Koptisch, Pehlevi, Syrisch, Hebräisch, Arabisch 383
P 8285. Anscheinend Privatbrief, etwa aus dem 7. Jahrh. Rechte
n. Chr. Wand
Hebräische Papyrus.
Von in Aegypten ansässigen Juden herrührend.
P 8280. Religiösen Inhalts, wahrscheinlich ein Regen-
gebet.
P 8284. Psalm 8, die Ueberschrift in anderer Tinte.
Geschäftliche Urkunden, dabei P 8281 mit Erwähnung
von Damaskus.
Arabische Papyrus.
Die Araber (S. i3) behalten, wie überall, so auch in Aegypten zu-
nächst noch die niedere Verwaltung des Landes so bei, wie sie sie vor-
gefunden haben; daher sind auch die Urkunden der ersten arabischen
Zeit zumeist noch griechisch. Auch als später das Arabische die
offizielle Sprache wird, werden die griechischen Formeln in fast wört-
licher Uebersetzung in die Urkunden übernommen und ebenso behält
man für die Rechnungen die griechischen Buchstaben, Ziffern u. s. w.
bei. Die Datierung erfolgt in Jahren nach der „Flucht" Mohammeds
(622 n. Chr.) — Der Papyrus blieb als Schreibmaterial bis in die Mitte
des 10. Jahrh. n. Chr. in Gebrauch; daneben hatte sich aber schon
das Papier eingebürgert.
P 7901. Von einer Urkunde in der ältesten bekannten
Kursivschrift", etwa um 700 n. Chr. Sie scheint die Kopf-
steuer des Faijum betroffen zu haben.
P 7904. Beilage zu einem Brief: Im Namen Gottes des
barmherzigen und gnädigen. Dies ist das Schriftstück mit
Darlegung desseti, was wir an Samen geschickt haben und
wieviel auf jede Ortschaft trifft. Darunter die Liste; oben
das Ende des Briefes. Etwa um 710 n. Chr.
P 7907. Mietsquittung vom Jahre 817 n. Chr. über ■ ein
und ein halbes Goldstück gezahlt an Äbukir, Sohn des Ab-
dallah, und zwar als Mietsgeld der Wohnung, die er vom Emir,
den Gott lange am Leben erhalten möge, bezogen hat.
P 7902. Grundsteuerquittung für das Jahr 828 n. Chr
Im Namen Gottes des barmherzigen und gnädigen. Quittung
für Bischr, Sohn des Muhammed ihn Sarini, über zwei Gold-
stücke gesetzlicher Währung als Steuerbarzahlung. Entrichtet
hat er sie an Gafar, den Sohn; Abdallah's, in Gemässlieit
seiner Steuerverpflichtung für Saatland. Das besteuerte Land
liegt vor der Stadt in der Gegend von Kabr-Aburnim.
P 8285. Anscheinend Privatbrief, etwa aus dem 7. Jahrh. Rechte
n. Chr. Wand
Hebräische Papyrus.
Von in Aegypten ansässigen Juden herrührend.
P 8280. Religiösen Inhalts, wahrscheinlich ein Regen-
gebet.
P 8284. Psalm 8, die Ueberschrift in anderer Tinte.
Geschäftliche Urkunden, dabei P 8281 mit Erwähnung
von Damaskus.
Arabische Papyrus.
Die Araber (S. i3) behalten, wie überall, so auch in Aegypten zu-
nächst noch die niedere Verwaltung des Landes so bei, wie sie sie vor-
gefunden haben; daher sind auch die Urkunden der ersten arabischen
Zeit zumeist noch griechisch. Auch als später das Arabische die
offizielle Sprache wird, werden die griechischen Formeln in fast wört-
licher Uebersetzung in die Urkunden übernommen und ebenso behält
man für die Rechnungen die griechischen Buchstaben, Ziffern u. s. w.
bei. Die Datierung erfolgt in Jahren nach der „Flucht" Mohammeds
(622 n. Chr.) — Der Papyrus blieb als Schreibmaterial bis in die Mitte
des 10. Jahrh. n. Chr. in Gebrauch; daneben hatte sich aber schon
das Papier eingebürgert.
P 7901. Von einer Urkunde in der ältesten bekannten
Kursivschrift", etwa um 700 n. Chr. Sie scheint die Kopf-
steuer des Faijum betroffen zu haben.
P 7904. Beilage zu einem Brief: Im Namen Gottes des
barmherzigen und gnädigen. Dies ist das Schriftstück mit
Darlegung desseti, was wir an Samen geschickt haben und
wieviel auf jede Ortschaft trifft. Darunter die Liste; oben
das Ende des Briefes. Etwa um 710 n. Chr.
P 7907. Mietsquittung vom Jahre 817 n. Chr. über ■ ein
und ein halbes Goldstück gezahlt an Äbukir, Sohn des Ab-
dallah, und zwar als Mietsgeld der Wohnung, die er vom Emir,
den Gott lange am Leben erhalten möge, bezogen hat.
P 7902. Grundsteuerquittung für das Jahr 828 n. Chr
Im Namen Gottes des barmherzigen und gnädigen. Quittung
für Bischr, Sohn des Muhammed ihn Sarini, über zwei Gold-
stücke gesetzlicher Währung als Steuerbarzahlung. Entrichtet
hat er sie an Gafar, den Sohn; Abdallah's, in Gemässlieit
seiner Steuerverpflichtung für Saatland. Das besteuerte Land
liegt vor der Stadt in der Gegend von Kabr-Aburnim.