Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 1.1883

DOI Heft:
Nr. 1
DOI Artikel:
Schwarz, Franz Joseph: Der Altar, [1]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15859#0013

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
kommt noch ein nicht zn unterschätzender
Grund dazu. Es ist beit Bischöfen, nicht
zu jeder Stunde möglich, einen neu errichte-
ten Altar augenblicklich zn konfekriren;
man muß sich also bis zur gelegentlichen
Altarweihe mit einem Altäre portatile be-
helfen. In den für das Sigillum nöthigen
Falz des Sepulchrums läßt sich aber
dasselbe ganz leicht einstigen und bei der
Altarweihe wieder entfernen; so entgeht
man der mit der bloßen Auslegung des
Altane portatile verknüpften Unbequemlich-
keit. Bei der Herstellung dieses Lepulcllrurns
geht man also zu Werk. Genau im Mittel
der Altarbreite, aus dem zu konsekrirenden
Theil der Altarplatte, also der eigentlichen
Mensa, aber mehr nach vorn, wird eine
rechtwinklige Vertiefung eingehanen, so tief,
daß die Platte, mit der das Sepulchrum
geschlossen wird, eingesenkt werden kann
und in gleicher Flucht mit der Altarober-
fläche liegt, und nach allen vier Seiten
so groß, daß eventuell ein Altäre portatile
Raum hat. Von dieser ersten Vertiefung
wird genau in der Mitte eine zweite für
das Reliquiengrab eingehauen, groß genug,
um das »Va5cttlnm Reliquiarum« bequem
zu fassen. Seine Größe ist freilich ver-
schieden. Im vorigen Jahrhundert wttrden
solche gebraucht, welche 10 cm. lang und
7 cm. breit, jedoch nur 2,2 cm. hoch
waren. Aus dem Anfang dieses Jahr-
hunderts sahen wir ReliqUien-Kapseln von
9 cm. Länge, 4,5 cm. Breite und 3 cm.
Höhe. Darnach ungefähr läßt sich — den
nöthigen Spielraum mitgerechnet — der
Raum berechnen. Was von der ersten
Vertiefung rings um die zweite übrig bleibt,
bildet den Falz für das Sigillum oder
den Stein, mit welchem das Grab bei der
Konsekration geschlossen wird. Es ist gut,
diesett Schlußstein gleich aus demselben
Material verfertigen zu lassen und aufzu-
bewahren. Da an der untern Fläche der Altar-
platte noch eine widerstandsfähige Schichte
von 3—4 cm. Stärke übrig bleiben muß,
so muß in unserem Falle die Platte auch
nach ihrer Zurichtung immerhin eine Dicke
von wenigstens 15 cm. haben. Bei starker
Profilirung der vorderen Seite ist darauf
zn achten, daß die Vertiefungen der Profil-
fläche tticht zu nahe kommen.

2) Der zweite Ort für das Sepulchrum
ist an der Vorderseite des Stipe5, genau

im Mittel der Breite des Altars, ungefähr
40—45 cm. tiefer, als die Altaroberfläche.
Man muß dafür Sorge tragen, daß an
dieser Stelle ein hinreichend großer und
makelloser Quaderstein von wenigstens 25 bis
30 cm. Länge, Breite und Höhe zn liegen
kommt; in ihn wird der Falz für den Ver-
schlußstein und das Sepulchrum einge-
hauen, wie oben beschrieben wurde. Weil
hier der Raum nicht so beschränkt ist, wie
in der Altarplatte von geringer Dicke, so
kann dem Sepulchrum nach allen Seiten
ein Centimeter und mehr zugegeben werden.
Es genügt jedoch, den Falz etwa 3 cm.
nach allett Seiten über das Sepulchrum
ausladenzu lassen. Die Flächen imReliqnien-
grabe sind möglichst fein abznrichten, der
Falz aber darf ein grobes Korn haben,
ebenso die Ränder des Verschlnßsteins, damit
der Mörtel gut anzieht. Die mittlere
innere und die äußere Fläche des Schluß-
steins sollen geschliffen sein, weil er bei
der Konsekration ans beiden Seiten gesalbt
wird. Das gilt auch für die anderen Arten
des Sepulchrums.

3) Sollte es sich aus irgend einem Grunde
empfehlen, das Reliqniengrab an der Rück-
seite des Altars anznbringen, so wird im
Uebrigen ganz so verfahren, wie es eben
für die Vorderseite vorgezeichnet worden ist.

4) Soll das Sepulchrum in die obere
Fläche des Stipes eingelassen werden, so fällt
der Falz weg, weil die Mensa zugleich zum
Schlußstein des Grabes wird. Aber die
obere Fläche des Sepulchrums und die
untere Seite der IVkcnsa find genau abzu-
richten und zu schleifen, damit der Ver-
schluß gut sei und der obere Stein überall
satt aufliege. Die inneren Flächen des
Sepulchrums seien gleichfalls gut abge-
richtet und möglichst geschliffen, lieber die
Lage desselben bestehen keine genaueren
Vorschriften; daß es aber im Mittel der
Altarbreite eingelassen werde, dürfte sich
von selbst verstehen.

Will man den Altarstein praktisch und
bequem bauen, so darf man nicht über-
sehen, die nöthige Höhe genau zu berechnen.
Jede Altarstufe soll nicht über 15 cm.
haben, die rechte Höhe des Altars von
der Fläche der obersten Stufe bis zur
oberen Fläche des Altarsteins soll nicht
mehr und nicht weniger haben, als 0,955 m.
Keinesfalls darf sie unter 95 cm. herab-
 
Annotationen