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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 9.1891

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Nr. 11
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Ein neues Vorlagewerk für die kirchliche Kunstpraxis
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https://doi.org/10.11588/diglit.15908#0113

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103

reich; dazu einen modernen Entwurf für
eine romanische Kanzel, gut und brauchbar,
für eineu Kruzifixus mit Rückwand und
Baldachin, zierlich spätgothisch, und für einen
frühgothischen Beichtstuhl; der letztere ist,
was die Seitenuischeu für den Pönitenten
aulangt, nicht nachahmenswerth; die schräge
Anlage dieser mit plumper und häßlicher
Krönung versehenen Nischen, wie die schräge
Führung der Kniebank ist unpraktisch und
verfehlt ihren Zweck, den Pönitenten von
der Außenwelt abzuschließen; für richtige
Anlage hat das „Archiv" wiederholt Anweisung
gegeben. Im Text findet sich der Satz:
„Geschmacklosigkeiten, wie die, daß man, weil
man den Zopf persönlich nicht mag, oder
ihn für nicht christlich genug hält, sogenannte
romanische Altäre oder gar gothische in die
Kirche stellt, müssen verschwinden." Sprach-
lich angesehen ist leider dieser Satz nicht der
einzige, der mit dem besseren Stil in Kon-
flikt kommt; sachlich ist dazu zu bemerken,
daß bei Erstellung neuer Altäre w. die Rück-
sicht auf Stileinheit eilt Entgegenkommen
über die Grenzen der ordentlichen Renais-
sance hinaus nicht verlangen kann und daß
ein Nachbilden von Zopfaltäreu ernstlich zu
widerraten ist; vrgl. „Archiv" 1891 S. 25.

Das zweite Heft leitet sich ein mit
einer Geschichte des Altars, die an sehr vie-
len Punkten korrekturbedürftig ist. Die ganz
ungenügenden Mittheilungeu über heidnischen
und alttestamentlichen Altar wären doch besser
ganz weggeblieben. Unrichtig ist, daß der
früheste christliche Altar eine auf vier Säulen
ruhende Steinplatte und daß diese Form
im 12.—13. Jahrhundert die allgemein ge-
bräuchliche gewesen sei; unrichtig, daß erst
die Gothik aus dem Altartisch „eine fest-
gemauerte Erhöhung" gemacht habe; unrich-
tig, daß in die Platte „ein zur Aufbewah-
rung der Reliquien hergerichteter, ausgehöhl-
ter und mit einem Deckel verschließbarer
Stein" eingemauert werde — das trifft bloß
bei den Altären zu, die nicht konsekrirt wer-
den; unrichtig, daß die gothischeu Mensen
mit Reliefdarstellungeu geschmückt gewesen
seien, welche auf die Menschwerdung und
den Opfertod Christi Bezug hatten; unrich-
tig, daß erst in der Spätrenaissance und
Zopfperiode wieder gestickte Antependien her-
gestellt worden seien. — Die Beilagen brin-
gen eine Metallretabel und ordentliche Vor-
lagen für Antependien; ferner den fein ab-
gewogenen, auch mit Tabernakel versehenen
Hochaltar von St. Martin in Landshut aus
dem 15. Jahrhundert, Zeichnungen für Holz-
schnitzereien, sodann einen Entwurf für einen
einfachen frühgothischen Hochaltar vom Ver-
fasser; wir sind mit letzteren: in: Allgemeinen

einverstanden, setzen aber aus, einmal, daß
die Tabernakelthüre nicht in zwei Flügel ge-
theilt ist, was praktische Beschwerden verur-
sacht, sodann, daß die Krönung des untern
Tabernakels in die Expositionsnische hinein-
ragt, was das Exponiren nothwendig sehr
beschwerlich macht, falls nicht etwa von der
Rückseite das Sanktissimum in die Nische
gestellt werden soll, ein Modus, der aber,
wenn inuner möglich, zu vermeiden ist. Die
beiden Statuen auf ihren Postamenten stehen
in keinem organischen Verband mit dem Al-
tar, würden also besser ganz für sich gestellt.
Taufsteine, Triptychen, Kanzel und Betstühle
verdienen Lob; bloß scheint bei den letzteren
die Höhe einem bequemen Knieen im Weg
zu sein. Genaue Koutrole ist nicht möglich,
weil weder hier noch sonst Maße angegeben
sind, — ein sehr bedenklicher Mangel!

Im dritten Heft finden wir zunächst
Bemerkungen über die Geschichte der Kanzel,
ähnlich ungenügend wie die über die Ge-
schichte des Altars, dann den Kommentar
zu der abgebildeten Kanzel in Ste. Clotilde
in Paris; sie ist offenbar ein modernes, aber
tüchtiges Werk, originell deßwegen, weil zwei
seitliche gebrochene Stiegenbauten die einzigen
Widerlager bilden, welche zwischen sich die
Kanzel sammt Rückwand und Schalldeckel
gleichsam in der Höhe schwebend halten;
doch muß man sagen, daß schon beim An-
blick des bloßen Bildes das statische Gefühl
förmlich beruhigt würde, wem: nur wenig-
stens eine Säule vom ganz in der Luft hän-
genden Kelch der Kanzel zum Boden ginge.
Blatt 18 zeigt einen frühgothischen Ciborien-
altar, von dessen Kreuzgewölbe herab, wie
der Text sagt, „die von einer aus kostbarem
iL>eidenstoss hergestellteu Glocke überdeckte
Taube, das Siinbol (sic) des heiligen Geistes,
über dem Altar schwebt"; das kann doch nur
die eucharistische Taube sein, die aber nie
ausgebreitete Flügel hat und in: heutigen
Ciboriumaltar auch wegfallei: müßte; die
„Meßgeräthe" werden nie im Altar aufbe-
wahrt, wie nach S. 2 scheine:: könnte. Es
folgt ein einfacher spätgothischer Flügelaltar
in Blutenburg bei München, daun ein von:
Verfasser entworfener frühgothischer Hoch-
altar, leidlich koustruirt; die Flügel des untern
Tabernakels sind aber zu breit und nicht be-
rechtigt erscheint es, für die beiden Flanken-
theile von lediglich ornamentaler Bedeutung,
die ohnedies zu plump sind, so massive eigene
Unterbauten herznstellen. Der romanische
Beichtstuhl aus Blatt 21 ist in konstruktiver
und ornameutalerHiusicht durchaus mißrathen;
die ganz offenen, von je drei Säulen gebil-
deten Nischen für die Konfitenten sind sinn-
los und müßten unbedingt nach der Vorder-
 
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