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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XIV. Der Judenkirchhof
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0076

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60

X!V.
Der Judenkirchhof.
1702.
Kund und zu wissen sei) hiermit, demnach im Jahr 1689 zu
der Zeit als die Franzosen hiesige Churfürstliche Residenz Statt be-
lagert, denen allhier wohnenden Schutzjuden ein Herrschaftlicher
Platz in der Vorstadt in dem sogenannten Hopfengarten zu
ihrem Begräbniß vor und umb fl. 141 verkäuflich überlassen gewesen
Sie auch solchen einige Jahr biß zu erfolgter zwepten Belager- und
Zerstörung der Statt ruhiglich besessen und gebrauchet, auch nachhin
erfolgten lieben Frieden aber dieselbe gegend der Vorstatt, worin
dieser begräbnusplatz gelegen, mit Häußern und Gassen zu bebauen
die Absicht geführet, einfolglich Ihnen solcher wieder entzogen worden,
daß die Churs. Hofkammer zu Ihrer Schadloshaltung und zu einem
aeHuivulövt ein stück von einem anderweiten vorm Klingenthor
linkerhand im Affen st ein hinter der Ou^srvsv am Berg gelegenen
und rechter Hand auf der Universitätscolleetur Garthen stoßenden
herrsch. Platz Einhundert Schuh lang, herunterwärts gegen den Weg
zu nach dem Kling enthal und Siebenzig zwep Schuh breit, auser-
sehen, mithin auf vorläufig eingeholte gnädigste vakistoutiov Ihrer
Churs. Durchl. gedachter allhiesiger Schutzjudenschaft solchen jetzt be-
schriebenen anderweithen Orth zu Ihrem begräbnüs samt benöthigten
Weg und Eingang abmessen und anweisen lassen, allermaßen Ihr
solcher in Crafft dieses mit völligem Eigenthumbsrecht nochmals in
bester Form angewiesen und v68p66tiv6 oockst-k und übergeben wird,
umb solchen zu Ihr und der Ihrigen auch Kinder und Nachkommen
begräbnüs, so lange Sie in Churpfalz schütz dahier zu Hepdelberg
stehen werden ohne männigliches wiederreden nach Ihrer gelegenheit
zu benutzen und zu gebrauchen, jedoch daß in ansehung dessen der
Churs, gnäd. SchutzeovessÄov von der Judenschast in keinem stück
zuwiedergelebt, noch auch der begräbnusplatz gegen die Stadt und
 
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