merkmal des Hallenhauses ist das dachtra-
gende Innengerüst aus firstparallelen Ständerreihen. Je nach
ihrer Zahl spricht man vom Zwei-, Drei- oderVierständerbau.
Nach der Art, wie Ständer, Längsrähme und Querbalken mit-
einander verbunden werden, unterscheidet man Unter-, Ober-
und Hochrähmzimmerung. Diese Klassifikationen und weitere
Unterscheidungen, z. B. nach der Aufrichtungsart in Längs-
oder Quergebinden, nach Dach-, Lucht- und Kammerfach-
zimmerungen beziehen sich alle auf Erscheinungen, die das
Innere des Hauses betreffen.
Innen- und Wandgefüge sind nur an wenigen Stellen notwen-
dig miteinander verbunden und konnten sich relativ unabhän-
gig voneinander entwickeln. Das Äußere läßt deshalb nur sehr
begrenzte Rückschlüsse auf das Innere zu, oft noch nicht ein-
mal auf das Alter des Hauses. Immer wiederwurden alte Kern-
gerüste mit neuen Außenwänden versehen, Zweiständerbau-
ten zu Vierständerbauten umgebaut, Dielengerüste verlängert,
Kammerfächer erweitert oder erneuert.
Das Gerüst ist nicht nur das fleischlose Skelett des Hauses. Es
prägt und spiegelt auch wesentliche Elemente des Raum- und
Funktionsgefüges. Oft ist es die einzige Quelle, die im Einzelfall
den Wandel der Gebäudenutzung erschließen läßt. Die größte
Verbreitung hat der Flettdielengrundriß mit Kammerfach ge-
funden. Der Wirtschaftsteil zeigt entsprechend der Konstruk-
tion eine dreischiffige Gliederung mit Mittellängsdiele, die
durch ein Tor im Giebel befahrbar ist, und seitlichen Ställen. Am
Ende der Diele weitet sich der Raum durch die Luchtzimme-
rung zum Flett mit der Herdstelle. Dahinter liegt das zwei- bis
vierräumige Kammerfach, das vor allem bei jüngeren Bauten
auch konstruktiv selbständig sein kann.
Das Innengerüst kann auch in die schmuckhafte Gestaltung,
die sich sonst auf das Äußere konzentriert, einbezogen sein.
Rhythmische Kopfbandreihen in der Ständerflucht, Profilie-
rung und Skulptierung von Knaggen, Datierungen und In-
schriften vor allem im Luchtbereich sind Zeichen dafür, daß
auch Bauherren und -meister im Innengefüge eine Bedeutung
sahen, die überdas rein Konstruktive hinausgeht.
Aufgabe der bauhistorischen Analyse als Grundlage der denk-
malpflegerischen Bewertung ist die Aufhellung der Gesamtge-
schichte des Hauses. Alle seine Bereiche, das Äußere wie das
Innere, müssen in ihren wesentlichen Bedeutungsfacetten
durch alle ihre Veränderungen hindurch ausgeleuchtet, auf ihre
historische Aussagekraft überprüft und in ihr jeweiliges kultu-
relles Umfeld eingebunden werden.
Die Inventarisation muß die Beachtung des Innengefüges
nicht nur einschließen, sondern - seiner Bedeutung gemäß -
von ihr ausgehen. Vor die übliche Wertschätzung einer mög-
lichst einheitlichen, vordergründig als „original1' bezeichneten
Fassade muß die Wertschätzung des differenzierten Wandels
des Gesamtbaus treten. Wer beim Hallenhaus das Innere von
der Bewertung ausschließt, selektiert die Denkmale nicht nach
ihrer Zahl - was vielleicht seine Absicht ist -, sondern nach
ihrer Art, reduziert auf einfältige Weise eine vielfältig ausdeut-
bare historische Quelle, versperrt sich damit den Zugang zu
den wesentlichen kulturhistorischen Bedeutungsfeldern und
negiert den eigentlichen Charakter der Hausform. Die Berück-
sichtigung des Inneren ist kein zusätzlicher Komfort, der zur
bloß quantitativen Verdichtung von Kenntnissen beliebig nach-
geschoben werden könnte, sondern als qualitative Entschei-
dung ein methodisches sine qua non.

III.
