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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0162

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Das neuerrichtete lutherische Consistorium in Heidelberg
bat in einer unmittelbaren Eingabe an den Churfürsten vom 25.
November 1700, dieser möchte die Religionsgleichheit im Stadtrathe
in der Weise Herstellen, daß von den 12 Rathsverwandten je 4 aus
den Katholiken, Reformirten und Lutheranern genommen würden. Man
sollte meinen, nach der Lage der Sache wäre dieses das Richtige ge-
wesen. Aber diese, sowie die weitere Bitte des Consistoriums, daß
dasselbe seinen Theil der Regierung vorschlagen dürfte, wies der Chur-
fürst ab. Dagegen verordnte er unterm 7. Januar 1702, daß zur
wirklichen Herstellung üer Religionsparität im Stadtrath die Refor-
mirten und Lutheraner zusammengezählt werden müßten, so daß die
12 Rathsstellen mit je 6 Katholiken und 6 Akatholiken zu besetzen
seien; von den 6 akatholischen Rathsstellen sollten aber 3 von Refor-
mirten, 3 von Lutheranern eingenommen werden. Und unterm 3. März
1704 verordnete der Churfürst weiter, daß immer einer der zwei
Rathsbürgermeister katholisch sein müsse, der andere abwechselnd refor-
mirt und lutherisch. Ja, es wurde beim Churfürsten allen Ernstes
erwogen, ob es nicht besser wäre, den Stadtrath aus den zahlreichen
churfürstlichen Dienern, Literaten u. dgl. zu bilden, die ohnehin alle
katholisch waren. Als Grund zu diesem — nicht ausgeführten —
Vorhaben, wurden von Seite der Regierung die allerdings nicht un-
bedenklichen Thatsachen geltend gemacht, daß mehrere Rathsverwandte
„schreibend und lesens-unkundig" waren, so daß sie nicht in
die Bürgermeisterämter vorrücken könnten, und daß die Meisten der-
selben Krämer, Wirthe und Handwerker seien, welche „mehr auf ihre
Geschäfte und Vortheile bedacht wären", woher es auch hätte kommen
müssen, daß „der Stadtschreiber alles für sie thut und so die ganze
Macht an sich gezogen hat."
Daß durch diese Maßnahme die Religionsgleichheit im SLadtrath
nicht hergestellt, sondern thatsächlich aufgehoben wurde, liegt um so
mehr auf der Hand, als die Lutheraner, als Schützlinge der Regie-
rung gegen die Reformirte, schon aus Dankbarkeit mit den von der
Regierung bevorzugten Katholiken stimmen mußten. Die Triebfeder
dieser Umwandlungen war der churfürstliche Vicekanzler von Metzger;
alle Erlasse des Churfürsten gingen von Düsseldorf aus und waren
„im Auftrag des Churfürsten von Steffani, Abt zu Lepsing" unterzeichnet.
 
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