Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 12.1894

DOI Heft:
Nr. 10
DOI Artikel:
Gedanken über die Zukunft der christlichen Kunst, [1]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15911#0102

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
93

ausschlachten, die Unnatur wie überhaupt
all das Unzulängliche, Kindliche, Naive
Groteske des mittelalterlichen Kunstschaf-
fens geradezu als Stilgerechtigkeit ansehen
und fordern, welche rufen: ,,alles Alte,
weil es alt ist, restanriren, denn nur das
ist stilgerecht, und wo nichts Altes zu
finden ist, copirt! copirt! copirt!" Ihnen
glaubt der Verfasser zum großen Theil
auf's Kerbholz schreiben zu müssen das
Emporwuchern der Neuesten, eines Uhde
und Konsorten.

Nun gieng und geht es ja unzweifel-
haft in dem großen Prozeß der Wieder-
erweckung und Erneuerung der christlichen
Kunst nicht ohne Einseitigkeiten, Ueber-
treibnngen, extreme Tendenzen ab, was
allgemein menschlich ist und nicht verwun-
dern kann. Aber ich wüßte denn doch
nicht, wo heut zu Tag die Vertreter und
Gesetzgeber der Kunst zu suchen wären,
aus welche die obige Schilderung des Ver-
fassers gutreffen würde und dieselbe ist doch
sicher zum mindesten der Uebertreibnng zu
zeihen. Sehen wir aber zu, wie der Ver-
fasser den Kampf gegen die so scharf ge-
zeichnete Kunstrichtung führt.

Er wirft zuerst die Frage ans: gibt
es in der Malerei und Bildhauerei einen
Stil, wie es einen gothischen, romanischen,
Barockstil gibt? Antwort: ,,Diese Frage
muß unbedingt verneint werden" (S. 35).
Doch wird die unbedingte Verneinung als-
bald in eine sehr bedingte nmgewandelt.
Es wird namentlich sofort ein monumen-
taler Stil der Malerei anerkannt und von
dem nicht monumentalen streng unterschie-
den. Es wird später zngestanden: „was
in einer Renaissancekirche allenfalls als
monumentaler Stil gelten kann, kann es
weder in einer romanischen noch in einer
gothischen sein" (S. 42); es wird betont,
daß Malerei und Bildhauerei sich der Ar-
chitektur nnterordnen und anschmiegen müsse,
nicht nur dem Gebäude, sondern den Ge-
danken des Architekten (S. 50), daß für
den monumentalen Stil in Malerei und
Skulptur als erstes und oberstes Gesetz
die absolute Ruhe und das Vermeiden jeder
Aktion gelten müsse (S. 57); endlich heißt
es S. 58 ganz richtig: „ein Maler, der
ein Loch in die Wand malt, der die er-
habene Ruhe einer mächtig wirkenden Lü-
nette durch übereinandergestellte Gruppen

zerstört, der eine Gewölbekappe durch
Perspektiven bis ins Unendliche durchbricht,
zerstört die Architektur, er hat keinen Sinn
für Stil." Nun, etwas anderes wollen
ja doch wohl auch die, welche verlangen,
man solle in gothischen Kirchen gothisch,
in romanischen romanisch malen, nicht sagen,
als daß die Malerei im Einklang mit der
Architektur bleiben müsse; um diesen Ein-
klang zu treffen, weist man daher die Ma-
ler an, ihre Direktive zu holen bei der
Malerei jener Zeiten und Stile, denen die
Architektur angehört. Konnte man ver-
nünftiger Weise hier eine andere Anwei-
sung geben? Wo hätte denn die Malerei,
welche den monumentalen Stil so ganz ver-
lernt und überhaupt nahezu jeden Stiles
sich entwöhnt hatte, in die Schule gehen
können, um wieder monumentale Haltung
und eine Lebensart zu lernen, welche dem
Charakter der romanischen und gothischen
Ballten coilform ist? Hat nicht auch ein
Meister wie Ludwig Seitz, von welchem
in der Broschüre ein scharfes Wort gegeil
die Archaisten berichtet wird, als ihin der
Allftrag wurde, den Bemalnngsplan für
die Kapelle in Loretto gu entwerfen, seine
Direktive geholt bei der Malerei der Spät-
gothik?

Der Verfasser führt des weiteren aus,
daß deßwegen das Wort Stil nicht in
gleichenl Siilne angeweildet werden könne
auf die Architektur wie auf die Schwester-
künste Skulptur und Malerei, weil die
Architektur gleichsam eine tote Sprache
sei, wenn auch „nicht insoweit tot, daß
sie gar kein Leben mehr hätte", dagegen
die Schwesterkünste einer lebenden Sprache
zu vergleichen seien, „die fortwährender
Entwicklung, fortwährenden Bereicherungen
von allen möglichen Richtnilgen her fähig
sei" (S. 34). Für die letzteren müssen
daher gelten „die Gesetze der lebenden
Volkssprache" und von ihnen könne uub
dürfe man Stil nur fordern, soweit in
einer Volkssprache von Stil geredet wer-
den könne. Daß der verwendete Vergleich
irgendwo hillken werde, nimmt der Ver-
fasser selbst an. Wie die „lebende Sprache"
der Malerei und Skulptur zu verstehen,
ergibt sich ans ben praktischen Conseqnen-
zen, daß diese beideil Küilste eine dem
Volk verständliche Sprache reden müsse,
daß in ihrer Ausübung die Individualität
 
Annotationen