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Leopoldus D(ei) G(ratia) electus. Komamus)
Imp(erator), semper Aug(ustus) Ger(maniae)
Hung(ariae) Bohe(miae) etc. Rex, Archid(ux)
Austr(iae) Dux Burg(undiae etc. Co(mes)
Tyrolis etc.
: In der Mitte oben ragt als größtes das kaiserlich-
österreichische Wappen aus, Schild mit Doppel-
adler, gehalten von zwei Greifen, überragt von
der dreigespaltenen Kaiserkrone. Diese Schild-
Hhlter stehen mit den Hintersüßen auf den zwei
Kronen, die über den zwei abwärts und seitwärts
angebrachten Schilden sich erheben: links quad-
rierter Schild, je drei Querbalken und zwei
liegende Löwen über Eck: es ist das Toppel-
wappen für Böhmen (Löwe) und Ungarn (vier
Querstreifen — ohne Doppelkreuz^ rechts quad-
rierter Schild, liirks oben und rechts unten wieder
in vier Felder geteilt (Türmchen (Kastells, Löwe,
Löwe, Türmchen), rurd liirks oben und rechts
unten je acht Längsstriche, Pfähle: es sind die
vereinigten Königreiche Spanien rind Leon und
Castilien. Unten wird von zivei Löiveir gehalten, in
der Mitte ein kleineres Wappetr mit Erzherzogs-
krone, quadriert, links oben und rechts unten
ein breiter Querbalken, techts ein und links
unten sütrf Bügel (fliegende Adler); das Erz-
herzogtum Niederösterreich hat fünf goldene Adler
in Blatt. Querbinde haben in der vorderen Halite
Salzburg uird Kärnten. Silbertre Querbinde in Not
ist das österreichif t e Hauswappen. Das ganze
Siegel mit Teller ist in eine benialte Holzkapsel
eingelassen, diese iir Blechkapsel mit runder
Büchse und quadratischem Aufsatz für "das ge-
faltete Pergament
Unter dem Namenszug des Kaisers Leopold
in der litrken Ecke steht in respektabler Entfernung
eine, wie heute noch aus Kanzleien üblich ist, unleser-
liche Unterschrift, wohl des Kanzlers (Jg Hoch?).
Die Unterschrift scheint eins Abkürzung' des Na-
mens zu sein.
Rechts attf dem reich ornamentierten Um-
schlag, an dem das große Siegel hängt
(ll1/» ciP breit), unterzeichnet unter dem
Ad maudatum Sae(rae) Caes(are)ae Maie-
statis proprium Adam Stauet) (?>, jeden-
falls der Sekretär der kaisetlichen Kanzlei,
illach dem Unlinger Wappenbrief und seiner Kopie,
tvo die Namen deutlich ansgeschriebeir sind, könnte
der Kanzler Freiherr Julius Friedrich Bueolloni
sein; bei der chronologischen Nähe beider Doku-
mente ist an eine Identität der Aussteller wohl
zu denken.
Zwischen dent geschichtlichen uird kunstgeschicht-
lichen Teil der Abhandlung sei der praktische
eingeschobetr, der aits einer andertt Quelle als
urkundlicher Beitrag zur Geschichte eiites so
kttnstvollen Wappenbtiefs gewönnen werden
konnte. Jtt der Altheimer Nathausregistratur
ist zugleich mit dem Dokument eilt schlecht ge-
schriebener Faszikel überliefert, dessen Ueber-
schrist von jüngerer Hand geschrieben ist: „Speci-
s ikatio ir der eit O httkosten, Welche sich
Ergeben durch die Naißende itach Wien, alwo man
das S i g i l l tt n d Wappen Recht E r h a l t e tt
h a t." So erfreulich die Ankündigung dieser
Berechnung mit allen Einzelheiten ist, so auf-
fallend ist Zahl und Höhe der Einzelposten
dieses Kostenzettels, daß man geneigt ist, auch
bei aller Bekanntschaft mit den Finanzpraktiken
furnier und kaiserlicher Kanzleien früherer Zeit,
sie sür unmöglich ztt halten. Die Gesamtsumme
der auf zwei Folioseiten angegebenen Posten be-
trägt itach jedesmaligem Uebcrtrag am unterit
Ende („latus" heißt der Ausdruck, wie bei uns
Summa oder Uebertrag) 3829 Gulden. Dazu
kommt als Kommentar zu einer Angabe des
Wappenbriefs die historisch tvertvolle Notiz nach
der Gesamtberechnung: „Item die laidtige Mili-
larische, ia barbarische Execntion beläusfr sich
9065 sl."; es kann nur die Kriegssteuer
aus den Franzosenkriegen gemeint sein, wenn
auch hier nicht wie bei anderen Reisediäten die
Jahreszahl angegeben ist.
