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freite Personen erwüchsen, denen bei Erwerbung eines sonst schätz-
baren Hauses in der Stadt jene Freiheit verliehen wurde. Wie klein
die Zahl der schatzungspflichtigen Bürger geworden war, geht daraus
hervor, daß von 100 st. Steuercapital 12 fl. 48 kr. Steuer erhoben
wurde. Die Bürger und die Beisassen, d. h. die nicht bürger-
lichen Einwohner, welche zu den städtischen Lasten ein Kapital von
50 fl. mit 6 fl. zu versteuern") hatten, wurden bei der herrschaft-
lichen Schatzung mit nur 25 fl. angelegt.
Meist gab es Ueberschüsse an Schatzungsgeldern, welche, wie man
glaubte, nicht recht verwendet, sondern zu allerlei Besoldungen, Diäten,
u. d^l. unnöthigerweise verausgabt würden, welche die Schatzung gar
nicht berühren. Zur Richtigstellung der Schatzung war nämlich die
sogenannte Schatzungscommission angeordnet, bestehend aus De-
putaten der Bürger, zu deyen 3 Rathsverwandte und die 4 Vierern der
Gemeinde zugezogen wurden. Daß diese, die ohnehin besoldet waren
und die Personalfreiheit genoßen, für ihr Geschäft als Schatzungs-
commissäre noch besondere Besoldungen und Diäten bezogen aus der
Schatzungskafse, erschien besonders anstößig,") da die bürgerlichen
Deputirten auch keine Vergütung erhielten.
Ganz gleiche Bewandtniß hatte es mit dem sogenannten Quar-
tiergeld. Die Besatzung der Stadt war bei den einzelnen Bürgern
einquartirt; für jeden Soldaten wurde eine bestimmte Entschädigung
geleistet. Die Gesammtsumme dieser Entschädigungen wurde auf die
schatzungsflichtigen Bürger und Beisassen umgelegt, zu ihrer Erhebung
ein eigener Quartierschreiber und Empfänger gehalten. Auch hier
trat die Befreiung Einzelner beschwerend für die übrigen ein. Viele
Bürger waren wegen ihres städtischen Amtes von der Quartierlast
befreit. Dazu wurden die Ueberschüsse der Quartierkasfe zur Deckung
des Ausfalls der Schatzungskasse oft benutzt, woher es kam, daß die
Sogenannte Leib- oder Kopfschatzung.
Jeder Rathsverwandte hatte 100 fl, jeder Vierer 75 fl. Jahresbesoldung
und überdieß wurden Letztere im 4. Jahre ihrer Amtsführung Beisassen-
schultheiße mit etwa 200 fl. Einkommen. Der Beisaffenschultheiß hatte die
von den Beisassen jährlich zu zahlenden Schutz- und Frohngelder zu erheben und
zwei Jahre nacheinander zu verrechnen. Auch diese Stelle wechselte nach der
Religionseigenschaft. 1783 war es der Lutheraner Ehr. Spohr, 1784 Mart.
Kochen bürge r.
freite Personen erwüchsen, denen bei Erwerbung eines sonst schätz-
baren Hauses in der Stadt jene Freiheit verliehen wurde. Wie klein
die Zahl der schatzungspflichtigen Bürger geworden war, geht daraus
hervor, daß von 100 st. Steuercapital 12 fl. 48 kr. Steuer erhoben
wurde. Die Bürger und die Beisassen, d. h. die nicht bürger-
lichen Einwohner, welche zu den städtischen Lasten ein Kapital von
50 fl. mit 6 fl. zu versteuern") hatten, wurden bei der herrschaft-
lichen Schatzung mit nur 25 fl. angelegt.
Meist gab es Ueberschüsse an Schatzungsgeldern, welche, wie man
glaubte, nicht recht verwendet, sondern zu allerlei Besoldungen, Diäten,
u. d^l. unnöthigerweise verausgabt würden, welche die Schatzung gar
nicht berühren. Zur Richtigstellung der Schatzung war nämlich die
sogenannte Schatzungscommission angeordnet, bestehend aus De-
putaten der Bürger, zu deyen 3 Rathsverwandte und die 4 Vierern der
Gemeinde zugezogen wurden. Daß diese, die ohnehin besoldet waren
und die Personalfreiheit genoßen, für ihr Geschäft als Schatzungs-
commissäre noch besondere Besoldungen und Diäten bezogen aus der
Schatzungskafse, erschien besonders anstößig,") da die bürgerlichen
Deputirten auch keine Vergütung erhielten.
Ganz gleiche Bewandtniß hatte es mit dem sogenannten Quar-
tiergeld. Die Besatzung der Stadt war bei den einzelnen Bürgern
einquartirt; für jeden Soldaten wurde eine bestimmte Entschädigung
geleistet. Die Gesammtsumme dieser Entschädigungen wurde auf die
schatzungsflichtigen Bürger und Beisassen umgelegt, zu ihrer Erhebung
ein eigener Quartierschreiber und Empfänger gehalten. Auch hier
trat die Befreiung Einzelner beschwerend für die übrigen ein. Viele
Bürger waren wegen ihres städtischen Amtes von der Quartierlast
befreit. Dazu wurden die Ueberschüsse der Quartierkasfe zur Deckung
des Ausfalls der Schatzungskasse oft benutzt, woher es kam, daß die
Sogenannte Leib- oder Kopfschatzung.
Jeder Rathsverwandte hatte 100 fl, jeder Vierer 75 fl. Jahresbesoldung
und überdieß wurden Letztere im 4. Jahre ihrer Amtsführung Beisassen-
schultheiße mit etwa 200 fl. Einkommen. Der Beisaffenschultheiß hatte die
von den Beisassen jährlich zu zahlenden Schutz- und Frohngelder zu erheben und
zwei Jahre nacheinander zu verrechnen. Auch diese Stelle wechselte nach der
Religionseigenschaft. 1783 war es der Lutheraner Ehr. Spohr, 1784 Mart.
Kochen bürge r.