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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0168

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den, der Andere clystiren könne." Die so angegriffenen Ratsherrn
waren die Chirurgen Joh. Gg. Mayer, Val. Mutschler, Joh. Martin
Gemahl und Georg PH. Hoffmann; sie ließen einen notariellen Akt
aufnehmen, um jene Beleidigung zu constatiren. Zur eigentlichen
Klage kam es nicht; Kuhn vertheidigte sich mit dem Vorgeben, er
habe das Wort Katzentisch in Spaß gesagt, wie es auch der Bürger-
meister oft selbst thue und wie es stadtkundig sei; aber Kuhn kam
erst 1772 „zur Wirklichkeit", d. h. wurde Mitglied des Stadtraths.
Jedoch war er hier nicht wohl gelitten. Die anderen Glieder nahmen
öfter Veranlassung, sich bei der Regierung gegen ihren Collegen Kuhn
wegen verschiedener in öffentlichen Rathssitzungen bewiesener Insub-
ordinationen zu beschweren, wogegen dieser sich immer zu verantworten
weiß. 1789 machte Kuhn eine Stiftung von 20,000 fl., deren Zinsen
zum Besten der Hausnrmen verwendet werden sollten und dieses
scheint ihm bei der Regierung Hilfe verschafft zu haben; freilich gibt
der Stadrath mehrere Male an, daß jene Zinsen nicht für die Armen,
sondern für Messen und Wachs aufgehen. Diesen Reibereien machte
der 1795 erfolgte Tod Kuhns ein Ende.
Aus Allem diesem geht hervor, daß die Stadtrathsmitglieder auf
die ganze Lebensdauer ernannt wurden und daß man bei Bewerbungen
eine ruhige, mit einiger Besoldung verbundene Stellung im Auge
hatte. Die Besoldung eines Rathsherrn, wie jedes der beiden Bür-
germeister betrug jährlich 50 fl. mit einem Antheil Accidentien, ver-
bunden mit der Personalfreiheit, d. h. Befreiung von allen herrschaft-
lichen Steuern und Lasten. Ein Besoldungsreglement war durch
eine besondere Visitationskommission errichtet und hatte jenen Besol-
dungssatz festgesetzt; im Jahre 1741 aber legte die churf. Regierung
die Bestimmung so aus, „daß einen: altern oder jüngern Bürger-
meistern nebst seiner oräinslrs Rathsverwandtenbesoldung aä 50 fl.
jährlich axartk annoch 60 fl. zu entrichten seien." Damit fielen für
sie aber die Accidentien weg, welche von da an in die Rentmeisterei
flössen. Am 10. Februar 1751 erging an den Stadtrath der Befehl,
die Besoldung der Nathsherren auf je 100 fl. zu erhöhen, sobald die
Schulden der Stadt getilgt seien und bei der Huldigung der
Stadt im Jahre 1746 versprach der Churfürst selbst, daß der hiesige
Stadtrnth den: zu Mannheim in Allem gleich gehalten werden solle.
 
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