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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0164

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ein reformirtes Subjecturn, dem Herkommen nach, reflectirt werden
solle." Und als 1753 an die Stelle des zum ersten Bürgermeister
vorrückenden Katholiken Josef Alexander ein zweiter gewählt werden
sollte, so wurde von der Regierung der Lutheraner Georg Ludwig
ernannt, statt des hiezu berechtigten Hecht, jedoch so, daß Letzterer im
folgenden Jahre, 1754, ins zweite Bürgermeisteramt eintrete. I
Solche Mißhelligkeiten führten in: Schooße des Stadtraths selbst
den Wunsch herbei, es möchte für die Besetzung der Rathsstellen ein
anderer Modus gefunden werden. Der Rath, die Initiative ergreifend,
fragte bei der Regierung an, ob es nicht zweckmäßiger wäre, eine
völlig freie Wahl eintreten zu lassen; gewiß ein schönes Zeichen für
die im Laufe der Zeit milder gewordenen confessionellen Beziehungen,
daß sich die Ueberzeugung Bahn gebrochen hat, es handle sich bei den
Berathungen und Beschlüssen des Stadtrathes nicht um Geltendmachung
der persönlichen religiösen Ueberzeugung, sondern um die Schaffung des
Gemeinwohls, an dein alle Confessionen unbeschadet jener Ueberzeu-
gung redlich Mitarbeiten können.
Aber nicht nach dieser Richtung hin trat eine Aenderung ein.
Vielmehr machte sich seit Anfang der 1760er Jahre die Uebung gel-
tend, daß man sich um Rathsstellen unmittelbar beim Churfürsten be-
warb. Dieser zog dann den Stadtrath und die Regierung zu gut-
achtlichem Berichte bei und ernannte von seiner Seite aus sebständig.
Dabei behielten die Nathsstellen ihren confessionellen Charaeter.
Man bewarb sich seit dieser Zeit auch nicht mehr bloß um wirk-
lich vaeant gewordene Rathsstellen, sondern um „Anwürterstellen" für
möglicherweise eintretende Vacaturen. Der Churfürst ernannte solche
„Anwärter" zu katholischen, reformirten und lutherischen Rathsstellen,
wodurch der Stadtrath gezwungen wurde, bei wirklich eintretender
Vacatur den bereits ernannten Anwärter vorrücken zu lassen.
0 Diese aus Urkunden geschöpfte Thatsachen widerlegen die Ansicht, die sich
vielfach auch in sonst sehr tüchtige» und glaubwürdigen Büchern niedergelegt fin-
det, wie wenn überhaupt in der Pfalz, seit der Herrschaft der katholischen Dynastie
besonders aber unter Churfürst Carl Theodor (1742—1799) die Räthe in den
Städten und die Gerichte auf dem Lande, ausschließlich durch Katholiken be-
setzt worden wären.
Wir führen Beispiele an: Chirurg Joh. Georg Mayer, reformirt,
meldete sich 1760 zu einer Anwärter-oder auch Supernumerar-Rathsverwandten-
 
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