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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 31.1913

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Nusser, Ludwig: Die Arbeiten eines Pfarrers zur Vorbereitung eines Kirchenbaues, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.16253#0126

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perausgeaeben und redigiert von Universitäts-Professor Or. L. Bonr in Tübingen.
Ligentlnn des Rottenburger Diözesau-Kimstvereins;

Kommissions-Verlag und Druck der Uktien-Gesellschaft „Deutsches Volksblatt" in Stuttgart.

t Jährlich 12 Nummern. Preis durch die Post halbjährlich M. 2.25 ohne

* 12» Bestellgeld. Durch den Buchhandel sowie direkt von der Verlagshandlung JQJQ
Akt.-Ges. „Deutsches Volks blakt" in Stuttgart pro Jahr M. 4.50. '

Die Arbeiten eines -Pfarrers zur
Oorbereitung eines Rirchenbanes.

Von Pfarrer Nuss er, Waldstetten.

(Schluß.)

7. Der Bauführer wird vou der
Bauherrschaft im Einvernehmen mit dem
Architekten augeftellt und bezahlt. Der
Vertrag mit demselbeu bedarf der Ge-
nehmigung des Bischöflichen Ordinariats.
Das Angebot an jungen und billigen Bau-
führern ist im allgemeillen ein sehr großes.
Am Bauführer sollte die Kirchengemeinde
nie sparen. Ein gleichgültiger Bauführer
läßt es all der nötigen Banaufsicht fehlen,
verschuldet selbst Fehler auf Kosten der
Solidität des Baues und lnacht beut
Pfarrer ungezählte Schwierigkeiten mtb
täglichen Verdruß. Beim Abschlllß des
Vertrages ist also doppelte Vorsicht liötig.
Derselbe enthält die Arbeitszeit desselben
auf denk Bauplatz unb auf dem Bureau,
die freie Zeit (Urlaub), das Kündigungs-
recht, bei Vertragsvergehen sofortige Ent-
lassung, die Zeit der Fertigstellung der
Abrechnung. Empfehlenswert ist es, einen
Bauführer zu wählen, welcher auf dem
Architektenbnreau an den Plänen mitge-
arbeitet hat, er kennt den Bau und die
Absichten des Architektell besser als einer,
welcher sich in alles neu einarbeiten muß,
nur soll er nicht mit Arbeiten belastet
werden, welche in das Bureau des Archi-
tekten gehören. Er bezieht ein Gehalt
von 230—250 Mark pro Monat. So
lange betoniert wird, darf er den Bau-
platz nie verlassen. Er hat den Pfarrer
auf dem laufendeli zu erhalten und auf
etwaige kleine Aendernngen aufmerksam

zu machen; in dessen Auftrag besorgt er
auch die Korrespondenz mit dein Archi-
tekten. Kleine Geschenke seitens der Un-
ternehmer sind verboteil, eventuell wäreil
Stichprobeil der Abrechnung zu machen.
Ein gewissenhafter und fleißiger Bauführer
ist für die Kirche ein großer Nutzeil, des-
halb ist ein Gescheilk an deiiselben iiach
Vollendllng der Abrechnung wohl be-
rechtigt.

8. Eingabe an das Bischöfliche
Ordiiiariat. Hat die erste Eingabe
des Voreiltwnrfs (Lageplaii, Gruildrisse,
weseiitliche Ansichten uiid Durchschnitte,
Kostenschätzilng nach Kubikinhalt saiilt Er-
lünternngsbericht; Ordinariatserlaß § 2)
die hohe Genehmigung erhalteil mtb sind
nunmehr die ofsizielleil Eiilgabspläne (Or-
dinariatserlaß §3) und Kosteilvoranschläge
gefertigt, so erfolgt die Eingabe um Ge-
nehmignng des Vaugesnchs durch das
Dekanataiilt all das Bischöfliche Ordina-
riat, welches dieselbe wiederum der Kgl.
Kreisregierung zur Geiiehiilignng vorlegt.
Letztere erteilt die Genehmignng nach An-
hörilng der bürgerlichen Kollegien und
des Kgl. Oberamts, wenn der Nachweis
geliefert ist, daß die Stenerkrast der Kir-
chengeineindemitglieder nicht in einer Weise
geschwächt wird, daß dieselbeil ihren staat-
lichen Verpflichtungen nicht mehr leicht
iiachznkoiilmen vermögeil, itub wenn die
Konstruktion mtb Kostenberechnung zu kei-
nem Anstand Anlaß gegeben haben. Kosten-
voranschläge und Plärte voll staatlich nicht
geprüften Architekten müßteii von einem
solchen urkundlich auf Kosten der Ball-
herrschast iiachgeprüfl werden.

Dieser Eingabe ist anznschließen der
 
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