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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0202

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186

am 28. Mai 1784 wurde ihm zur Pflicht gemacht, gegen bestimmte
Gebühren alle Gewichte des Landes, besonders der drei Hauptstädte
Heidelberg, Mannheim und Frankenthal, von Zeit zu Zeit „abzuzie-
hen." ") Außerdem mußte eine Rathsdeputation bestehend aus drei
Rathsherren und zwei Polizeidienern verordnungsgemäß zu bestimm-
ter Zeit die Gewichte visitiren, wofür jeder Gewichtbesitzer 4 kr. er-
legen mußte. Diese letztere Anordnung schien um so nothwendiger,
als dein Münzwardein bei seiner Visitation, die er auf dem Rathhause
vornahm, nur solche Gewichte an denen nichts fehlte, aufs Rathhaus
gebracht, die Fehlerhaften, zu Leichten zurückbehalten und im Gewerb
benützt worden sein mögen. Gegen die zweifachen Kosten richtete sich
die Beschwerde und die Regierung verordnte in Folge davon, daß
nur für diejenigen Gewichte an den Münzwardein die Gebühr zu be-
zahlen sei, die fehlerhaft sind; im klebrigen blieb die Einrichtung be-
stehen.
25. Vo m M ehlwaggeld bezüglich der Früchte und des Mehls
zur Hausconsumtion waren die Bürger durch die Stadt-Privilegien
befreit; erst seit 1770 führte der Mehlwagbeständer Porzel es ein,
daß auch von den Bürgern, wie von den Fremden dieses Geld er-
hoben würde. Da die Bürgerschaft das Privilegium für sich hatte,
so konnte die Regierung nur zu ihrer Gunst entscheiden.
26. Die manchfache Beeinträchtigung der bürgerlichen
Gewerbe bildete eine der Hauptbeschwerden. Von vielen Nichtbür-
gern, welche also die bürgerlichen Lasten nicht zu tragen hatten, wur-
den bürgerliche Gewerbe betrieben. Hierher wurden gerechnet 1.
Solche, die mit Wein flaschenweise handeln, nämlich Professor von
Obereamp,§6) die Hofkammerräthe Schieß") und Heym,") der Koch

4°) Für ein großes Gewicht mußte fl. 1, für ein kleines 30 kr. bezahlt wer-
den, auch wenn nichts fehlte.
Obercamp gestand den Handel mit Wein zu, jedoch habe er rothen Wein
nur verkauft, um darin Chinarinde aufzulösen, den Champagner zu fl. 1. 37 kr.,
den Burgunder zu 48 kr. die Flasche.
^0 Schieß bekannte, mit Bacharacher Wein in Fässern und Flaschen gehan-
delt zu haben ohne zu wissen, daß dies verboten sei.
Heym sagte, er gebe nur den bei ihm wohnenden Studenten, das sei
nicht verboten.
 
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