Auch die von derselben ültereit Haitd stam-
mende Ueberschrist der Kostenberechnung selber
läßt sie als Ausgaben für einen und denselben
Zweck zusammenhängend erscheinen, wenn sie auch
unbestimmter lautet: „Spectstkalion aller Ehosten
von anno 1680 ahn biß dato." 17 einzeltte
Posten sind es in der Höhe von 30 bis 1050
Gulden, alle für Reisen nach Wien oder Lintz
(lentz) odcr Innsbruck (Jnsprug) an Privat- uttd
Amtspersonen, wie Lehrer (Schuel Maister), Arzt
(Döctor), Amtmann (Aman), eine Klosteroberin
(wirdig sraue Mnäteri, offenbar die Aebtissin
im nahen Heiligkrönztal oder die Oberin des
Kreuztaler Hofs in Altheiin.
Nun erstrecken sich aber die Ausgaben auf die
Jahre 80—87 (die Hunderter [16] sind weg-
gelassen). Entweder müssen also die nach der
Ausstellung' des Wappenbriefs (Li. Jan. 1681)
kontrahierten Geldposten zu anderem Zweck, zu
sonstigen Reisen an die Sitze der Negierung in
Vordcrösterreich, Tirol, Ober- und Niedere ster-
reich verwendet und bewilligt worden sein, oder
wenn der Autor des Negests recht behalten soll,
muß angenommen werden, das Datum des
Wappenbriefs ist wie bei Offizierspatenten und
ähnlichen Verwilligungen nicht der Termin der
Ausstellung, sondern ist rückdatiert, oder auch ist
das Dokument erst spater ausgehändigt worden,
um stets neue Sporteln und Trinkgelder sür
Kasse oder Beamte herauszuschlagen. Es seien
einige Spezialangaben milgeteilt auch tvegen ihrer
sonstigen Bedeutung:
„Dem Hanß Jorg nußbaumer schuel Maister
andt den: heberte so aufs de raiß 80 (korrigiert 81
— 1680 bezw. 168 h nach lentz wie auch nach Wien
vndt Jnsprug . . . 380 fl. (korrigiert aus 879).
Item dem her Amon von holting(en) (— Hoit-
lingen) vndt Jerg hermanutz nach Jnsprug 81
aufs die raiß per 74 fl.
Item d(er) wirdig sraue Mueter auch bey sich
Habenten 2 Man nach Jnsprug 81. . 200 sl.
Nach vndt nach in 4 Mahl 1060 fl.
Item dem Hern Dogter rothen aparte 87 .. 30 fl.
Item bey Eoinissionen vndt andtern 'An-
gelegenheiten ungefährlich 80 fl.
Die letzte von den 17 Einzelkostenangaben lautet:
Item den ienigen, welche darnut Vmbgangen,
sür ihre Mie Wallung schuel Maisters heberle (?)
baidte hermanutzen vndt attsbleibenter Zeit lohn
gemacht 400 fl.
Suma aler Ehosten 3829 fl.
Ob das „damit umgehen" doch wieder nur
die Wappenbriefkosten betrifft?
