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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0180
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— 164

Quartiergeldpflichtigen an der Schatzung der von der Quartierlast be-
freiten, also ohnehin schon begünstigten bezahlen mußten.
Die Juden hatten seit den ältesten Zeiten, ohne Zweifel wegen
des ihnen gewährten Schutzes jährlich 23 fl. sogenanntes Husaren-
geld dem Schatzungsempfänger einzuhändigen. Von diesen 23 fl.
wurde widerrechtlich seit etlichen Jahren ein Zählgeld von 27^2 kr.
vom Empfänger erhoben.
Dazu kamen Beschwerden gegen die bei Erhebung dieser Gelder
betheiligten Personen. So wurde dem Schatzungsempfänger Weiß
vorgeworfen, er habe zur Ungebühr Gelder erhoben und für sich ver-
wendet. Der Quartier- oder Billetschreiber Lehmann wurde beschul-
digt, daß er mit zwei Bürgern dahin sich verständigt habe, ihnen Fuß-
soldaten ins Quartier zu geben, diese-dagegen in der Liste als Be-
rittene aufzuführen, für jene wurden monatlich 30 kr. für diese 45 kr.
aus der Quartiergeldkasse vergütet, wodurch dem Erheber ein unge-
rechter Gewinn zufloß; ferner habe er die Chirurgen Thiruff und
Krauß in die Liste so eingetragen, daß ihnen statt der gebührenden 15 fl.
Quartiergeldentschädigung 30 fl. zukamen, wobei Lehmann 2 Laub-
thaler Geschenk angenommen habe.
Dem Stadtrath ins Besondere wird Schuld gegeben, daß er die
Hebregister unrichtig stelle, willkürlich die Beträge Einzelner erhöhe
oder niederer stelle, und die Gelder beider Klassen vermische. Der-
selbe erwiderte: die Rechnungen werden jährlich gestellt und von der
Regierung abgehört. Die Ueberschußgelder werden jeden September
dem Rechnungseommissär vorgelegt. Letzten Mai (1789) sei eine
Haupteorrektur der Hebregister vorgenommen worden, da habe die
dazu bestellte Schatzungs-Commission Einige um etliche Kreuzer
erhöht, andere niederer genommen; das sei aber nur bei der Nah-
rungsschatzung der Fall. Die Grundschatzung dürfe ohne Zu-
stimmung der churfürstl. Hofkammer nicht geändert werden. Das
Geschäft jener Commission bestehe aber darin, bei der jährlich vorzu-
nehmenden Haupteorrektur die einzelnen Bürger abzulesen, zu schätzen
und ins Register einzutragen.
Die Untersuchung führende Regierungs com Mission führte
des Näheren aus, daß schon vor vielen Jahren durch Vertrag das
Schatzungsquantum auf 9000 fl. fixirt worden sei. Dieses sei in
 
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