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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0169
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Die Gesammtschuld der Stadt betrug 1745 32,000 fl.; von da an
bis 1751 war das neue Mannheimer Thor gebaut, die Gegend
darum gepflastert, der Weg vom Thor bis gen Wieblingen erhöht
und neu gemacht worden, dessenungeachtet konnten einige tausend
Gulden Schulden bezahlt werden und bei fortdauernder guter Ver-
waltung war die gänzliche Deckung der Schulden in nahe Aussicht zu
nehmen. Darauf berief sich der Stadtrath und bittet am 4. Mai
1750 um Erfüllung der Zusage und der Churfürst stand nicht an,
unterm 22. Mai zu beschließen, daß, in Anerkennung der guten Haus-
haltung des Raths jedem Gliede 25 st. jährlich zugesetzt werden. Aber
eine weitere Bitte des Stadtraths vom 6. September 1764, die Summe
auf 100 fl. zu erhöhen, wurde abgeschlagen „bis die Schulden abge-
tragen sind." Die Gemeinde-Oeconomie wird so dargestellt:
Nach der 1763 abgehörten Rentmeistereirechnung ist an baarem Geld
vorräthig 13,231 st. 43 kr. 2 Heller. Die Einnahme beträgt 16,758 st.
einschließlich des uvno 1760 auf 10 Jahre verliehene ^/4 an Ilmgeld,
Accis- und Pforten-Geld und der Einkünfte von der Mehl- und Butter-
Wage; die Ausgaben (in lOjährigem Durchschnitt von 1754 bis
1763) 11,705 fl. Für den Neubau einer Stadtregistratur, Gefäng-
niß, Remise für Feuer- (Brenn-)Materialien werden 5000 fl., für
das obere Thor 3000 st., für das Schießthor 3000 st., für Pstästerung
der Plöckstraße 2000 fl., für Herrichtung der Chaussee nach Neckar-
gemünd 8000 fl. und der nach Eppelheim 8000 fl. in Aussicht ge-
nommen. An die Pflege Schönau schuldet die Stadt 1000 fl.; der
Aupflege oder dem gemeinschaftlichen Hospital 2506 fl.; an die
Rathsbruderschaft an Bodenzins 1533 fl. Das ^ Umgeld beträgt
durchschnittlich jährlich 1853 fl., Weinumgeld 907 fl., Bierumgeld
23 fl., Mehlumgeld 1025 fl., Pfortengeld 489 fl., Branntweinumgeld
44 fl., die Butterwage 74 fl.
Endlich am 30. September 1773 bewilligt die Regierung „in
besonderem Betracht, daß die städtischen sämmtlichen Passiva nunmehr
getilgt und durch Sparsamkeit die Einkünfte sich vermehrt haben, daß
sämmtliche Rathsverwandte den Mannheimern im Gehalt gleichge-
halten, sohin jeglichem zu den wirklich beziehenden 75 fl. pro luturo
25fl. zugelegt werden sollen." Dazu kam noch der Accidenzien-Antheil.
Dagegen mußte ein neuerwählter Rathsherr bei seiner Verpflichtung
 
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