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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 6.1888

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Nr. 6
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Saupp, ...: Praktische Rathschläge für Pfarrer bei Kirchbauten, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15864#0068

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64 —

in aller Form abgeschlossen werden. Das
Honorar wird am besten in Form von Tage-
geldern ausbezahlt, damit keine Streitig-
keiten über sein Guthaben entstehen, sallö er
sich unmöglich macht und entlassen werden
muß.

7. Das Rechnungswesen. Dieses
muß natürlich, wie überall,'so auch bei einem
Kirchenbau, mit besonders ängstlicher Sorg-
falt und Genauigkeit geführt werden, und es
liegt gerade hierin dem Bauführer eine sehr
wichtige Aufgabe ob. Deshalb ist es so
notwendig, daß derselbe gewissenhaft abmißt
und aufnimmt, was gearbeitet worden ist,
die Meßurkunden genau fertigt, und ebenso
stets notiert, was in Tagelohn oder Regie-
arbeit geleistet wird. Derartige Arbeiten soll
darum nicht der Kassier oder Stiftnngspsleger
auf eigene Faust übernehmen, sondern alles
muß durch die Hand des Bauführers gehen
und von ihm ausgenommen werden. Will
nun ein Unternehmer Geld, so sollen die
Leistungsaufnahmen und Meßurkunden vom
Bauführer und Unternehmer zugleich als
richtig anerkannt und dem Architekten zur
Prüfung vorgelegt werden, welcher dann
die Genehmigung giebt und die Abschlags-
zahlung anweist, welche der Stiftungsrath
darauf unterzeichnet, so daß jetzt erst der
Kassier auszahlen darf. Bor der Uebernahme
des Baues sollte indessen für das Geleistete
nie der volle Betrag ausbezahlt,
vielmehr ein Bruchtheil stets zurück-
behalten werden, damit der Unternehmer
stets gebunden ist. Diese Leistungsaufnahmen
und Gebührenrechnungen soll der Bauführer
aber nicht bloß in seinem Tagebuch
haben, sondern besondere Urkunden
und zwar in mehrfacher Ausferti-
gung m a ch e n, damit Baubehörde und Ar-
chitekt stets davon Einsicht nehmen können
und damit die Notizen nicht verloren gehen
können. Der Pfarrer wird gut thun, mit-
unter sich zu vergewissern, wie es in diesem
Punkt steht. Es mag diese Methode etwas
umständlich und komplizirt scheinen, aber
um so weniger umständlich wird dann die
Schlußabrechnung sich gestalten, bei welcher
bloß das Ganze nochmals abgemessen und
ausgenommen, vom Bauführer und Unter-
nehmer anerkannt und vom Architekten kon-
troliert wird. So ist stets eine gute Kon-
trole möglich und ein Mittel gegen unsolide
Geschäftspraxis gegeben. Die Unternehmer
sind vom Bauführer kontroliert, dieser vom
Architekten, und dieser wird es sich zur Ehre
anrechnen, dein Stiftungsrath oder dem Pfarrer
stets prompte Rechenschaft ablegen und Nach-
weisen zu können, daß der Geschäftsgang

wohl geordnet ist. Die schließliche Zusammen-
stellung der Rechnungen ist so nur etwas
Mechanisches.

Wenn alles geregelt und das ganze Ban-
personal in Funktion ist, dann hat der
Pfarrer keine große Aufgaben und Sorgen
mehr, da jetzt Bauführer und Architekt die
Hauptgeschäftslast haben. Rothwendig bleibt
es freilich, daß sich der Pfarrer fleißig über-
zeugt, ob die gegebenen Anweisungen und
Bedingungen pünktlich beachtet werden. —
Rur noch eine Bemerkung betreffs solcher
Arbeiten und Lieferungen, die nicht sogleich
verakkordiert zu werden pflegen, z. B. für
den Jnbau der Kirche. Hier wahre man sich
seine Freiheit und Unabhängigkeit unb lasse
sich nicht, auch nicht vonr Architekten und
Bauführer, diesen oder jenen Handwerker oder
Künstler für solche Geschäfte aufdrängen.

8. Das Trocknen der Kirche. Wie
jedes Gebäude, so ist auch die Kirche Anfangs
mit Feuchtigkeit angefüllt und braucht ihre
Zeit zum Austrocknen. Wenn man auch durch
Lüften und Ableitung des Wassers noch so
sehr dazu hilft, wird es ein bis zwei Jahre
anstehen. Ohne Zweifel wäre nun das beste,
es würde die innere Ausstattung der Kirche
und die Benützung derselben erst dann er-
folgen, wenn sie gehörig ausgetrocknet ist,
nicht bloß aus Sanitätsrücksichten, sondern
auch deshalb, weil alles Inventar, nament-
lich das Holz, aber auch Paramente, z. B.
Altartücher rc., sehr nothleiden. Da man sich
aber oft recht kümmerlich mit einer Rothkirche
vorher behelfen mußte, so ist man freilich
mitunter genöthigt, die Kirche gleich zu be-
ziehen. Wenn nun dies auch geschieht, so
möge der Geistliche doch ja nicht meinen, es
müsse sofort die innere Ausstattung ganz
vollendet sein. Es genügt, wenn ein Altar
da ist, und selbst da konnte man den hölzer-
nen Aufbau erst später aufstellen. Jedenfalls
muß, wenn solche Jnventarstücke in eine
noch feuchte Kirche gestellt werden, das Holz
das richtige Alter haben, und man muß in
dieser Beziehung strenge Garantien vom
Kunstschreiner verlangen.

Unter allen Umständen lasse man sich nicht
vom Verlangen, gleich eine fertige Kirche zu
haben, so weit hinreißen, daß man sofort
die feuchten Wände bemalen oder gleich eine
neue Orgel in die Kirche hineinstellen läßt.
Man müßte es sicher bald bereuen, wie
manche Erfahrungen zeigen. Man warte un-
bedingt ein bis drei Jahre.

Uiezu eine Aunstbeilage:

Aarl Baumeister, St. Thristopharns.

Stuttgart, Buchdruckerei der Akt. Ges. „Deutsches Votksbtatt".
 
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