Das Hallenhaus ist ein Nutzbau. Vielleicht das Faszinierendste
an ihm ist die räumliche Verschränkung von Wohnen und Wirt-
schaften und das lange Festhalten am Rauchhausprinzip. Die
Dreschdiele diente zur landwirtschaftlichen Binnenarbeit und
zur Fütterung des Viehs in den Seitenschiffen. Mit dem Herd
und der charakteristischen Nutzungsvielfalt von Kochen und
anderer hauswirtschaftlicher Tätigkeit, von Essen und Ruhen
bildete das Flett das Zentrum des Hauses. Neben dem be-
stimmenden Großraum der Flettdiele gab es schon seit den
frühesten Beispielen auch abgetrennte reine Wohnräume,
unter denen die Stube die bedeutendste, in den einzelnen
Landschaften aber sehr unterschiedliche Rolle spielte.
Einen lebhaften Wandel hat es gerade in der Nutzung schon
immer gegeben; die Wirtschaftsform wurde umgestellt, der Ar-
beitsablauf verändert, das Wohnen neuen Standards ange-
paßt. Auch sozial bedingte Unterschiede gab es seit je. Die Be-
dürfnisse von großen und kleinen Bauern oder von Heuerlin-
gen haben sich nicht nur in der Größe, sondern auch in der
inneren Organisation des Hauses ausgewirkt. Die Anpas-
sungsfähigkeit des Hallenhauses erlaubte es, diesem Wandel
und den sozialen Unterschieden durch Umbau und graduelle
Abweichungen Rechnung zu tragen. Nur bei extremen Nut-
zungsänderungen oder starkem Neuerungsdruck wurde die
Hausform auch als Ganzes aufgegeben. Dies geschah vor-
nehmlich im Grenzbereich zu anderen Hausformen bzw. unter
den veränderten sozio-ökonomischen Bedingungen seit dem
19. Jahrhundert. Aber auch der bauliche Niederschlag dieser
Reaktionen ist als aufschlußreicher Teil des kulturhistorischen
Prozesses in die denkmalpflegerische Beurteilung einzubezie-
hen.
Die Funktion als Faktor für sozialbedingte Unterschiede und
als Motor für den Wandel des Hallenhauses ist ein konstitutiver
Teil seines Denkmalwertes. Für den Inventarisator ist diese Be-
deutung ein zentrales Argument, das Hausinnere zu berück-
sichtigen. Die zusätzliche Erfassung der relevanten Ausstat-
tung oder ihrer erhaltenen Spuren - z.B. der Heiz- und Koch-
stellen, der Wandbetten usw. - erscheint zumindest wün-
schenswert. Veränderungen durch funktionalen Wandel auch
für die Zukunft zu akzeptieren, ist kein erzwungenes Zugestän-
dis an die Bedürfnisse des Denkmalsbesitzers, sondern die
Konsequenz aus einer Haltung, die den Wandel als denkmai-
bildend versteht. Die aktuelle Weiternutzung unterscheidet ja
unter anderem das Denkmal vom Objekt im Freilichtmuseum.
Die denkmalpflegerischen Anforderungen an Gegenwart und
Zukunft sollten allerdings dem entsprechen, was auch für die
Beurteilung der Vergangenheit gilt.
So wünschenswert eine Kontinuität der für das Hallenhaus
charakteristischen Doppelnutzung ist, so wird eine Umnut-
zung auch zum reinen Wohn- oder Wirtschaftsbau nicht von
vornherein nur als notwendiges Übel betrachtet werden kön-
nen, zumal die Wurzeln dieses Prozesses schon rund hundert
Jahre alt sind. Aber in der erneuerten Form muß der bisherige
Nutzungswandel transparent bleiben. Wo dies nicht möglich
ist, wenn extreme Nutzungsänderungen oder gravierende Mo-
dernisierungswünsche nicht abzuwenden sind, muß man das
Denkmal auch konsequent aufgeben.
IV.
Das Hallenhaus ist oder gilt doch für ein Bauernhaus. Mit dem
seit Jahrhunderten zwischen naiver Idealisierung und über-
heblicher Abwertung schwankenden Bild vom Bauern und
vom Landleben gehen zahlreiche ideologische Implikationen
bei der Wahrnehmung und Bewertung des Bauernhauses ein-
her. Die Blicke, mit denen Wissenschaftler und Betroffene -
auch gerade solche, die dem Denkmalschutz aufgeschlossen
gegenüberstehen - dieses Haus betrachten, unterscheiden

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