Leopoldus D(ei) G(ratia) electus. Komamus)
Imp(erator), semper Aug(ustus) Ger(maniae)
Hung(ariae) Bohe(miae) etc. Rex, Archid(ux)
Austr(iae) Dux Burg(undiae etc. Co(mes)
Tyrolis etc.
: In der Mitte oben ragt als größtes das kaiserlich-
österreichische Wappen aus, Schild mit Doppel-
adler, gehalten von zwei Greifen, überragt von
der dreigespaltenen Kaiserkrone. Diese Schild-
Hhlter stehen mit den Hintersüßen auf den zwei
Kronen, die über den zwei abwärts und seitwärts
angebrachten Schilden sich erheben: links quad-
rierter Schild, je drei Querbalken und zwei
liegende Löwen über Eck: es ist das Toppel-
wappen für Böhmen (Löwe) und Ungarn (vier
Querstreifen — ohne Doppelkreuz^ rechts quad-
rierter Schild, liirks oben und rechts unten wieder
in vier Felder geteilt (Türmchen (Kastells, Löwe,
Löwe, Türmchen), rurd liirks oben und rechts
unten je acht Längsstriche, Pfähle: es sind die
vereinigten Königreiche Spanien rind Leon und
Castilien. Unten wird von zivei Löiveir gehalten, in
der Mitte ein kleineres Wappetr mit Erzherzogs-
krone, quadriert, links oben und rechts unten
ein breiter Querbalken, techts ein und links
unten sütrf Bügel (fliegende Adler); das Erz-
herzogtum Niederösterreich hat fünf goldene Adler
in Blatt. Querbinde haben in der vorderen Halite
Salzburg uird Kärnten. Silbertre Querbinde in Not
ist das österreichif t e Hauswappen. Das ganze
Siegel mit Teller ist in eine benialte Holzkapsel
eingelassen, diese iir Blechkapsel mit runder
Büchse und quadratischem Aufsatz für "das ge-
faltete Pergament
Unter dem Namenszug des Kaisers Leopold
in der litrken Ecke steht in respektabler Entfernung
eine, wie heute noch aus Kanzleien üblich ist, unleser-
liche Unterschrift, wohl des Kanzlers (Jg Hoch?).
Die Unterschrift scheint eins Abkürzung' des Na-
mens zu sein.
Rechts attf dem reich ornamentierten Um-
schlag, an dem das große Siegel hängt
(ll1/» ciP breit), unterzeichnet unter dem
Ad maudatum Sae(rae) Caes(are)ae Maie-
statis proprium Adam Stauet) (?>, jeden-
falls der Sekretär der kaisetlichen Kanzlei,
illach dem Unlinger Wappenbrief und seiner Kopie,
tvo die Namen deutlich ansgeschriebeir sind, könnte
der Kanzler Freiherr Julius Friedrich Bueolloni
sein; bei der chronologischen Nähe beider Doku-
mente ist an eine Identität der Aussteller wohl
zu denken.
Zwischen dent geschichtlichen uird kunstgeschicht-
lichen Teil der Abhandlung sei der praktische
eingeschobetr, der aits einer andertt Quelle als
urkundlicher Beitrag zur Geschichte eiites so
kttnstvollen Wappenbtiefs gewönnen werden
konnte. Jtt der Altheimer Nathausregistratur
ist zugleich mit dem Dokument eilt schlecht ge-
schriebener Faszikel überliefert, dessen Ueber-
schrist von jüngerer Hand geschrieben ist: „Speci-
s ikatio ir der eit O httkosten, Welche sich
Ergeben durch die Naißende itach Wien, alwo man
das S i g i l l tt n d Wappen Recht E r h a l t e tt
h a t." So erfreulich die Ankündigung dieser
Berechnung mit allen Einzelheiten ist, so auf-
fallend ist Zahl und Höhe der Einzelposten
dieses Kostenzettels, daß man geneigt ist, auch
bei aller Bekanntschaft mit den Finanzpraktiken
furnier und kaiserlicher Kanzleien früherer Zeit,
sie sür unmöglich ztt halten. Die Gesamtsumme
der auf zwei Folioseiten angegebenen Posten be-
trägt itach jedesmaligem Uebcrtrag am unterit
Ende („latus" heißt der Ausdruck, wie bei uns
Summa oder Uebertrag) 3829 Gulden. Dazu
kommt als Kommentar zu einer Angabe des
Wappenbriefs die historisch tvertvolle Notiz nach
der Gesamtberechnung: „Item die laidtige Mili-
larische, ia barbarische Execntion beläusfr sich
9065 sl."; es kann nur die Kriegssteuer
aus den Franzosenkriegen gemeint sein, wenn
auch hier nicht wie bei anderen Reisediäten die
Jahreszahl angegeben ist.
