Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

DOI Heft:
Nr. 1
DOI Artikel:
Weber, Heinrich: Zur Geschichte der Glockeninschriften aus dem Bamberger Land, [5]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15864#0010

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
6

f Me fecit HAUKIPV. St. Gangolf in B.
t FBRP 1567. Jesuitenkirche in B.

-s TR 1613. Schulglocke in B. (siehe bei Forch-

heim).

f MCf 1351. Burgebrach, vielleicht Magister

Conradus, etwa derselbe, welcher eine andere

Glocke daselbst zeichnet:
si M. G f C. V. N. R. A. D. V. S.

Aus Obigem ergeben sich für das Bamberger
Gebiet folgende Erfahrungssätze.

1. Je alter die Glocken, desto kürzer und ein-
facher die Inschriften. Die langathmigen In-
schriften beginnen in unserem Gebiet erst mit dem
Anfang des 17. Jahrhunderts, während Böckeler
eine sehr umfangreiche ans Hagenau schon aus
dem Jahre 1268, andere ans dem 14. und 15.
Jahrhundert anführt.

2. Die nähere Bestimmung der Zeit durch
Aufführung von Personen findet sich vereinzelt
schon 1311, wird häufiger am Ende des 16. Jahr-
hunderts.

3. Die ältesten Glocken haben keine oder keine
klar erkennbare Angabe des Gießers. Erst seit
der Mitte des 16. Jahrhunderts wird dieselbe
stereotyp.

4. Die Stifter finden sich von der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts an erwähnt.

5. Eine ganz profane Inschrift findet sich ver-
einzelt 1436, häufiger seit der Mitte des 16.
Jahrhunderts.

6. Nach den Patronen benannte Glocken finden
sich nur 17; bei vielen ist der Zweck angegeben:
Ave Maria-, Meß-, Vigilglocke, Schlafglocke (bei
Collegiatstiften jene Glocke, welche das Zeichen
gab, wann die Domicellarherren in ihrer Woh-
nung sein mußten), Wetterglocke; einige sind nach
der alten bekannten Sage die „Silberne Glocke"
genannt, mehrere heißen einfach die große, mittlere
und kleine.

Daraus mögen nachstehende Folgerungen und
Grundsätze abgeleitet werden.

1. Das Norniale ist, auf die Glocke einen
einfachen kurzen Spruch zu setzen, zu Ehren des
Patrons der Glocke oder in Beziehung auf die
Bestimmung derselben. Der Patron wird passend
durch ein Bildwerk ansgedrückt.

2. Jahrzahl und Name des Gießers kann beibe-
halten werden; es entspricht dem Monogramm
des Malers und dem Steinmetzzeichen an den
gothischen Bauten.

3. Wenn die Glocke ganz aus Mittel:: eines
Privatwohlthäters beschafft tvird, kann auf Wunsch
auch dessen Name beigefügt werden. Es entspricht
der auch anderweit gebräuchlichen Dokumentirung
der Lösung eines Gelübdes.

4. Den Namen des Papstes und des Bischofs
beizusetzeu, ist überflüssig, da dieselben durch die
Jahrzahl leicht erkennbar sind.

5. Den Namen des Pfarrers, der Kirchenver-
waltungsmitglieder rc. beizusetzen, ist sicher un-
statthaft. Der amtliche Beschluß, aus Kircheu-
mitteln die Glocke Herstellen zu lassen, begründet
keinen Anspruch, daß diese Namen in so feier-
licher Weise verewigt werden.

Die neue „Zeitschrift für christliche Kunst".

Seit vielen Jahren wurde in den ver-
schiedensten Kreisen ein zeitgemäß erweiterter
Ersatz für das eingegangene Bandri-van En-
dertsche „Organ für christliche Kunst"
herbeigewünscht. Die General-Versammlung
deutscher Katholiken sprach sich wiederholt,
zuletzt in Breslau, für Gründung einer neuen
derartigen Zeitschrift ans und beauftragte
Freiherrn Dr. von Heereman, sich in Betreff
dieser Angelegenheit mit andern Kunstgelehrten
und Kunstfreunden in Verbindung zu setzen.
Auf dessen Einladung tagte eine zahlreich be-
suchte Versammlung von Interessenten am 12.
Juli d. I. in Bonn. Dieselbe beschloß die
Gründung einer Vereinigung zur För-
derung einer Zeitschrift für ch r i st-
liche Kunst, bei welcher die Mitgliedschaft
durch Zahlung eines Patronat-Scheines (50
Mark) erworben wird, stellte ein Programm
für die Zeitschrift ans und wählte behufs
Wetterführung der Angelegenheit ein provi-
sorisches Komite, bestehend unter Freiherrn v.
Heeremans Vorsitz aus den Herren Rektor
Aldenkirchen (Viersen), Ph. Freiherr v. Boese-
lager (Bonn), Oberbürgermeister a. D. Kanf-
mann (Bonn) Dompräbendat Dr. Schneider
(Mainz), Domkapitular Schnütgen (Köln).
I. van Bleuten (Bonn). Nachdem die letzte
Generalversammlung der Katholiken in Trier
den ihr mitgeteilten Auffassungen des pro-
visorischen Komites unbedingt zugestimmt und
die entsprechende Förderung dieser Angelegen-
heit den Katholiken aufs wärmste empfohlen
hatte, erfolgte bald die Zeichnung von Patronat-
scheinen in großer Zahl. Die Besitzer der
letztem traten am 11. November in Bonn
mit dem provisorischen Komite zu einer Ge-
neralversammlung zusammen, auf welcher die
Statuten der „Vereinigung", welche ihren
Sitz in Bonn hat, genehmigt und ein defini-
tiver Vorstand gewählt wurde. Zu dem-
selben gehören außer den obengenannten sieben
Mitgliedern des provisorischen Komites noch
folgende Herren: Dompropst Dr. Berlage
(Köln), Ren6 Doch (Mettlach), Graf Droste
Erbdroste (Münster), Freiherr von und zu
Franckenstein (Schloß llllstadt), Regens Prof.
Dr. Hipler (Braunsberg), Domkapitular
Dr. Jakob (Regensburg), Dompropst Dr. Kay-
ser (Breslau), Prof. Dr. Keppler (Tübingen),
Prof. Kotthoff (Paderborn), Prof. Dr. F.
£. Kraus (Freiburg), Geistlicher Rat Mün-
zenberger (Frankfurt a. M.), Rechtsanwalt
Dr. Porsch (Breslau), Pfarrer Schultz (Aa-
chen), Dr. Sträter (Aachen), Domkapitular
Straub (Straßburg), Fabrikbesitzer Wiskott
(Breslau). Zum Vorsitzenden wurde Frei-
herr v. Heereman, als dessen Stellver-
treter Herr Oberbürgermeister Kaufmann, als
 
Annotationen