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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0201

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21. Das Weinumgeld, das in früheren Zeiten 15 fl. für
das Fnder betrug, ist neuerdings auf 18 fl. erhöht worden; dieses
sonne der Umstand, daß die Bürger ein sogenanntes Pfortengeld be-
zahlen mußten, erhöhte die Abgaben der Bürger in diesem Betreff
mn die Hälfte des Zolles, den die Fremden zu bezahlen hatten. Es
war dieses eine Anordnung des Hofkammerraths. Die Beschwerde
führte aus, daß, da der Wirth diese Abgaben auf den Wein schlage,
notwendigerweise das Publikum benachtheiligt werde. Die Regie-
rung änderte aber deßhalb an der Abgabe und dem Pfortengeld
nichts.
22. So lange der Heidelberger Fruchtmarkt bestand, war es
Verordnung, daß die städtischen Müller und Bäcker, ob sie in den
Mühlen, in der Stadt oder auf der Schriesheimer Zent, z. B. in Zie-
gelhausen und Handschuhsheim gemahlen haben, den Fruchtaceis in
der Stadt lösen mußten. Weil die Stadt einen großen Antheil an
dem Accisertrag hatte, so war der Umstand, daß die Müller und
Bäcker seit etwa einem Jahre da wo sie mahlen den Accis bezahlen
mußten, für die Stadtkasse etwas bedenklich; denn ihr entging durch
diese Anordnung der Hofkammer das, was die Churfürsten seit un-
denklichen Zeiten der Stadt als Privilegium verliehen hatten. Der Stadt-
rath erkannte diese Beschwerde für ganz billig; die Mittler seien gezwungen
auswärts zu mahlen, weil ihre Mühlen durch die letzten Eisgänge
ganz unbrauchbar geworden waren. Die Regierung ordnete auch die
alte Uebung wieder an.
23. Der schmale Streif Landes vor dem obern Thor gen
Schlierbach zu, beim Hausacker, hatte seit den ältesten Zeiten dazu
gedient, daß die Metzger die von ihnen gekauften Schlachtschafe
hier waiden lassen durften. Der Stadtrath hatte nun in letzter Zeit
diesen District urbar gemacht, wodurch die Schafwaide verloren ging.
Die Beschwerde tadelte die Urbarmachung nicht, verlangte aber einen
andern Platz für den genannten Zweck. Der Vorschlag des Stadt-
raths, die „Wingertsgasse", ein städtisches Allmentstück, hierzu
zu verwenden, wurde von der Negierung genehmigt.
24. Seit 1784 war für die Richtigstellung der Gewichte ein
eigenes Münzwardein-Amt zu Mannheim gegründet worden.
Dieses Amt begleitete der Münzwardein Eberle; bei seiner Bestallung
 
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