Auch die von derselben ültereit Haitd stam-
mende Ueberschrist der Kostenberechnung selber
läßt sie als Ausgaben für einen und denselben
Zweck zusammenhängend erscheinen, wenn sie auch
unbestimmter lautet: „Spectstkalion aller Ehosten
von anno 1680 ahn biß dato." 17 einzeltte
Posten sind es in der Höhe von 30 bis 1050
Gulden, alle für Reisen nach Wien oder Lintz
(lentz) odcr Innsbruck (Jnsprug) an Privat- uttd
Amtspersonen, wie Lehrer (Schuel Maister), Arzt
(Döctor), Amtmann (Aman), eine Klosteroberin
(wirdig sraue Mnäteri, offenbar die Aebtissin
im nahen Heiligkrönztal oder die Oberin des
Kreuztaler Hofs in Altheiin.
Nun erstrecken sich aber die Ausgaben auf die
Jahre 80—87 (die Hunderter [16] sind weg-
gelassen). Entweder müssen also die nach der
Ausstellung' des Wappenbriefs (Li. Jan. 1681)
kontrahierten Geldposten zu anderem Zweck, zu
sonstigen Reisen an die Sitze der Negierung in
Vordcrösterreich, Tirol, Ober- und Niedere ster-
reich verwendet und bewilligt worden sein, oder
wenn der Autor des Negests recht behalten soll,
muß angenommen werden, das Datum des
Wappenbriefs ist wie bei Offizierspatenten und
ähnlichen Verwilligungen nicht der Termin der
Ausstellung, sondern ist rückdatiert, oder auch ist
das Dokument erst spater ausgehändigt worden,
um stets neue Sporteln und Trinkgelder sür
Kasse oder Beamte herauszuschlagen. Es seien
einige Spezialangaben milgeteilt auch tvegen ihrer
sonstigen Bedeutung:
„Dem Hanß Jorg nußbaumer schuel Maister
andt den: heberte so aufs de raiß 80 (korrigiert 81
— 1680 bezw. 168 h nach lentz wie auch nach Wien
vndt Jnsprug . . . 380 fl. (korrigiert aus 879).
Item dem her Amon von holting(en) (— Hoit-
lingen) vndt Jerg hermanutz nach Jnsprug 81
aufs die raiß per 74 fl.
Item d(er) wirdig sraue Mueter auch bey sich
Habenten 2 Man nach Jnsprug 81. . 200 sl.
Nach vndt nach in 4 Mahl 1060 fl.
Item dem Hern Dogter rothen aparte 87 .. 30 fl.
Item bey Eoinissionen vndt andtern 'An-
gelegenheiten ungefährlich 80 fl.
Die letzte von den 17 Einzelkostenangaben lautet:
Item den ienigen, welche darnut Vmbgangen,
sür ihre Mie Wallung schuel Maisters heberle (?)
baidte hermanutzen vndt attsbleibenter Zeit lohn
gemacht 400 fl.
Suma aler Ehosten 3829 fl.
Ob das „damit umgehen" doch wieder nur
die Wappenbriefkosten betrifft?